Zum Inhalt springen

Praktikum während Arbeitslosigkeit --> Frage


ava2k3

Empfohlene Beiträge

Hallo,

passt vielleicht nicht ganz hier rein, aber besser als im Offtopic :)

folgendes. Mein Arbeitsamt hat schon zu, deshalb wollte ich euch mal fragen.

Ich bin zur Zeit leider arbeitslos und bekommen nun vielleicht eine Parktikumsstelle

mit eventueller Übernahme. Vor einiger Zeit war ich beim Arbeitsamt und dort wurde uns gesagt, dass der Betrieb der den Praktikumsplatz zur Verfügung stellt, Geld dafür vom Arbeitsamt bekommen kann.

Nun meine Frage.

-Wie hoch ist dieser Betrag, den der Betrieb bekommt?

-Wie lange wird dieser Betrag bezahlt?

-Wie siehts aus, wenn man nicht übernommen wird? Muss der Betrieb dann unter Umständen einen Teil oder sogar alles an das Arbeitsamt zurück zahlen?

Hoffe, ihr wisst bescheid? Morgen schaffe ich es nämlich auch nicht beim Arbeitsamt anzurufen:(

Gruß, Ava

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne jemanden, der genau das Gleiche gerade tut. Er ist seit ein paar Monaten arbeitslos und macht nun bei einer IT-Firma ein Praktikum mit voraussichtlicher Übernahme. Er bekommt ganz normal sein Arbeitslosengeld weiter gezahlt und bekommt zusätzlich Fahrgeld zum Arbeitsort. Von der Firma selber bekommt er kein Geld. Ob nun die Firma vom AA Geld bekommt, weiß er nciht, ihm wurde zumindest nix darüber berichtet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von ava2k3

Vor einiger Zeit war ich beim Arbeitsamt und dort wurde uns gesagt, dass der Betrieb der den Praktikumsplatz zur Verfügung stellt, Geld dafür vom Arbeitsamt bekommen kann.

Kann, ja. Der Betrieb muss das beantragen, nicht Du.

-Wie hoch ist dieser Betrag, den der Betrieb bekommt?

§ 219 SGB III Umfang der Förderung

Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

§ 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003)

(1) Die Förderungshöhe darf im Regelfall

1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung 30 Prozent,

2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung und beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen (Regelförderungshöhe).

In Ausnahmefällen gibt es auch eine erhöhte Förderung (§221 SGB III).

-Wie lange wird dieser Betrag bezahlt?

§ 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003)

(1) ...

(2) Die Förderungsdauer darf im Regelfall

1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung sechs Monate,

2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung zwölf Monate und

3. beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 24 Monate nicht übersteigen (Regelförderungsdauer).

In Ausnahmefällen gibt es auch eine verlängerte Förderung (§ 222 SGB III).

-Wie siehts aus, wenn man nicht übernommen wird? Muss der Betrieb dann unter Umständen einen Teil oder sogar alles an das Arbeitsamt zurück zahlen?

Ja, u. U. muss der Betrieb teilweise zurückzahlen. Wenn Du dazu mehr Infos brauchts, bitte nochmal nachfragen, das wird sonst hier zu lang. ;-)

Der AG bekommt nur eine Förderung, wenn er Dir etwas zahlt, auf das die Förderung anrechenbar ist, also eine Praktikumsvergütung bspw.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...