Zum Inhalt springen

Durchführung vor Abgabe Projektantrag


stereotype

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

mein Lehrer (Mitglied der Prüfungskomission) hat mich heute etwas geschockt, da er behaupt hat, das ein Projektantrag mit Durchführungszeitraum vor der Abgabe des Antrags pauschal abgelehnt wird (Steht woll irgendwo in der Prüfungsordnung Hessen, gut das man mir das gesagt hat).

Das hat mich dann doch etwas entsetzt. Genau das habe ich nähmlich gemacht, meine Projektarbeit habe ich nähmlich schon etwas vor der Abgabe des Antrages begonnen und habe das auch so reingeschrieben.

Habe mich eigentlich an das Buch "Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe" gehalten, das empfiehlt nichts an dem wahren Zeitraum zu ändern(macht ja auch Sinn, warum sollte man da lügen???)

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, beziehungsweise ist eine Ablehnung aus diesem einen Formgrund möglich?

:eek:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mein Lehrer (Mitglied der Prüfungskomission) hat mich heute etwas geschockt, da er behaupt hat, das ein Projektantrag mit Durchführungszeitraum vor der Abgabe des Antrags pauschal abgelehnt wird (Steht woll irgendwo in der Prüfungsordnung Hessen, gut das man mir das gesagt hat).

Da hat er dir genau das richtige gesagt. Das Projekt darf erst nach der Genehmigung des Antrages begonnen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

natürlich wird es abgelehnt.

du kannst doch kein projekt durchführen, was evtl. gar nicht genehmigt wird.

ausserdem gibt es einen -von deiner zuständigen stelle festgelegten- durchführungszeitraum, an den du dich halten musst.

die aussage im buch ist schon richtig: nicht lügen.

allerdings muss das datum trotzdem den anforderungen entsprechen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt mal im Ernst:

Was spricht dagenen ein Projekt schon vor dem Projektantrag anzufangen?

Ausserdem, habe ich nie was von einer 'Anforderung' gehört, das der Durchführungszeitraum vor dem Antrag liegen muss.

Oder liest jeder von euch die Prüfungsordnung des Landes durch? Aus meiner Klasse hat jedenfalls keiner gewusst das es sowas überhaupt gibt...

Gut, wenn die Kommission mein Projekt wegen des Inhalts ablehnt, dann hätte ich halt Pech gehabt.

Naja, werde mal auf eine offizielle Antwort der IHK warten, die sollte ja in den nächsten Wochen kommen.

*Kopfschüttel*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Noch mal ein Zitat aus dem Buch:

"Du hast vom Zeitpunkt her 3 Möglichkeiten zur Durchführung deiner Projektarbeit:

1. Vor

2. Während

3. Nach

der Beantragung deiner Projektarbeit."

Ich dachte eigentlich, das man sich auf die Aussagen in diesem Buch, das ja auch hier im Forum empfohlen wird, verlassen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verordnungstext: "Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen."

In Kurzform: "... vor der Durchfuehrung ... vorzulegen."

Strenggenommen kann man also anfangen, nachdem man den Antrag eingereicht hat. Wird er nicht genehmigt, hat man natuerlich ein Problem...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Problematik wird auf der Internet seite des Buchs dargestellt(leider nicht im Buch).

Hier der Link zu der Stellungnahme der Autoren:

http://www.it-pruefungshandbuch.de/service/downloads/data/zeitpunkt_projektantrag_1.doc

Ich muss halt jetzt sehen das ich Ihk und Prüfer von der Meinung überzeuge...

By the way, inhaltlich ist mit meinen Projekt/Antrag alles TOP in Ordnung. Das Projekt ist praxisorieniert und aus dem berufsleben gegriffen, beinhaltet verschiedene Aspekte meines Ausbildungsprofils, liegt im Zeitplan und ist komplett von mir allein durchgeführt.

Den Stress hätte ich mir ersparen können in dem ich einfach einen Durchführungzeitraum nach dem Antrag gewählt hätte.

Tja, hätte ich mir ja denken können das in unserem schönen, paragraphen- und gesetzbegeisterten Land alles GANZ genau genommen wird ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also diese Stellungnahme ist wirklich putzig, eine der witzigsten Rechtsverdrehungen, die ich je gesehen habe, erkennbar an der Frage:

Zit.: "2.3 Ist die reale betriebliche Projektarbeit oder eine vorherige Genehmigung das höherrangige Rechtsgut?"

(Wenn eine Verordnung beides fordert, dann muss man selbstverstaendlich beides erfuellen. Sieht ein bisschen so aus, als ob nachtraeglich versucht worden waere, eine Rechtfertigung zu konstruieren, nachdem das Buch mit dem Fehler in Druck gegangen ist.)

Andererseits: Wenn eine IHK oder ein PA im Notfall zivilen Ungehorsam zugunsten der Prueflinge walten laesst, ist das ja im Einzelfall OK; dann gilt aus Vertrauensschutz die Auskunft, die man von der zustaendigen Stelle bekommt. Man darf nur nicht so tun, als ob das in der Form allgemein rechtens waere.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...