Wolle Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Original geschrieben von Cyberfree Mit welcher gesetzlichen Grundlage werden wir "Männer" eingezogen und müssen fast ein Jahr unseres Lebens an dem Bund verschwenden ( was für mich bis heute eine total nutzlose einrichtung ist ) und die Frauen können einfach nach der Ausbildung bzw. Studium ihren geplanten Lebensweg weitergehen ?! Auf der Grundlage des Grundgesetztes: Artikel 12 a (Wehr- und Dienstpflicht) (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Der Artikel geht noch ein Stück weiter, aber das betrifft dann nur noch den Verweigerungs und den Verteidigungsfall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
given_to_fly Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Original geschrieben von Wolle Artikel 12 a (Wehr- und Dienstpflicht) (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Dann frage ich mich aber wieso diese Gesetze , bei dem obigen ausser Kraft gesetzt werden oder greifen diese da nicht ? Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Ich bin leicht verwirrt. Vorallem da noch im 3.2 steht "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Original geschrieben von Cyberfree Dann frage ich mich aber wieso diese Gesetze , bei dem obigen ausser Kraft gesetzt werden oder greifen diese da nicht ? Die deutsche Gesetzgebung ist in Stufen geliedert. Ganz oben steht das Grundgesetz, danach kommen die Bundesgesetzte, Ländergesetze usw..... Ein Gesetz der oberen Stufe steht über denen der unteren Stufen, d.H. Wenn in einem Gesetz was steht und im untergeordnetem Gesetz das Gegenteil, gilt das obere. Ob das Diskriminierung ist oder nicht, darüber läßt sich streiten und mit dem Argument sind ja auch schon oft genug Gerichte bemüht worden, allerdings gingen die Urteile immer gegen die Kläger aus. Ob das ganze noch zeitgemäß ist, ist wieder ein anderes Thema, worüber sich wahrscheinlich noch mehr streiten läßt. aber das ist nunmal die Gestzesgrundlage die im Moment gilt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 @Cyberfree Gleichberechtigung; das bedeutet : Gleiche Rechte, aber nicht gleiche (Wehr)Pflichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
given_to_fly Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Dann würde ich sagen: format gesetzt: :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
given_to_fly Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Die deutsche Gesetzgebung ist in Stufen geliedert. Ganz oben steht das Grundgesetz, danach kommen die Bundesgesetzte, Ländergesetze usw..... Aber das was ich oben zitiert habe, war aus dem Grundgesetz das heisst es ist das "oberste"... und dürfte eigentlich durch das "Artikel 12 a (Wehr- und Dienstpflicht)" nicht ausser Kraft gesetzt werden. Denn es steht ja noch vor dem Artikel 12 a (Wehr- und Dienstpflicht) , oder habe ich schon wieder etwas nicht begriffen :confused: P.S. : _edit und meinen artikel noch als comment eingefügt.. omg es ist schon spät ich sollte ins bett gehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Original geschrieben von Cyberfree Aber das was ich oben zitiert habe, war aus dem Grundgesetz das heisst es ist das "oberste"... und dürfte eigentlich durch das "Artikel 12 a (Wehr- und Dienstpflicht)" nicht ausser Kraft gesetzt werden. Gute Frage, andere Frage... Ich bin kein Anwalt oder sowas, aber anscheinend haben das die Richter nicht als Diskriminierung gesehen. Da müßte man mal die Urteile, bzw die Begründungen dazu raussuchen. vielleicht kann man das dann nachvollziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 15. September 2003 Teilen Geschrieben 15. September 2003 Original geschrieben von Cyberfree Mit welcher gesetzlichen Grundlage werden wir "Männer" eingezogen und müssen fast ein Jahr unseres Lebens an dem Bund verschwenden ( was für mich bis heute eine total nutzlose einrichtung ist ) und die Frauen können einfach nach der Ausbildung bzw. Studium ihren geplanten Lebensweg weitergehen ?! Mal ne Frage an dich: "Verschwendest" du mehr als ein Jahr um ein Kind auszutragen und aufzuziehen? Wenn ja, kannst du dich bestimmt beim KWEA melden und brauchst nicht zum Bund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.