Danny De Vito Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Ciao, bin momentan auf Jobsuche (arbeitslos, hoffentlich klappt das am Donnerstag ) und hab jetzt nen Brief von meiner VL bekommen das ich im Rückstand bin! Kann man das stunden, oder wie verläuft das! Das Thema gabs doch bestimmt schon, oder?? Hab mit der Suche leider nix gefunden! Ciao und grazie Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 VL --- Vermögenswirksame Leistungen ? VL --- Verbotene Liebe ? VL --- Viele Labereien ... was ist denn das??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Ich denke dass so läuft, wie wenn dein AG keine VL zahlt. Also Du kannst dann freiwillig den Gesamtbetrag zahlen. So richtig? @Sockä: VL = Vermögenswirksame Leistungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 ah, oki... habe ich mir schon gedacht Bin auch arbeitslos und meine VWL wurden für die Zeit "eingefroren". Habe bei meiner Bank angerufen (die meine VWL verwalten), habe gesagt, dass ich derzeit nicht arbeite und die haben gesagt, dass das so ok ist. Mein AG hätte mich ohnehin da schon "abgemeldet". Und so kenne ich das auch nur? Ruf da halt einfach mal an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Es hängt aber im Detail von der Ausgestaltung des Vertrages ab, ob die VL weiter voll gezahlt (inklussive AG - Anteil), oder ob die Leistung (ohne VL-Anspruch) in gleicher Höhe weitergezahlt werden darf, oder ob die gesamten Zahlungen eingefroren werden dürfen, für die Zeiten der aktiven Arbeitssuche. Also Vertrag nehmen und lesen. Dann Vertragspartner anrufen und klären. Im Allgemeinen haben Versicherungen nichts gegen eine Stundung etc. einzuwenden (Da die Auszahlungsbeträge i. A. geringer werden), aber nur, wenn es abgeklärt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 25. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 25. September 2003 Ciao, hab diese Stundung beantragt. Darauf hat mir mein VL Träger geschrieben das dies möglich sei, bis zu 1 Jahr. Danach müsste nachgezahlt werden + 7,5 % Zinsen, enspricht ca. 13,84 % eff. Jahres-Zins. Das ist jawohl der Hammer oder?? Am besten direkt auflösen! Was meint ihr? Klar spielen Vertragsdaten/Vereinbarungen usw. ne Rolle, und ich würde Verlust machen! Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Ich würde dir in jedem Fall zu einer Kündigung raten; ja. Und das nächste Mal solltest du dir etwas suchen, das dir die Möglichkeit gibt, deine Anteile / das Vertragsverhältnis einfach ruhen zu lassen. Stunden lassen; das klingt fast wie ein Kredit. Klar, dass dafür Geld berechnet wird. Finger weg von solchen Angeboten, da die Nachteile manchmal erheblich sind; und du kannst über einen Zeitraum von einigen Jahren nie ausschließen, dass du mal zahlungsunfähig bist. Du solltest schauen, ob du kündigen kannst. Und unbedingt prüfen, was das für Bedingungen sind, die daran geknüpft sind. Manche Anbieter versuchen nämlich, auch hier Kapital rauszuschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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