ITSE Geschrieben 13. September 2003 Geschrieben 13. September 2003 Hi, ich hab vor über einem Jahr an einem Dienstag aus der Arbeitslosigkeit mit meiner neuen Arbeit angefangen. Durch einen Fehler meines Chefs, hat aber die Rentenversicherung den Montag als Arbeitsbeginn (ein Feiertag) gemeldet bekommen. Nun war ich wiederum arbeitslos, und das Arbeitsamt hat mir das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld für den damaligen Montag (an dem ich ja angeblich gearbeitet hätte) von dem jetzigen Geld abgezogen. Es handelt sich dabei um 25 Euro... Kann ich von meinem Ex-Chef verlangen, dass er mir die zahlt? Damals habe ich für den halben Anfangsmonat ja auch nur ein anteiliges Gehalt für die geleisteten Arbeitstage bekommen... und für den Montag (Feiertag) nichts... wie seht ihr die Lage? Danke für eure Hilfe cya Zitieren
lpd Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Original geschrieben von ITSE Nun war ich wiederum arbeitslos, und das Arbeitsamt hat mir das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld für den damaligen Montag (an dem ich ja angeblich gearbeitet hätte) von dem jetzigen Geld abgezogen. Schriftlichen Widerspruch einlegen & den Sachverhalt aufklären. Dabei darauf hinweisen, dass der erste Arbeitstag ein Feiertag war (Arbeitsverhältnisse beginnen i.d.R. nicht an einem Feiertag; Ausnahmen sind bei dir wohl nicht zutreffend). Zitieren
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