tazman Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Die IHK berechnet 100 Punkte / 36 Aufgabe. Damit hat jede Teilaufgabe 2,7777 Punkte. Bei Aufgaben mit Teilergebnissen wird die 2,7777 durch die Anzahl der Lösungen geteilt. Als Beispiel Aufgabe 1.1 eine Lösung mit 2,7777 Punkten Aufgabe 1.4 2,7777 / 6 Lösungen und somit jede richtige Lösung 0,46295 Punkte Zitieren
tazman Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Die Lösung für 1.4 6,3,5,4,2,1 1.5 die 4 und die 2 (Ist zu finden im IT-Handbuch) Zitieren
bimei Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von tazman Die IHK berechnet ... Aha. Quelle dazu? Zitieren
tazman Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Die Lösung lautet 850 €. Warum ? Also ich habe mich bei den Prozenten immer auf den Grundbeitrag bezogen. 2 % drauf = 4 € 17% runter = 34€ 200€ + 4€ = 204€ 204€ - 34€ = 170€ Wenn man mit der 170 weiterrechnet kommt man dann auf 850€. Zitieren
Brunswick Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Zu deiner Frage wg 3.2: Ich kann mir nicht erklären wie man bei dieser Aufgabe auf nen Betrag mit Cent kommen kann, da zum einen volle Prozentwerte und keine Kommazahlen und mit 100 200 und 400€ die Basisbeträge auch Zahlen sind, wo ich keine Kommawerte rausbekommen kann bei prozentrechnung mit diesen Ab- und Zuschlägen. Somit muß in meinen Augen ein gerader Wert rauskommen, hier in dem Fall halt die 731€. Oder hab ich jetzt nen Denkfehler in meinem Ansatz? Zitieren
tazman Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Die Quelle meiner Aussage bezieht sich auf unsere Prüfungsaufsicht, weil ich die gefragt habe. Und genauso hat die IHK bei meiner Prüfung gerechnet bei meiner ersten Ausbildung, bin jetzt Umschüler. Zitieren
Brunswick Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Und zur JAV-Frage nochmal: Das aktive und passive Wahlrecht Das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung): Das aktive Wahlrecht haben alle jugendlichen Arbeitnehmer (d.h. alle noch nicht 18-jährigen) und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die noch nicht 25 Jahre alt sind (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 BetrVG). Diese müssen am Tag der Wahl entweder in einem Arbeits- oder einem Ausbildungsverhältnis im Betrieb beschäftigt sein. Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit): Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 60 Abs. 2. Zitieren
Brunswick Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 ich versteh schon wie du auf deine 850€ kommst, nur hab ich die 17% abschlag auf kfz-versicherungen so verstanden daß die 17% auf die tatsächlich anfallende prämie berechnet werden, wie es auch bei versicherungen üblich ist (mache ausbildung bei ner versicherung). da werden die rabatte eben auf die prämie berechnet und nicht die basisprämie, sprich du zahlst auch 17% weniger ratenaufschlag. nur ist das hier bei der aufgabe wohl nicht eindeutig, wie das gemeint war. Zitieren
tazman Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Ich denke mal das die 17 jährige rausfällt, da man nach drei Monaten noch meistens in der Probezeit ist. Weis aber nicht ob das hierfür eine Rolle spielt. Bin leider nicht so fit in BWL. Zitieren
Doham Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Zur Frage nach aktiven und passiven Wahlrecht für die JAV (4.2) BetrVG § 60 Errichtung und Aufgabe (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. BetrVG § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden. BetrVG § 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von bimei Aha. Quelle dazu? Auf dem Blatt "Vorläufige Lösungen zu den Aufgaben der IHK-Zwischenprüfung Herbst 2003;(...) Fachinformatiker (1195)", herausgegeben von der IHK Nürnberg, heißt es in der Fußnote wörtlich: Insgesamt 100 Punkte, je Teilaufgabe 2,7777 Punkte. Teilbewertung: die Teilaufgaben 1.4, 1.5, 2.1, 2.3, 2.11, 2.12, 2.13, 2.14, 2.15, 2.16, 3.3, 4.3 und 4.4 Globalbewertung: die übrigen Teilaufgaben gruß, timmi Zitieren
Brunswick Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Der Paragraph zur Wählbarkeit bezieht sich allerdings auf Betriebsratswahl und nicht auf die JAV Zitieren
Brunswick Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 @timmi-bonn stehen wie der name vermuten lässt da die vorläufigen lösungen auch drin? könntest du die evtl dann mal posten? wäre echt nett, thx Zitieren
bimei Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Auf dem Blatt "Vorläufige Lösungen zu den Aufgaben der IHK-Zwischenprüfung Herbst 2003;(...) Fachinformatiker (1195)", herausgegeben von der IHK Nürnberg, heißt es in der Fußnote wörtlich: Insgesamt 100 Punkte, je Teilaufgabe 2,7777 Punkte. Teilbewertung: die Teilaufgaben 1.4, 1.5, 2.1, 2.3, 2.11, 2.12, 2.13, 2.14, 2.15, 2.16, 3.3, 4.3 und 4.4 Globalbewertung: die übrigen Teilaufgaben Danke, ja, das ist mir soweit klar und auch bekannt. Nur, sollte eine Aufgabe gestrichen werden, heisst das nicht zwangsläufig, die Punkte werden auf die restlichen Aufgaben verteilt. Jedenfalls war das bei uns nicht so. Ist aber wohl müssig, das hier zu erörtern. Sollte eine Aufgabe gestrichen werden, gibt es auch eine Aussage zur Punkteverteilung. Bis dahin ist die Verteilung ja klar. ;-) Zitieren
bimei Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von Brunswick Der Paragraph zur Wählbarkeit bezieht sich allerdings auf Betriebsratswahl und nicht auf die JAV § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs. (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von Brunswick @timmi-bonn stehen wie der name vermuten lässt da die vorläufigen lösungen auch drin? könntest du die evtl dann mal posten? wäre echt nett, thx 1.1 1 1.2 5 1.3 2 1.4 6, 3, 5, 4, 2, 1 1.5 4, 2 1.6 3 1.7 1 1.8 63,38 1.9 4 2.1 2,1,2,1,2,2,1,2 2.3 2,3,1,2,3,1,1 2.4 128 2.5 640 2.6 98 2.7 13 2.8 4 2.9 1 2.10 2 2.11 [3,7,8] 2.12 [3,4,7] 2.13 4,1,5,3,2 2.14 [2,5] 2.15 [2.4] 2.16 [3,5,7] 3.1 850,00 3.2 694,45 3.3 [3,4] 3.4 4 3.5 1 3.6 2 4.1 5 4.2 4 4.3 1,2,4 4.4 [3,6] 4.5 28,69 Die Kennziffern in den Klammern [ ] sind untereinander beliebig austauschbar. gruß, timmi Zitieren
michjosi Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 @timmi-bonn: Darf ich fragen woher die angeblichen Lösungen sind, denn ich bin mit mehreren Punkten nicht einverstanden... Danke Dir Zitieren
michjosi Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Ich stimme nicht bei folgenden Aufgaben zu: 1.6 1.7 2.1 Unteraufgabe 6 3.2 und 4.3 Unteraufgabe 2 was denken die anderen darüber? achja, gibts bei 2.2 garkeine Lösung :-) Zitieren
Doham Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 ob Du zustimmst oder nicht ist erstmal egal. Wenn Du ein paar Postings weiter oben Timmis Antworf auf die Frage von Bimei gelesen hättest: Auf dem Blatt "Vorläufige Lösungen zu den Aufgaben der IHK-Zwischenprüfung Herbst 2003;(...) Fachinformatiker (1195)", herausgegeben von der IHK Nürnberg, btw. Timmi ist Prüfer Also sollte man ihm zumindest in diesem Punkt vertrauen Zitieren
michjosi Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 @Doham: Danke Dir, wollte nur nochmal sichergehen, wusste dass mit dem Prüfer ned! Aber trotzdem, was halten die anderen von der "Musterlösung"? Zitieren
a-D4 Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 @Doham: Ist ja schön für dich dass du so gut informiert bist. Meine Meinung dazu ist: "Auch IHK Prüfer können sich mal irren. Das ist ja nur menschlich, bedeutet aber nicht automatisch dass man das akzeptieren muss. Ich finds schön dass das nur die vorläufigen Ergebnisse sind, denn die IHK sollte sich die genannten Punkte und ihre "Musterlösung" noch einmal sehr genau ansehen. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von a|D4 [...] Auch IHK Prüfer können sich mal irren. Das ist ja nur menschlich, [...] In der Tat! Erstens können in den Musterlösungen bereits Fehler enthalten sein; zweitens kann ich beim Konvertieren (PDF --> OCR --> TXT) Fehler eingebaut haben. Daher meine Bitte: Kommentiert bitte alle Punkte, deren Lösungen ihr für falsch haltet. Aber bitte: Begründet Eure Meinung mit nachvollziehbaren Quellen (Handbuch, Gesetzestext o.ä.). Ein "meiner Meinung nach" oder "das sehen alle meine Freunde auch so" oder auch "das hat mein Lehrer so gesagt" nützt mir gar nix. Ich werde alle fundiert begründeten Fehler an "die IHK" weiterreichen. gruß, timmi Zitieren
michjosi Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Also ich fang mal an :-) : 1.7 halte ich die 1 für falsch denn das fällt nicht unter PR sondern Sponsoring (IT-Handbuch) oder bestenfalls unter Werbung wie der Begriff TrikotWERBUNG andeuten könnte! 3.2 halte ich das Ergebnis für falsch, ich denke 731 Euro sollten korrekt sein (Quelle: Nachrechnen :-) ) 2.3 Teilaufgabe 6: Grösse virtueller Adressraum soll zum Zentralprozessor gehören? Das versteh ich nicht, aber da bin ich nicht sicher ... das wars von meiner Seite erstmal! Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege! Zitieren
a-D4 Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Gut, dann fang ich einfach mal an. Also bei Frage 1.7 wurde nach PR gefragt. Laut IHK ist die Antwort 1: richtig. Wie im IT-Handbuch (2. Auflage) auf Seite 330 nachzulesen ist fällt Antwort 1 ganz klar unter Sportsponsoring (Trikotwerbung, finanziell) und kann unmöglich richtig sein. Frage 2.3 habe ich ein Problem mit der Nr. 7: Befehlsvorrat. Also eine CPU unterstützt normalerweise einen bestimmten Befehlssatz (verschiedene Verzweigungen "BN", Multimedia Sätzte wie SSE2 oder 3DNow!, Ladebefehle wie STO usw... je nach CPU. Hier wurde nach einem Befehlsvorrat gefragt. Befehle wie auch Daten werden von der CPU in den Cache geschrieben wo er auch wieder abgeholt wird wenn gebraucht. Sozusagen ein "Vorrat". Der Cache ist zwar seit einigen Generationen auf der CPU integriert stellt aber immer noch einen internen Speicher dar. Optimalerweise befindet er sich halt möglichst Nahe an der CPU. Meiner Meinung nach sollte auf Grund der unklaren Fragestellung Antwort 2 und 1 richtig sein. Frage 3.1 habe ich ein sehr ähnliches Ergebnis wie das "richtige" Bei mir kommt 849,32 raus. Deshalb 849,32 weil ich zuerst den Zuschlag auf Grund der Quartalsweisen Zahlung rechne und dann den Rabatt abziehe (KFZ). Ist denke ich okay, es wurde auch nicht explizit was anderes vorgeschrieben. Was im Struktogramm auf der nächsten Seite steht finde ich dabei nicht relevant. Frage 4.3: Der 17 jährige hat nach JArbSchG 25 Werktage Mindesturlaub und nicht 27 Tage. <16: 30 Tage <17: 27 Tage <18: 25 Tage Zitieren
Doham Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 @a|D4: stimmt, JArbSchG § 19 den Text hab ich in dem Thread hier schon mal gepostet. Zitieren
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