Bionix Geschrieben 13. September 2003 Geschrieben 13. September 2003 bei der hohen arbeitslosigkeit sollte jeder froh sein über einen Azubiplatz... :mod: Und nicht da auch noch sein Schwänzen durchziehen.. :floet: Zitieren
Sven Eichler Geschrieben 15. September 2003 Geschrieben 15. September 2003 Original geschrieben von lpd Einer fristlosen Kündigung muss mindestens eine Abmahnung vorausgegangen sein, sonst ist sie unwirksam. Nope, das ist IMHO nicht so... Es gibt sogenannte "triftige Gründe", die eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ermöglichen. Zitieren
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