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Praktikum während Arbeitslosigkeit --> Frage


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

passt vielleicht nicht ganz hier rein, aber besser als im Offtopic :)

folgendes. Mein Arbeitsamt hat schon zu, deshalb wollte ich euch mal fragen.

Ich bin zur Zeit leider arbeitslos und bekommen nun vielleicht eine Parktikumsstelle

mit eventueller Übernahme. Vor einiger Zeit war ich beim Arbeitsamt und dort wurde uns gesagt, dass der Betrieb der den Praktikumsplatz zur Verfügung stellt, Geld dafür vom Arbeitsamt bekommen kann.

Nun meine Frage.

-Wie hoch ist dieser Betrag, den der Betrieb bekommt?

-Wie lange wird dieser Betrag bezahlt?

-Wie siehts aus, wenn man nicht übernommen wird? Muss der Betrieb dann unter Umständen einen Teil oder sogar alles an das Arbeitsamt zurück zahlen?

Hoffe, ihr wisst bescheid? Morgen schaffe ich es nämlich auch nicht beim Arbeitsamt anzurufen:(

Gruß, Ava

Geschrieben

Ich kenne jemanden, der genau das Gleiche gerade tut. Er ist seit ein paar Monaten arbeitslos und macht nun bei einer IT-Firma ein Praktikum mit voraussichtlicher Übernahme. Er bekommt ganz normal sein Arbeitslosengeld weiter gezahlt und bekommt zusätzlich Fahrgeld zum Arbeitsort. Von der Firma selber bekommt er kein Geld. Ob nun die Firma vom AA Geld bekommt, weiß er nciht, ihm wurde zumindest nix darüber berichtet.

Geschrieben

das ich weiterhin arbeitlosengeld bekomme ist klar.

Jetzt bleibt nur noch zu klären, wieviel der Betrieb vom AA (bin mir fast 100%tig sicher das er welches bekommt) kriegt und wie lange das AA maximal zahlt :)

Gruß, Ava

Geschrieben
Original geschrieben von ava2k3

Vor einiger Zeit war ich beim Arbeitsamt und dort wurde uns gesagt, dass der Betrieb der den Praktikumsplatz zur Verfügung stellt, Geld dafür vom Arbeitsamt bekommen kann.

Kann, ja. Der Betrieb muss das beantragen, nicht Du.

-Wie hoch ist dieser Betrag, den der Betrieb bekommt?

§ 219 SGB III Umfang der Förderung

Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

§ 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003)

(1) Die Förderungshöhe darf im Regelfall

1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung 30 Prozent,

2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung und beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen (Regelförderungshöhe).

In Ausnahmefällen gibt es auch eine erhöhte Förderung (§221 SGB III).

-Wie lange wird dieser Betrag bezahlt?

§ 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003)

(1) ...

(2) Die Förderungsdauer darf im Regelfall

1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung sechs Monate,

2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung zwölf Monate und

3. beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 24 Monate nicht übersteigen (Regelförderungsdauer).

In Ausnahmefällen gibt es auch eine verlängerte Förderung (§ 222 SGB III).

-Wie siehts aus, wenn man nicht übernommen wird? Muss der Betrieb dann unter Umständen einen Teil oder sogar alles an das Arbeitsamt zurück zahlen?

Ja, u. U. muss der Betrieb teilweise zurückzahlen. Wenn Du dazu mehr Infos brauchts, bitte nochmal nachfragen, das wird sonst hier zu lang. ;-)

Der AG bekommt nur eine Förderung, wenn er Dir etwas zahlt, auf das die Förderung anrechenbar ist, also eine Praktikumsvergütung bspw.

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