Bassemoluff Geschrieben 15. September 2003 Teilen Geschrieben 15. September 2003 Kann mein betrieblicher Vorgesetzter, also nicht mein Ausbilder, sondern z.B. der Projektleiter meine Verkürzung ohne mein Einverständniss rückgängig machen? Also wenn er mir überl wollte, oder kann er generell mir irgendwie noch an den Karren fahren, was den Abschluss betrifft? Habe Ende November schriftl. Abschlussprüfung. Danke für die Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. September 2003 Teilen Geschrieben 15. September 2003 was hat Dein Projektleiter mit deiner Ausbildung zu tun? IMHO ist das wenn überhaupt eine Angelegenheit zwischen Dir, der Personalabteilung (+Ausbildungsbeauftragten) und IHK. Ist die Frage nur theoretisch oder hast Du ernsthafte Bedenken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bassemoluff Geschrieben 15. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. September 2003 Ich habe glaube ich berechtigte Zweifel, das derjenige, dem ich im Projekt unterstellt bin, mir kurz vor Schluss nochmal eins reinwürgen will. (Zeugnisse sind Top von mit) Er ist mit meiner Arbeit halt nie zufrieden und nörgelt nur rum und spricht nicht mit mir persönlich Probleme an, sonder imme rnur in Besprechungen, mit allen möglichen Leuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blondi Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Vielleicht hilft da mal ein klärendes Gespräch zwischen euch beiden. Kannst ja auch deinen Ausbilder hinzuziehen oder halt den Chef. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Original geschrieben von Bassemoluff Kann mein betrieblicher Vorgesetzter, also nicht mein Ausbilder, sondern z.B. der Projektleiter meine Verkürzung ohne mein Einverständniss rückgängig machen? Nein, kann er nicht. Denn deine Verkürzung beruht auf einer Rechtsvorlage und ist deshalb von deiner IHK genehmigt worden. Damit endet das Mitspracherecht deines Betriebes - in jeder Hinsicht. Bedenklicher erscheint mir dagegen, warum du überhaupt auf so einen Gedanken kommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bassemoluff Geschrieben 16. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 16. September 2003 Weil gesagt wurde, wenn das nicht so läuft, wie die sich das vorstellen, dann muss die BBI aktiv werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.