Virus26 Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Hallo zusammen, ich war bei der Gewerbeanmeldung doch ziemlich überrascht, als ich erfahren habe, daß ich keine Tätigkeiten wie Struktrurierte Verkabelung oder Schrankaufbau oder einfach nur PC-Systeme zusammenschrauben darf. Die vermittelten Ausbildungsinhalte während der Ausbildung zum FiSi dürfen nicht angewandt werde, weil ich kein Meister-Brief besitze !? Da frage ich mich doch echt, warum solche Themen während der Ausbildung vermittelt werden. Dann sollten diese Punkte in weiterführenden Lehrgängen angeboten werden oder man sollte zusätzliche Zertifikate erwerben können... Was meint Ihr dazu....? Wie sind eure Erfahrungen ? Gruss Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Eine Ausbildung ist nicht gleich Existenzgründungslehrgang. Original geschrieben von Virus26 Da frage ich mich doch echt, warum solche Themen während der Ausbildung vermittelt werden. *grusel* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Virus26 Geschrieben 30. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2003 Original geschrieben von bimei Eine Ausbildung ist nicht gleich Existenzgründungslehrgang. *grusel* Hi, was soll ich denn jetzt darunter verstehen. Wie kommst auf Existensgründungslehrgang ? Und wieso "grusel" ? Gruss Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 ich hab einfach systembetreuung angegeben. das kann vieles sein es stimmt aber das man viele tätigkeiten ohne meisterbrief nicht im eigenen gewerbe ausüben darf. aber gibt es nen meisterbrief bei fachinformatikern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Virus26 Geschrieben 30. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2003 Hi, den gibt es nicht... Absolviere aber derzeit per Abendschule den Techniker (Technische Informatik). Normalerweise sollte ich mit diesem Abschluss dann auch solche Aufgaben offiziell durchführen dürfen. Ich habe auch unter anderem Systembetreuung angegeben. In der Gewerbeanmeldung ist extra "....keine Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung" eingetragen worden. Wie sieht es denn aus, wenn beim Zusammenbau eines PCs zum Beispiel etwas beschädigt wird ? Ich denke, das ich auf dem Schaden sitzen bleibe würde, weil ich diese Tätigkeit ja offiziell nicht ausführen dürfte. Oder wie sieht ihr das...? Gruss Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Original geschrieben von Virus26 (....ich war bei der Gewerbeanmeldung doch ziemlich überrascht, als ich erfahren habe, daß ich keine Tätigkeiten wie Struktrurierte Verkabelung oder Schrankaufbau oder einfach nur PC-Systeme zusammenschrauben darf..... Hi, ich bin auch ziemlich irritiert über Deine Erfahrung. Was ist denn dann mit den ganzen kleinen Läden von "ohne-Schein"-Fachkräften, die über die Jahre entstanden sind und die ohne Weiteres auch Firmen komplett ausstatten und betreuen. Oder läuft das über eine andere Anmeldeschiene? Insgesamt finde ich besonders merkwürdig, auf einen Meister verwiesen zu werden, den es gar nicht gibt. Da lohnt sich doch ein Anruf bei der IHK oder nicht? sonnige grüße von T. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Ich finde leider jetzt die Quelle nicht mehr, aber da ich mich in diesem Bereich auch eigenständig gemacht habe, habe ich vorher nachgelesen, das ich PC Teile austauschen darf und PCs aus Einzelteilen zusammenbauen darf. Was ich NICHT darf, ohne entsprechende Ausbildung, ist z.B. Monitore etc. auseinanderzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 als ausgebildeter Fachinformatiker bin ich jederzeit qualifiziert, Rechner zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen. Man sollte natürlich auch Unterschiede sehn, wie einen Monitor zu zerlegen. Das ist wieder eine ganz andere fachliche Schiene. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 1. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 schau mal hier ein anderes forum worüber schon diskutiert wurde vielleicht hilft dir das schon weiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 1. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 Original geschrieben von Manitu71 als ausgebildeter Fachinformatiker bin ich jederzeit qualifiziert, Rechner zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen. Darum geht es aber nicht, wenn Du Dich selbstständig machst. Es geht bei dem "Verbot" eher um Handwerksordnung, Meisterpflicht usw... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Virus26 Geschrieben 1. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 Hallo zusammen, habe mal mit meiner zuständigen IHK gesprochen. Die IHK hat keine Informationen dazu. Zuständig hierfür ist die Handwerkskammer. Ein Rückruf der Handwerkskammer steht noch aus. Es wird gerade geprüft, wo nun genau die Tätigkeitsgrenzen für die Fachinformatiker/ SI liegen. Die melden sich dann.... Gruss Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dagegen Geschrieben 2. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2003 Hallo, ich würde die Tätiigkeiten gar nicht so genau Aufschlüsseln, mit handwerklichen Tätigkeiten ist das immer so ne Sache. Ich würde eine Dienstleistung angeben (z.B.: allg. IT-Dienstleistungen), dann ist es ziemlcih egal was du genau machst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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