nebenher Geschrieben 17. September 2003 Teilen Geschrieben 17. September 2003 Hallo! Ich versuch einfach mal mein Glück... vielleicht gibt's nen Spezialisten hier: Ich möchte mein Gewerbe auf die Wohnung eines Bekannten anmelden (natürlich mit dessen Erlaubnis haha). Muss ich dazu einen Zweit-Wohnsitz auf dessen Adresse anmelden, damit mein Gewerbe darüber laufen kann oder reicht die Einwilligung des 'Vermieters'? Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Danke schon mal! Andy :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 17. September 2003 Teilen Geschrieben 17. September 2003 was ist es denn für ein gewerbe? denn normalerweise gibst du bei der gewerbeanmeldung eine firmenadresse an und die personen die dieses gewerbe betreiben ebenfalls mit adresse. also isses normalerweise getrennt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nebenher Geschrieben 17. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 17. September 2003 Digitales Design... Ist ja auch völlig egal. Na, nochmal vereinfacht: die Frage ist nur: Ist es zulässig bei der G-Anmeldung eine Adresse anzugeben, die auf jemanden anders registriert ist(auf einen fremdem Wohnsitz verweist)? Weiss das jemand genau? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 17. September 2003 Teilen Geschrieben 17. September 2003 Ist dein Bekannter dein Geschäftspartner bzw. befinden sich die Geschäftsräume in seiner Wohnung? Ansonsten riecht das ganze irgendwie nach illegalen Machenschaften bzw. Briefkastenfirma. Warum willst Du, dass eigentlich machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 17. September 2003 Teilen Geschrieben 17. September 2003 Er gibt in meinen Augen auch keinen Sinn. Aber das ist nicht Thema. Bei Anmeldung gibt man eine Firmenadresse bzw. Bürositz einer Firma (für den Schriftverkehr) an. Dieses kann auch eine Privatadresse sein. Sofern Ihr keine Eintragung ins HR vornehmen lasst, gibt es sicherlich erstmal keine Probleme. Sollten die Briefe vom Finanzamt aber wegen Unzustellbarkeit zurückkommen, mag ich mir gar nicht ausmalen, welche Mühlen dann zu malen anfangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 17. September 2003 Teilen Geschrieben 17. September 2003 dem kleinen voll zustimm! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nebenher Geschrieben 18. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 18. September 2003 Mühlen? He, ich will keine Bäckerei aufmachen (: wenn ihr wisst was ich meine. Nein, es geht nur darum... ich möchte mein Gewerbe einfach nicht über meine Privatadresse anmelden... sonst kann das Aufsichtsamt und soweiter... jeder ... mal vorbeischauen - und das wollen meine Mitbewohner nicht. Somit melde ich das Ganze über die Adresse eines Bekannten an... wo dann auch mein Briefkasten hängt. Ende. Schon einmal jemand gemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 18. September 2003 Teilen Geschrieben 18. September 2003 Original geschrieben von nebenher Schon einmal jemand gemacht? Ein Gewerbe angemeldet, umgemeldet, abgemeldet, angemeldet? Ja - in dieser Reihenfolge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 19. September 2003 Teilen Geschrieben 19. September 2003 *G* Ein Gewerbe angemeldet, umgemeldet! zwar mit firmensitz bei mir zuhause aber sollte ja keinen unterschied machen. also so ungefär sieht unsere GA aus: http://www.worbis.de/Gewerbe-Anmeldung.pdf hier noch ein besseres beispiel: http://www.muenchen.de/referat/kvr/gewerbe/anzeigen/pdf/gewanmeldung.pdf und da musst du ja bei betriebsstätte angeben wo das gewerbe liegt. also den firmensitz. den machst du z.b. in münchen wohnst aber in ingolstadt. was spricht dagegen? hast du halt nen heimarbeitsplatz! wenn es dir deine firma erlaubt (also quasi du selbst ) kann doch keiner was sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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