Freaka Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Hi leutz ab dem 1.4.2003 gibt es ja das neue Waffengesetz, in dem unteranderem Butterfly Messer verboten werden. Ich habe mir nun einige Seiten zu diesem Thema durchgelesen und blicke da nicht mehr so ganz durch. Und zwar, ich will mir ein solche Messer anschaffen, weil ich leider nun mal Messer Sammle, bzw. wieder damit anfangen will. Gilt dieses Verbot jetzt Grundsätzlich, also Sprich man darf es nicht besitzen oder wie sieht es damit aus ? Ich will hier keine Grundsatz Diskussion über Waffen, Messer oder was auch immer lostreten, sondern einfach nur ne Info dazu vielleicht kennt sich ja jemand etwas damit aus. Naja wenn es gegen die Boardregeln verstößt, dann einfach den Thread Schließen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 ich bin nicht so ganz in der materie drin, aber ich meine, dass butterflies schon seit ein paar jahren verboten sind...oder liege ich da falsch? also, meiner meinung nach darfste die offiziell nicht haben. genauso wie diese springmesser oder wie die heissen, wo die klinge auf knopfdruck vorschiesst... aber ich kann mich auch irren... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Der Besitz war nicht verboten. Ich glaube es war nur verboten sie offen mit sich rumzuschleppen und auch aus Notwehr durfte man nicht von ihnen Gebrauch machen?!? Habe auch irgendwas gehört, dass jetzt der Besitz komplett verboten sein soll. Aber bin mir auch nicht sicher. MfG Stefan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Original geschrieben von Freaka [..]sondern einfach nur ne Info dazu vielleicht kennt sich ja jemand etwas damit aus. Gut. Dann hier deine Info : Um ein solches Messer kaufen / besitzen zu können, benötigst du einen "kleinen Waffenschein", den du beim Ordnungsamt deiner Stadt beantragen kannst. Um diesen Schein zu bekommen, musst du eine gewisse persönliche Eignung nachweisen. Dazu gehören ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, keine Vorstrafen und die Beantwortung einiger Fragen, die dir beim Ordnungsamt gestellt werden. Das ist alles. Die Änderungen im Waffengesetz sollen lediglich den Umlauf / die Verbreitung dieser Waffen verhindern, und die Hemmschwelle für die legale Beschaffung solcher Waffen heraufsetzen. Solltest du übrigens mit so einer Waffe erwischt werden, ohne dass du einen "kleinen Waffenschein" besitzt, drohen dir Strafanzeige, Bussgeld und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Meines Wissens wurden Butterfly-Messer zum verbotenen Gegenstand erklärt. Das mit dem kleinen Waffenschein gilt zum Führen einer Schreckschußwaffe. Hier ein Auszug von der Seite www.fwr.de: 9. Verbotene Waffen 9.1. Sofort nach Veröffentlichung des neuen Waffengesetzes in Bundesgesetzblatt tritt das Verbot der "Pumpgun" in Kraft. Dieses Verbot bezieht sich aber nicht auf alle Vorderschaftrepetierwaffen, sondern nur auf Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff, aber ohne Anschlagschaft (Hinterschaft). 9.2. Präzisionsschleudern, Wurfsterne und Butterfly-Messer sind verboten mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.04.2003. 9.3. Faustmesser dürfen von Inhabern einer jagdrechtlichen Erlaubnis oder den Angehörigen der leder- und pelzverarbeitenden Industrie zur Ausübung ihrer Tätigkeit erworben und benutzt werden, ansonsten sind sie verboten. 9.4. Spring- und Fallmesser sind verboten. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt (nicht nach vorne) und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge: - höchstens 8,5 cm lang ist und - in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % der Länge aufweist und - nicht zweiseitig geschliffen ist und - einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt 9.5. Wer Waffen besitzt, die bislang nicht einem Verbot des § 37 WaffG unterlagen, jetzt aber verboten werden, hat diese bis zum 31.08.2003 unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Ausnahmeantrag für den Gegenstand beim BKA zu stellen. Ich glaube den Antrag beim BKA kannst du dir sparen, meinen Antrag auf ein schweres Maschinengewehr haben sie auch abgelehnt ! :floet: :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Original geschrieben von paulaner Meines Wissens wurden Butterfly-Messer zum verbotenen Gegenstand erklärt. Das mit dem kleinen Waffenschein gilt zum Führen einer Schreckschußwaffe. Hier ein Auszug von der Seite www.fwr.de: Gut. Dann gilt der kleine Waffenschein nur für Schreckschusswaffen und der Artikel, den ich hier liegen habe, irrt im Bezug auf Messer. [*]Die Bedingungen für den kWS bleiben aber so, wie ich sie beschrieben habe [*]Die Strafen, die ich aufgeführt habe, gelten dann, wenn man erwischt wird und keine Ausnahmegenehmigung hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bako Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Thread closed, da es mit dieser Thematik schon so viel Ärger hier auf dem Board gab. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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