dummabua Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Jo meine frage wäre, on ich mir sachen im IT handbuch ANSTREICHEN darf (also farbig markieren oder einringeln) das ich nichts selber hineinschreiben darf, is klar, aber wie siehts mit farblichen markierungen aus? z.b. dürfte ich mir das wort "SKONTO" auf einer seite einringeln, weil man sonst ewig danach suchen müsste Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Green Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Ich weiss nicht ob es dazu auch schriftlich festgelegte Regeln gibt. Das wissen andere besser. Aber als ich Prüfung gemacht habe, war das absolut unschlüssig. Einige sagen, es ist mein Buch, keiner kann erwarten das ich bei der Prüfung mit einem druckfrischen Buch ankomme, schliesse markiere ich auch während der 3 Jahre mal was an. Andere sagen sowas geht nicht. Ich habe das so verstanden das es stark von der Aufsichtsperson abhängt. Wenn die sagt das geht nicht dann gibt es da wenig zu diskutieren, auch wenn man im nachhinein eventuell Recht gehabt hätte. BtW ein kleiner Tip: Wenn tatsächlich mal jemand während einer Prüfung einer sagt, auf dieser Seite haben sie was markiert, oder sowas, dann lieber schnell die Seite raussreissen oder anderes Buch leihen, als darüber zu disktutieren. Das kostet alles Zeit und man regt sich zu sehr dabei auf und verliert die wichtige Konzentration. In dem Moment sitzt die Aufsicht einfach am längeren Hebel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Am besten du rufst bei deiner zuständigen IHK an und fragst nach. Die können dir bestimmt etwas dazu sagen, dann bist du wenigstens auf der sicheren Seite, da das doch sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Original geschrieben von dummabua Jo meine frage wäre, on ich mir sachen im IT handbuch ANSTREICHEN darf (also farbig markieren oder einringeln) das ich nichts selber hineinschreiben darf, is klar, aber wie siehts mit farblichen markierungen aus? z.b. dürfte ich mir das wort "SKONTO" auf einer seite einringeln, weil man sonst ewig danach suchen müsste Bisher ist mir kein Fall bekannt, bei dem es deshalb Schwierigkeiten gab. Du darfst also dein Tabellenbuch so bearbeiten, dass du eine schnellere Übersicht bekommst; indem du z.B. markierst oder einen Zettel mit Inhaltsangaben hinzufügst. Schwierig wird es erst, wenn du Ergänzungen machen willst; das ist leider nicht einheitlich geregelt; zumindest nicht für den Fachinformatiker / Kaufmann (IT). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JDean Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Also die Frage nach dem, was man rinschrieben darf und was nicht ist natürlich berechtigt, aber der eine sagt sowas, der andere sowas. So viel ich weiss darf man das Tabellenbuch auf den aktuellen Stand bringen! Also auch Sachen reinschreiben. Übrigens: Bei meiner Prüfung, das war im Mai 2003 habe ich mir verschiedene Notizen reingeschrieben. Alle haben mich gwarnt es sei veroten. Aber ganz ehrlich, das wird doch eh nicht kontrolliert. Dafür haben die Prüfer keine Zeit, jedes TB durchzusehen Haben bei uns nicht bei einem nachgeguckt Also ich würd es soweit ergänzen wie es möglich ist MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Seh es nicht so eng... Es ist ja schön und gut, dass du das nicht so eng siehst und das du andere Erfahrungen gemacht hast. Das wird aber nunmal von IHK zu IHK total unterschiedlich gehandhabt. Deswegen sollte er sich nicht darauf verlassen, dass bei ihm die Aufsicht nicht kontrolliert. Bei uns war das sehr wohl der Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Green Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Tja, und bei meiner Prüfung haben die Aufsichtspersonen reingeschaut, und zwar bei JEDEM, soweit ich das überblicken konnte. Und Zeit hatten die ja auch. Mindestens zweimal 90 Minuten (Die Pause und den WISO Teil nicht mitgerechnet) in denen die meisten Aufsichtspersonen nicht wussten was sie machen sollten ausser aufpassen und kontrollieren. Und ich habe einige gesehen, die Ihr Tabellenbuch abgeben durften. Taschenrechner genauso. Ich finde demnach solltest du nicht leichtfertig solche Tipps geben, bloss weil bei deiner Prüfung keiner Zeit dazu hatte. In den meisten Prüfungen wird es gemacht, soweit ich weiss..... Gruß .... [edit] UPS ... too late [/edit] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JDean Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 okay, stimmt ist schon überall verschieden. Aber auf den aktuellen Stand darf man das TB ruhig bringen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Aber auf den aktuellen Stand darf man das TB ruhig bringen! Nein, auch das ist nicht überall erlaubt. Bei uns durften z.B. keine Ergänzungsblätter ins Buch gelegt, gekleppt oder sonstwas werden und reinschreiben durfte man erst recht nicht. Wie gesagt, das ist leider nicht einheitlich geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Green Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Was ich bezüglich des "auf den neuen Stand bringen" empfehlen würde, wäre sich vor der Prüfung die neue Auflage zu kaufen wenn es eine gibt. Kurz vor meiner Prüfung kam die dritte Auflage raus, und ich hab sie mir gekauft, obwohl ich schon ein Tabellenbuch besass. Aber das was in der dritten Auflage neu war hat mir enorm geholfen und war mir das Geld auch wert. Ich finde man muss bei seiner Prüfung nicht mit einem drei jahre alten Tabellenbuch ankommen wenn es auch anders geht. Aber das muss halt auch jeder für sich wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 25. September 2003 Teilen Geschrieben 25. September 2003 Original geschrieben von ALASKA-INDIAN okay, stimmt ist schon überall verschieden. Aber auf den aktuellen Stand darf man das TB ruhig bringen! Das ist DEFINITIV falsch!!!! Ciao, DAS muß mit der zuständigen IHK abgeklärt werden! egal wer was sagt, und ob einer kontrolliert oder nicht! Vorher mit der IHK klären! Ob ihr Spickzettel nehmt, oder euren Ausbilder hinschickt, oder ihr nen Notebook aus der Hose holt, ist eure Sache! Das OFFIZIELE mit der IHK abklären! Schmeisst mal die Suche an! Ist vor jeder Prüfung die selbe Diskussion: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=52957 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=46058 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=46057 .... Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dummabua Geschrieben 26. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 26. September 2003 also, ich hab gerade bei der IHK angerufen und die meinte, ich darf sachen reinschreiben und markieren, ich darf nur keine zettel oder kopien oder dergleichen reinlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 26. September 2003 Teilen Geschrieben 26. September 2003 Ciao (insider) FTP Kollege wäre nett wenn du die IHK noch dabei schreibst! Oder ist es IHK Ingolstadt? Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dummabua Geschrieben 28. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. September 2003 stimmt, sollte man dazu schreiben.... es war die IHK München Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sherline Geschrieben 5. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2003 ... ihr dürft wenigstens das IT-Handbuch benutzen.... die IT-Kaufleute in Ba-Wü stehen da ganz alleine da.... *heul* *sich mächtig benachteiligt fühlt!!!!* Sherline Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
entchen1982 Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 hmmm, also was uns unsere Lehrer berichtet haben, die auch im Prüfungsausschuss sitzen ist die IHk Köln hier wohl ziemlich gnädig... Man darf ergänzen, wie man lustig ist (sprich Kopien, Zettel, etc.), solange das Buch den Tabellenbuch Charakter hat (also keine kompletten Berechnungen oder ähnliches...) Gruß Entchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von entchen1982 also was uns unsere Lehrer berichtet haben, die auch im Prüfungsausschuss sitzen ist die IHk Köln hier wohl ziemlich gnädig... Man darf ergänzen, wie man lustig ist (sprich Kopien, Zettel, etc.), solange das Buch den Tabellenbuch Charakter hat Warum begebt ihr euch alle immer wieder so gerne auf diesen schmalen Grat!?! Es gibt weder "die IHK" noch "den PA". Sollte also ausgerechnet das PA-Mitglied bei der Prüfung Aufsicht führen, welches jede zusätzliche Information im Tabellenbuch als Betrugsversuch wertet, so ist dagegen nix zu machen. Wollt ihr dieses Risiko wirklich eingehen? Und wenn die Wahrscheinlichkeit noch so gering ist: Ich würde das Tabellenbuch für die Prüfung nicht modifizieren. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ganymed Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von entchen1982 hmmm, also was uns unsere Lehrer berichtet haben, die auch im Prüfungsausschuss sitzen ist die IHk Köln hier wohl ziemlich gnädig... Man darf ergänzen, wie man lustig ist (sprich Kopien, Zettel, etc.), solange das Buch den Tabellenbuch Charakter hat (also keine kompletten Berechnungen oder ähnliches...) Gruß Entchen Ich habe damals die IHK Köln angeschrieben und als Antwort kam, dass man Kopien einlegen darf, die keinen Lösungsansatz besitzen und die aus zugelassenen Tabellenbüchern stammen. Das IT-Kompendium ist z.B. in Köln nicht zugelassen aber in anderen IHKs schon (einer aus dem Betrieb ist in einem anderen PA an einer anderen IHK zuständig). Daher wären Kopien aus diesem Buch unzulässig, da es bei der IHK Köln verboten ist Also: nicht beliebig was reinkopieren - die Aussage ist falsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Ciao, @timmi Insgesamt wäre ich für ne vereinheitliche Verfahrensweise der gesamten IHKs (oder sollten intern so geregelt werden das die Bücher gestellt werden, und die Aufgaben den Büchern entsprechen), bzw. sollten die IHKs ihren Informations-Fluß ausweiten, wie sie es handhaben (Verboten, darf, wie, ....). Ich fand es bei uns im Sommer 03 ganz schön ätzend als im April das neue IT Handbuch (3. Auflage) rauskam. Ich wäre froh gewesen wenn wir das Buch hätten erweitern können (die 2. Auflage). Alleine die Flashspeicher Medien und der ISDN/DSL Bereich + die neuen Kom.Sys. (WLAN, ...) weisen ja schon große Unterschiede in den beiden Auflagen auf. Ciao Vito (der mit beiden Auflagen die Prüfung geschrieben hat) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blondi Geschrieben 7. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2003 Grundsätzlich bist du auf der sicheren Seite, wenn du in dein Tabellenbuch nichts reinschreibst. Anstreichen oder Klebezettel (unbeschrieben) anbringen um eine Seite besser zu finden kann eigentlich nicht als Betrugsversuch gewertet werden. Du hast ja dann nur das schon vorhandene angestrichen. Ich persönlich hab in meinem Handbuch nur die Fehler berichtigt. Hab mich aber auch nicht erkundigt, ob das zulässig ist. Vor der Abschlussprüfung kauf ich mir sowieso noch ein neues Buch, da meine Auflage auch schon veraltet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ralf Risch Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 timmi-bonn schrieb: Warum begebt ihr euch alle immer wieder so gerne auf diesen schmalen Grat!?! Es gibt weder "die IHK" noch "den PA". Sollte also ausgerechnet das PA-Mitglied bei der Prüfung Aufsicht führen, welches jede zusätzliche Information im Tabellenbuch als Betrugsversuch wertet, so ist dagegen nix zu machen. Wollt ihr dieses Risiko wirklich eingehen? Und wenn die Wahrscheinlichkeit noch so gering ist: Ich würde das Tabellenbuch für die Prüfung nicht modifizieren. Was "die IHK" und "den PA" angeht, gebe ich timmi-bonn recht. Bei allem anderen leider nicht. Ob die Modifikation des Tabellenbuches erlaubt ist oder nicht wird von der zuständigen IHK bestimmt. In München ist es erlaubt, eigene Notizen in das Tabellenbuch hineinzuschreiben und Themengebiete über Indexmarken (bspw. Postit-Indexstreifen) kenntlich zu machen. Es dürfen nur keine zusätzlichen Seiten und Blätter hineingeklebt werden (wie dummabua richtig in Erfahrung gebracht hat). Die Aufsichten der schriftlichen Prüfung (in den seltensten Fällen Mitglieder des Pa´s) sondern eher Referendare wissen darüber Bescheid (zumindestens in München)! Wer es also genau wissen will, sollte dei seiner zuständigen Kammer nachfragen ob es erlaubt ist und die aufsichtführenden Personen darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Allen die im November schreiben wünsche ich viel Erfolg! VG, Ralf Risch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von Ralf Risch Bei allem anderen leider nicht.Wieso "leider"? In München ist es erlaubt, eigene Notizen in das Tabellenbuch hineinzuschreiben [...]. Es dürfen nur keine zusätzlichen Seiten und Blätter hineingeklebt werden Bekommt der Prüfling das auch in rechtsverbindlicher Form zugesichert? Was macht er, wenn sich "die IHK" das einmal anders überlegt? Referendare wissen darüber Bescheid Und wenn unglücklicherweise einmal nicht? Oder bei inhaltlichen Grenzfällen? Was macht ein Prüfling, wenn er dann plötzlich doch wegen Betrugsversuche (ob berechtigt oder nicht) von der Prüfung ausgeschlossen wird? Wer es also genau wissen will, sollte dei seiner zuständigen Kammer nachfragen ob es erlaubt ist und die aufsichtführenden Personen darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Mir würde das als Prüfling nicht reichen. Ich würde mich zu meiner eigenen Sicherheit nur mit einer rechtsverbindlichen Auskunft "der IHK" darauf einlassen. Die Frage nach der inhaltlichen Zulässigkeit der zusätzlich eingefügten Information(en) ist damit dann übrigens immer noch nicht geklärt. Hier liegt ein weiterer Gefahrenpunkt für den Prüfling. Lohnt sich dieses Risiko wirklich? Ich halte dieses schwammige Vorgehen der IHK München zumindest für sehr ungeschickt. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ralf Risch Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Hallo Timmi, ich finde das Vorgehen nicht schwammig! Diese Auskunf bekommt jeder Prüfling von der zuständigen Stelle mitgeteilt. Weiterhin werden die aufsichtführenden Personen vor jedem Prüfungsdurchgang dahingehend eingewiesen. Es herrscht also keine Unsicherheit. Außerdem ist dieses Vorgehen verwaltungsgerichtlich abgeklärt! Eins möchte ich jedoch noch bemerken. Ich als Prüfer würde mir wünschen, daß alle IHKen auf die selbe Art und Weise vorgehen würden. Dies ist, da Bildung Ländersache ist, sicherlich nicht zu gewährleisten, weil hier jede IHK ihre Pfründe sichern will. Schade eigentlich..... es wäe nur zum Wohl aller Prüflinge und würde die Leistungen ein wenig mehr vergleichbar machen. Gruß, Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von Ralf Risch ich finde das Vorgehen nicht schwammig! Diese Auskunf bekommt jeder Prüfling von der zuständigen Stelle mitgeteilt. Tjä, leider gehst Du in Deiner Antwort nicht auf die Grenzfälle ein. Aber wenn Du als offizieller Berater Münchner Azubis das empfiehlst ... Ich empfände ein völlig unmodifiziertes, einheitliches Tabellenbuch viel sauberer. gruß, timmi (Gegner von Gratwanderungen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ganymed Geschrieben 10. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Ich empfände ein völlig unmodifiziertes, einheitliches Tabellenbuch viel sauberer. Ich hab das jetz mal ne Zeitlang verfolgt. Also diesen Satz finde ich ziemlich dumm. Uns wurde immer gesagt, dass das Tabellenbuch das Werkzeug für den Arbeitsalltag ist. Sprich zum Nachschlagen (Wie war die Norm, wie der Ascii-Code, etc...) Dementsprechend arbeite ich also auch damit. Warum sollte ich also fehlende Fakten nicht vervollständigen können (jetzt mal rein aus der Praxis betrachtet)? Dafür wird das Tabellenbuch schon zu Beginn der Ausbildung angeschafft, um damit arbeiten zu können (auch bei BS-Klausuren). Wenn sich halt der Stand der Technik ändert / erweitert, dürfte ich also auch mein Buch erweitern. Bin ich also gezwungen mir ein neues Buch extra für die Prüfung zu kaufen?! Das darf ja nicht angehen. Das es da gewisse Einschränkungen gibt, was das Vervollständigen angeht, finde ich gut, denn auch nur so kann man im Falle einer Kontrolle während einer Prüfung entscheiden, was in Ordnung ist und was nicht. Aber grundsätzlich verbieten - davon halte ich nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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