qiu Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Hi Kann mir jemand sagen worin der Unterschied zwischen einer betrieblichen Umschulung und der Umschulungsmaßname vom Arbeitsamt. Ich meine jetzt nicht den Unterschied von der Ausbildung ansich, sonder von Finanzieller seite. Wird die Betriebliche auch gefördert? wenn ja in wie fern. Ist die vergütung teilweise gefördert oder garnicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Von der finanziellen Seite besteht für dich kein Unterschied. Du musst es nur vom Arbeitsamt genehmigt bekommen. Aber, wenn du schon eine Umschulung bei einem Schulungsträger genehmigt bekommen hast, sollte das kein Problem sein. Das Arbeitsamt zahlt dann ganz normal für dich weiter wie bisher. Der Betrieb bekommt aber meines Wissens kein Geld dafür (wenn ich mich irre, verbessert mich). Er muss aber nicht dein Ausbildungsgehalt bezahlen, du bekommst dein Geld ja weiterhin vom Arbeitsamt. Wenn du Glück hast, bekommst du sogar noch vom Betrieb eine kleines Gehalt zusätzlich. Bei einem guten Freund von mir war das so. Er hatte sich dazu entschieden eine Umschulung zu machen, allerdings wollte er unbedingt eine betriebliche machen, da die einer ganz normalen Ausbildung gleichgestellt ist. Er hat sogar ziemlich schnell eine Firma gefunden, die ihn ausbildet und er bekommt noch eine kleine Ausbildungsvergütung von der Firma gezahlt zusätzlich zum Geld, dass er vom AA bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Ach ja, ich habe nochwas vergessen. Du kannst so Dinge wie Fahrtkostenerstattung, Lehrmittel usw. beantragen. Etwas genaueres hierzu kann dir wahrscheinlich jemand sagen, der gerade selber eine Umschulung macht oder schon eine gemacht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qiu Geschrieben 30. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2003 Dann müssten mich die Betriebe ja mit Kusshand nehmen wenn sie das Gehalt nicht zahlen müssen, oder? es ist halt so dass das AA die Betriebliche eher zahlt als die Direkte Maßnahmen vom AA, deswegen meine Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Dass das AA die betriebliche Umschulung lieber bezahlt ist logisch. Bei der betrieblichen Umschulung müssen sie nichts weiter als deine bisherigen Gelder weiter zahlen. Eine Umschulung beim Bildungsträger ist für das Arbeitsamt teurer, da der Umschulungsträger ja auch bezahlt werden muss. Ich denke schon, dass du ganz gute Chancen hast eine Ausbildung zu bekommen. Du musst dich halt nur gut verkaufen und dass die Betriebe dir keine Ausbildungsvergütung zahlen müssen ist sicherlich ein Bonus für dich im "Konkurrenzkampf" mit den anderen Mitbewerbern. Zu wann möchtest du denn deinen neuen beruflichen Weg einschlagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Ich hab mal eine klitzekleine Änderung im Titel vorgenommen, da ich 'Unterschied?' wenig aussagekräftig fand. In Zukunft bitte darauf achten, dass schon in der Überschrift das Thema klar zu erkennen ist. Merci D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qiu Geschrieben 30. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2003 Nun, die Umschulungsmaßnahme vom AA fängt am Februar an, die ist aber nicht sicher da das AA bekanntermaßen ( event. )kein Geld für den Bildungsträger hat bzw ausgeben will. Ich würde sofort anfangen wenn es möglich wäre, aber ich denke für dieses Jahr stellt mich kein Betrieb ein. Wüßtest du in welchem Zyklus die Betriebe Ausbilden, nur nach den Schulsommer Ferien oder öffters? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qiu Geschrieben 30. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2003 kein Problem @Darth_Zeus, Danke dir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 öhm mal ne bescheidene Frage wie funktioniert denn eine Umschulung im Betrieb durch das Arbeitsamt? Bei einer normalen vom AA über einen Bildungsträger hat man z.B. bei einem FI/AW, 7 Monate Praktikum. Der Rest von den 22 Monaten ist Schule. Wie soll denn das bei ner betrieblichen funktionieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 30. September 2003 Teilen Geschrieben 30. September 2003 Original geschrieben von Lonewolf Wie soll denn das bei ner betrieblichen funktionieren? Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, das wie eine verkürzte Ausbildung zu machen. Der einzige wirkliche Unterschied zu dieser ist, dass das AA Unterhaltsgeld an dich zahlt. Die Firma spart also dein Gehalt und bekommt zusätzlich (auf Wunsch / Antrag) noch finanzielle Unterstützung, damit sie dich ausstatten kann. Du fängst dann entweder im 1. oder 2. Lehrjahr an, arbeitest die Wochenarbeitszeit und gehst zusätzlich zur Berufsschule - entweder wöchentlich, oder im Block; je nach Schule. Diese Art der Umschulung dauert ebenfalls 24 Monate. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qiu Geschrieben 1. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 Und so viel ich mitbekommen hab ist die Betriebliche, von praktischer seite aus gesehen, besser als die Maßnahme vom AA. Ich meine, man steht mitten drinn und lernt nicht nur Theorie. Natürlich kommts da auch auf deun Ausbildungsplatz an schätze ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sangoma Geschrieben 1. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 Hallo. Stimmt alles nur teilweise: Du bekommst von dem Betrieb ein Gehalt bezahlt, das i.d.R. dem eines Azubis entspricht. Wenn dieses Gehalt weniger ist, als die Leistung, die Du zuvor vom AA erhalten hast, bekommst Du den Differenzbetrag vom AA. Dass also der Betrieb keine Personalkosten mit einem Umschüler hat, stimmt nicht. Zusätzlich erhälst Du vom AA Fahrtkosten (ich glaube so ca. 22 Cent/km oder bei einem erforderlichen Umzug Wohngeld bis ca. 460 Euro/Monat). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qiu Geschrieben 1. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 Also jetzt hab ich mich bei meinem Sachverständigen genau erkundigt und es sieht so aus das der Betrieb die volle Azubi vergütung zahlen muss und das AA den rest sprich die aufstockung, da ich Ümschüler bin. Naja, schade drum, das schmälert natürlich meine Chancen das mich ein Betrieb als Umschüler aufnimmt. Der einzige vorteil bestehe darin das der Betrieb anstatt 3,5 Jahre nur 2 jahre ausbilden und zahlen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 1. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 - edit - zu spät gepostet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 1. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 @qiu Erkundige dich nochmal bei einem anderen Sachbearbeiter, nur zur Sicherheit. Ich kenne das nämlich anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2003 Bitte postet doch bei solchen Dingen keine Vermutungen ohne Quellen anzugeben. Original geschrieben von sangoma Stimmt alles nur teilweise: Du bekommst von dem Betrieb ein .... Auch das stimmt nicht immer. Original geschrieben von Sandrin Erkundige dich nochmal bei einem anderen Sachbearbeiter, nur zur Sicherheit. Ich kenne das nämlich anders. Und ich kenne beides und sogar noch andere Möglichkeiten. ;-) Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle, z. B.: Nach "was" und mit welchen Mitteln wird gefördert? (Reha, UHG, Eingliederung usw.) Das ist u. a. davon abhängig, ob die Umschulung aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder aus der Arbeitslosigkeit heraus begonnen wird, aus welchem Grund überhaupt eine Umschulung gemacht wird (z. B. Berufsunfähigkeit), ist u. U. sogar altersabhängig .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
redlabour Geschrieben 8. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2003 Original geschrieben von qiu Also jetzt hab ich mich bei meinem Sachverständigen genau erkundigt und es sieht so aus das der Betrieb die volle Azubi vergütung zahlen muss und das AA den rest sprich die aufstockung, da ich Ümschüler bin. Naja, schade drum, das schmälert natürlich meine Chancen das mich ein Betrieb als Umschüler aufnimmt. Der einzige vorteil bestehe darin das der Betrieb anstatt 3,5 Jahre nur 2 jahre ausbilden und zahlen muss. Ich habe mit genau diesem Beispiel 50 Mailbewerbungen an die grossen 50 Konzerne in Deutschland Bewerbungen per Mail geschickt. Fazit : 25% Zusagen und jetzt Ausbildungsplatz bei meinem neuen und alten Arbeitgeber. Das ist kein Haken ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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