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IT Handbuch - Was darf ich, und was nicht?


dummabua

Empfohlene Beiträge

Original geschrieben von Danny De Vito

Da sollte die IHK einfach Bücher stellen.

Wer soll das bezahlen?

Etwa "die IHK"?

Original geschrieben von Ganymed

Dementsprechend arbeite ich also auch damit. Warum sollte ich also fehlende Fakten nicht vervollständigen können (jetzt mal rein aus der Praxis betrachtet)?

Dafür wird das Tabellenbuch schon zu Beginn der Ausbildung angeschafft, um damit arbeiten zu können (auch bei BS-Klausuren). Wenn sich halt der Stand der Technik ändert / erweitert, dürfte ich also auch mein Buch erweitern.

Bin ich also gezwungen mir ein neues Buch extra für die Prüfung zu kaufen?!

Naja, irgendwie schon, entweder du lebst mit einem unverändertem Buch, oder du kaufst dir ein neues.

Auf alle Fälle wären diese Regelungen gerechter, als wenn du in der Prüfung bei lauter Panik feststellen musst, daß alle anderen Prüflinge viel mehr in den letzten Jahren mit Ihren Büchern gearbeitet haben und diese somit deutlich "aktueller" sind, als deine.

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Original geschrieben von Ganymed

Uns wurde immer gesagt, dass das Tabellenbuch das Werkzeug für den Arbeitsalltag ist. Sprich zum Nachschlagen (...) Dementsprechend arbeite ich also auch damit. Warum sollte ich also fehlende Fakten nicht vervollständigen können (...)?

Weil eine Prüfungs-Situation eben keine Praxis-Situation ist. Ich halte "gleiche Chancen für alle" für das höhere Gut.

Wenn sich halt der Stand der Technik ändert / erweitert, dürfte ich also auch mein Buch erweitern.

Bin ich also gezwungen mir ein neues Buch extra für die Prüfung zu kaufen?! Das darf ja nicht angehen.

Nein, nicht "extra für die Prüfung". Aber, wenn sich im laufe von 3 Jahren soooo viel geändert hat und neu hinzugekommen ist, dann muß dieses "Handwerkszeug" halt mal erneuert werden.

Das es da gewisse Einschränkungen gibt, was das Vervollständigen angeht, finde ich gut, denn auch nur so kann man im Falle einer Kontrolle während einer Prüfung entscheiden, was in Ordnung ist und was nicht.
Ich halte es für unmöglich, während der Prüfung alle Tabellenbücher darauf hin zu untersuchen, ob sie zulässig oder unzulässig modifiziert wurden.

Aber grundsätzlich verbieten - davon halte ich nichts.
Ich habe niemals von "grundsätzlich verbieten" geredet. Ich fände es einfach nur besser, daß alle Prüflinge das gleiche Buch (ohne Modifikationen) zur Prüfung benutzen. Wegen der gleichen Chancen bei einer Prüfung.

gruß, timmi

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Original geschrieben von ALASKA-INDIAN

Also die Frage nach dem, was man rinschrieben darf und was nicht

ist natürlich berechtigt, aber der eine sagt sowas, der andere sowas.

So viel ich weiss darf man das Tabellenbuch auf den aktuellen Stand bringen!

Also auch Sachen reinschreiben.

Was ist "ergänzen", was ist "unzulässige Informationsbeschaffung"!

Ich würde daher im Zweifelsfall lieber nichts reinschreiben.

Um das aktuellste Wisse "zur Hand" zu haben, würde ich mir auf jeden Fall das neueste Tabellenbuch kaufen. Dein Abschluss sollte Dir diese Investition eigentlich wert sein. Und Du kannst es ja dann weiter nutzen (wie bereits gesagt: Handwerkszeug sollte man eh' von Zeit zu Zeit aktualisieren! Das machst Du ja auch mit deinem PC (und der kostet mehr).

Das Einkleben von (unbeschriebenen) Post-It's als Markierungen sollte - wie lpd bereits gesagt hat - problemlos möglich sein!

Original geschrieben von ALASKA-INDIAN

Übrigens: Bei meiner Prüfung, das war im Mai 2003 habe ich mir verschiedene Notizen reingeschrieben.

Alle haben mich gwarnt es sei veroten.

Aber ganz ehrlich, das wird doch eh nicht kontrolliert.

Dafür haben die Prüfer keine Zeit, jedes TB durchzusehen

Haben bei uns nicht bei einem nachgeguckt

DARAUF würde ich mich lieber NICHT verlassen. Diese Zeit ergibt sich z.B. während der Pause! oder vorher.

Was die Aufsichtspersonen angeht: Bei uns (IHK Ludwigshafen) sind das übrigens (überwiegend) auch PA-Mitglieder (die dann anschließend gleich die Prüfungen korrigieren!)

GG

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Original geschrieben von timmi-bonn

Ich habe niemals von "grundsätzlich verbieten" geredet. Ich fände es einfach nur besser, daß alle Prüflinge das gleiche Buch (ohne Modifikationen) zur Prüfung benutzen. Wegen der gleichen Chancen bei einer Prüfung.

Oder eben gar keins, so wie es bei uns war.

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Original geschrieben von bimei

Oder eben gar keins, so wie es bei uns war.

Das finde ich wenig praxis-gerecht. Wir durften beimAbi immerhin auch die Logarithmentafeln (inkl.Formelsammlung) benutzen. - Aber für gleiche Bedingungen wäre das durchaus immer noch besser als unterschiedliche Modifikations-Regeln.

gruß, timmi

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Original geschrieben von Der Kleine

Keine Grenzen.

Auch keine technischen? Ich denke da z.B. an Rechner mit Internetzugang, Handies, CD-ROMS mit Enzyklopedien usw... Oder vielleicht gar ein (menschlicher) Assistent als "Hilfsmittel"? ;)

Ich glaube nicht, daß "alles / keine Grenzen" Bei einer Gesellenprüfung machbar ist. Das ist wohl eher etwas für eine Dissertation oder für die Literatur-Arbeit zum Diplom o.ä.

gruß, timmi

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Bei einigen Hochschulklausuren ist "alles" ;) so definiert:

erlaubt: Bücher (auch mit eigenen Kommentaren), Skripte, alte Klausuren mit Lösungen, eigene Aufzeichnungen, Formelsammlung

je nach Klausur ein nicht programmierbarer Taschenrechner

nicht erlaubt: jegliche Kommunikationsmittel zu anderen Teilnehmern oder nach "draußen" (Funk, Handy, persönlicher Assistent ;) , Internetanschluss, Licht- und Klopfzeichen, ... ) und außerdem alles, was irgendwie programmierbar ist oder einem die selbständige Lösung abnimmt (entsprechende Taschenrechner, PDA, Laptop, Assistent ;) , ... )

Mit den erlaubten Hilfsmitteln steigt aber meistens auch der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben beträchtlich an, daher ist eine (überall einheitliche!) Beschränkung schon sinnvoll (z.B. kommentiertes Tabellenbuch plus 2-3 Blätter als Formelsammlung/Gedächtnisstütze)

Außerdem verführt ein großer "Nachschlagepool" dazu, die Vorbereitung schleifen zu lassen, nach dem Motto "steht ja eh im Buch/im Skript/auf der Formelsammlung" - und wenn man dann nicht wirklich damit umgehen kann, verliert man viel wertvolle Zeit beim Suchen und Nachlesen.

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Hmm,

also ich denke die Regelung jetzt ist eher ganz gut. Vor meiner eigenen Prüfung frage ich bei drei Stellen nach:

1. Berufsschule - viele Lehrer sind ja im PA

2. IHK

3. PA - Vorsitzenden

alle drei machten die gleiche Aussage:

schriftliche Ergänzungen sind erlaubt, ein geheftete Zettel allerdings nicht.

Trotzdem war ich unsicher und fragte auch die Aufsicht bei der Prüfung selber, und auch die sagten das gleiche.

Logisch ist es allemal. Ich hab während meiner Ausbildung viel mit mehreren Tabellenbüchern gearbeitet. Da bleibt es in meinen Augen halt nicht aus, das man Eintragungen macht.

Generell rate ich eh jedem sich immer das aktuelle Tabellenbuch zu kaufen. Lohnen tut es sich mit sicherheit, weil man hat diese Bücher ja nicht nur für die ausbildung/Prüfung, vieles kann man auch im nachinein nachlesen

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Du darfst das IT-Handbuch vom Westermann-Verlag benutzen!

Davon gibts 3 Ausgaben. In der 2. Auflage stehen Informationen drin, die in der 3. Auflage fehlen! Du darfst diese Infos Kopieren und benutzen! So habe ich das auch gemacht! Selbstverständlich habe ich vorher bei der IHK nachgefragt!!!

Das Buch, darf über alle drei Teile hin verwendet werden! Sobald Du ein anderes verwendest war es das und Du darfst abgeben,heimgehen und wiederkommen!

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Original geschrieben von Greenstorm

Du darfst diese Infos Kopieren und benutzen!

Das Buch, darf über alle drei Teile hin verwendet werden! Sobald Du ein anderes verwendest war es das und Du darfst abgeben,heimgehen und wiederkommen!

Du hast den Rest dieses Threads und viele andere zu diesem Thema gelesen und sinngemäss verstanden?

Was Du schreibst, sind keine allgemeingültigen Informationen!

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Nein, ich habe nicht alles gelesen! Es wurde aber schon ausgibig darauf geantwortet und deshalb meine Zusatzinformation!

Frage mich sowieso, weshalb hier immer wieder Fragen auftauchen, die

man eigentlich als angehender IT-ler selbst beantworten könnte! Schließlich ist das Beschaffen von Informationen auch ein Teil davon! (Jetzt bitte nicht negativ auffassen!)

Aber nix für ungut...

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Original geschrieben von Greenstorm

Frage mich sowieso, weshalb hier immer wieder Fragen auftauchen, die man eigentlich als angehender IT-ler selbst beantworten könnte!

Und wie, bitte, beantworte ich mir jetzt meine Frage, warum Du Deinen Wohnort im Profil nicht angegeben hast?!? ;) ...Oder habe ich damit nur ein Problem, weil ich kein "angehender" IT-ler bin? :rolleyes:

gruß, timmi

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Original geschrieben von Greenstorm

Nein, ich habe nicht alles gelesen! Es wurde aber schon ausgibig darauf geantwortet und deshalb meine Zusatzinformation!

Sorry, aber in den ausgiebigen Antworten, die du nicht gelesen hast, stand eben auch drin, dass das, was an einer IHK erlaubt ist, an einer anderen IHK verboten sein kann!

Das kann im Extremfall sogar bedeuten, dass jemand, der an einer anderen IHK als deiner seine Prüfung macht und die von dir angesprochenen Kopien nutzt, wie du so schön sagst, "abgeben,heimgehen und wiederkommen" darf.

Wenn hier so empfindlich auf deine Aussage reagiert wird (so gut sie auch gemeint war), dann liegt das an eben dieser Gefahr wegen der unterschiedlichen Auslegungsweise zwischen den verschiedenen IHKs.

(Und daran, dass dieses Problem immer und immer wieder angesprochen werden muss, weil die Leute vor dem Posten nicht nachdenken, bzw. nachlesen)

Auch nix für ungut... ;)

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Mal eine kleine Anmerkung zum Thema IHK anrufen, die helfen Dir weiter....

Ich hab wegen der ZP diesen Herbst mit der IHK telefoniert, gleiches Thema, darf ich das Buch hernehmen oder nicht. Der Chef der IHK München sagte ich darf es verwenden.

Bei der Prüfung dann das folgende:

Die Prüfer sagten uns, wir dürfen das Buch nicht verwenden. Ich hab mich natürlich gemeldet und von dem Telefonat erzählt und die dazugehörige Email gezeigt. Ergebnis (Zitat) : Das ist mir egal, Sie dürfen es hier nicht verwenden !

Zufälligerweise stand auf der Prüfung selbst aber dann, das wir es doch verwenden dürfen. Dann konnte er nicht mehr aus.

Trotzdem, hätten wir das Deckblatt nicht genau gelesen wäre das untergegangen.

Und der Anruf und die Email hätten gar nichts bewirkt.....

Schade, schade.

Zum Thema Einmerkungen:

Ein Kollege hatte bei der ZP sowohl Einmerker ( und nicht wenige ) als auch schriftliche Notizen drin. War alles kein Problem, da hat sich dann keiner mehr mokiert!

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