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Zweitwohnsitz für Gewerbe?


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Hallo! Ich versuch einfach mal mein Glück... vielleicht gibt's nen Spezialisten hier:

Ich möchte mein Gewerbe auf die Wohnung eines Bekannten anmelden (natürlich mit dessen Erlaubnis haha). Muss ich dazu einen Zweit-Wohnsitz auf dessen Adresse anmelden, damit mein Gewerbe darüber laufen kann oder reicht die Einwilligung des 'Vermieters'?

Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Danke schon mal!

Andy :floet:

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Er gibt in meinen Augen auch keinen Sinn. Aber das ist nicht Thema.

Bei Anmeldung gibt man eine Firmenadresse bzw. Bürositz einer Firma (für den Schriftverkehr) an. Dieses kann auch eine Privatadresse sein.

Sofern Ihr keine Eintragung ins HR vornehmen lasst, gibt es sicherlich erstmal keine Probleme.

Sollten die Briefe vom Finanzamt aber wegen Unzustellbarkeit zurückkommen, mag ich mir gar nicht ausmalen, welche Mühlen dann zu malen anfangen.:D

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Mühlen?

He, ich will keine Bäckerei aufmachen (:

wenn ihr wisst was ich meine.

Nein, es geht nur darum...

ich möchte mein Gewerbe einfach nicht über meine Privatadresse anmelden...

sonst kann das Aufsichtsamt und soweiter... jeder ... mal vorbeischauen - und das wollen meine Mitbewohner nicht.

Somit melde ich das Ganze über die Adresse eines Bekannten an...

wo dann auch mein Briefkasten hängt.

Ende.

Schon einmal jemand gemacht?

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*G*

Ein Gewerbe angemeldet, umgemeldet!

zwar mit firmensitz bei mir zuhause aber sollte ja keinen unterschied machen.

also so ungefär sieht unsere GA aus:

http://www.worbis.de/Gewerbe-Anmeldung.pdf

hier noch ein besseres beispiel:

http://www.muenchen.de/referat/kvr/gewerbe/anzeigen/pdf/gewanmeldung.pdf

und da musst du ja bei betriebsstätte angeben wo das gewerbe liegt. also den firmensitz. den machst du z.b. in münchen wohnst aber in ingolstadt. was spricht dagegen? hast du halt nen heimarbeitsplatz! wenn es dir deine firma erlaubt (also quasi du selbst :D ) kann doch keiner was sagen.

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