timmi-bonn Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Original geschrieben von michjosi achja, gibts bei 2.2 garkeine Lösung :-) Sorry: 2.2: 5 gruß, timmi Zitieren
Brunswick Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 Ok, dann versuche ich meine Lösungen nochmal zu begründen, bei denen ich anderer Meinung bin: also 1.7 ist auch bei mir eher Werbung bzw wenn eine Unterstützungsabsicht wie hier vor liegt (Förderungsgedanke im Vordergrund) fällt es in den Bereich des Sponsoring 2.3 ist die Größe des L2-Caches gefragt, was für mich auch nicht eindeutig ist, da es sich bei Cache zwar um einen Zwischenspeicher handelt, allerdings für den Prozessor und er seit der Generation des Pentium 2 auch auf diesem physikalisch draufsitzt daher war für mich 1 und 2 schlüssig als zuordnung zudem die zuordnung des virtuellen adressraums, allerdings kann ich mich dort nur auf andere beziehen http://www.benenati.de/vwa/VWA_V3_3.pdf dort ist die zuordnung fast identisch, nur der virtuelle adressraum ist dem speicher zugeordnet, allerdings versuche ich noch anderweitig material darüber einzuholen 3.1 habe ich ebenfalls wie a|da 849,32 als Lösung, da er 17% abschlag auf die verrsicherung bekommt und ich den aufgabentext so aufgefasst habe, daß zwar die basispämie angegeben ist, er jedoch die 17% auf die tatsächliche prämie bekommt (also 200€ + 2% aufschlag). ungenaue formulierung denke ich in diesem fall und daher sollte evtl auch hier beides als richtig gewertet werden, da die aufgabe an sich verstanden und gelöst wurde (bitte korrigieren falls dem nicht so ist) 3.2 meine lösung hier wäre 731€. wenn ich nun ins struktogramm schaue, kann ich mir auch erklären wie der ihk-wert zustande kommt, den er entspricht 731 * 0,95, also dem WAHR-Zweig des Struktogramms bei mindestens 5 Verträgen. Allerdings kann ich nicht in den zweig kommen, da die Variable anz_vertraege gleich 4 ist und nur der zähler z den wert 5 besitzt. somit denke ich ist die musterlösung in diesem falle nicht korrekt Da du ja Prüfer bist, wie oben geschrieben wurde, würde mich mal interessieren, was du zu meinen Kommentaren sagst, besonders bei Aufgabe den letzten drei Punkten (die beiden Werte und der cache) Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 3. Oktober 2003 Geschrieben 3. Oktober 2003 @ Brunswick: Ich gehe in allen Punkten konform mit Dir. Aber mein Prüfer-Amt macht mich dennoch nicht unfehlbar! gruß, timmi Zitieren
The_red_one Geschrieben 6. Oktober 2003 Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Auf dem Blatt "Vorläufige Lösungen zu den Aufgaben der IHK-Zwischenprüfung Herbst 2003;(...) Fachinformatiker (1195)", herausgegeben von der IHK Nürnberg, heißt es in der Fußnote wörtlich: Insgesamt 100 Punkte, je Teilaufgabe 2,7777 Punkte. Teilbewertung: die Teilaufgaben 1.4, 1.5, 2.1, 2.3, 2.11, 2.12, 2.13, 2.14, 2.15, 2.16, 3.3, 4.3 und 4.4 Globalbewertung: die übrigen Teilaufgaben gruß, timmi Was heisst Teilbewertung? Wird da dann mit 5 siebtel gerechnet wenn man von 7 Antworten(in einer Aufgabe) 5 richtig hat? Und am Ende mal 2,7777 und das gibt die Prozente? Darf man das so verstehen? 2.4 Ein ASCII-Code hat doch auch ein Paritätsbit (steht im IT-Handbuch). Aus dieser Aufgabe ging nicht hervor, ob dieses zu beachten oder miteinzurechnen ist. 2.6 Ich komme auf 93kB. 3*5=15 (für die je zu ersetzende Zahl 5) 15+1+2=18 (1 für Tab, 2 für CR) 18+7=25 (7 für die Geitkommazahl) 25+50+5+15=95(50,5 und 15 für die alphanumerischen Zeichen) 95Byte je Satz *1000Sätze=95000Byte 95000/1024=92,77 also 93 KB Bitte zeigt mir wo ich falsch liege! Wenn ich falsch liege. 3.1 und 3.2 Habe hier 850€ und 731€. Bin jeweils bei allen Rabatten vom Grundbetrag ausgegangen. Macht das "die" IHK auch so? bei 4.4 wären 3 unzulässige da gewesen... 3,4 und 6 bei 6, es muss eine Pause gemacht werden und zwar: § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. (2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. (3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird. (4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbau unter Tage. bei 4: hier steht nichts von nem Ausgleich also-> Verstoss gegen § 15 Fünf-Tage-Woche Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhelage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. bzw. §16 Samstagsarbeit (3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben. bei 3, mehrere Überstunden sind nach §8 nicht zulässig, und von Ausgleich sagt die AUfgabe auch nix: § 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. 4.5 3852€ davon 1,7% : 2 (AN-Anteil) 3852:100*0,85=32,74€ so, dass war mein Senf. Nun nehmt mich auseinander! PS. bei 3.5 war 1 und nicht 2 richtig, weil Integer nur 4 nicht 8 Byte (wie in der Aufgabe stand) hat. Liege ich hier richtig? Zitieren
Brunswick Geschrieben 6. Oktober 2003 Geschrieben 6. Oktober 2003 Hallo the_red_one, hier "mein Senf": Also bei 4.5 ist der Betrag von dem auszugehen ist 3.375€, da dies die Beitragsbemessungsgrenze ist, sprich der angesprochene Arbeitnehmer braucht alles über diesem Betrag nicht für die Berechnung der PV herzunehmen. Daher: 3375€ * 1,7/2 und das ganze dann durch 100 zu 3.5: integer is denk ich zu klein, da es nicht ausreicht um alle möglichen plz mit 5 stellen darzustellen zu 2.6: du hast folgende Felder und Feldgrößen: ANR - 5 Byte ABEZ - 50 Byte L - 5 Byte (da laut Vorgabe 5 Zeichen Platz benötigt) B - 5 Byte (da laut Vorgabe 5 Zeichen Platz benötigt) D - 5 Byte (da laut Vorgabe 5 Zeichen Platz benötigt) PREIS - 7 Byte (da laut Vorgabe 7 Zeichen Platz benötigt) SONST - 15 Byte dazu kommen noch: insgesamt 2Byte für den Line feed und Carriage Return 6 Byte für TAB-Felder (zwischen jedem Datenfeld des Datensatzes (7 felder wie oben aufgeführt und somit sechs "Zwischenräume" Ã 1 Byte) Macht zusammen dann: 5 + 50 + 5 + 5 + 5 + 7 + 15 + 2 + 6 = 100 Byte 100 Byte mal 1000 Sätze = 100.000 Byte 100.000 Byte / 1024 (zw. Umrechnung in KByte) = 98 KByte (gerundet) Zitieren
The_red_one Geschrieben 7. Oktober 2003 Geschrieben 7. Oktober 2003 @Brunswick OK, das leuchtet ein. Das mit der Betragsbemessungsgrenze habe ich verpeilt. Hast recht. Und bei der anderen Aufgabe habe ich nur einen TAB je Satz berechnet, nicht 6, wie es logisch wäre. Merci! Aber wenn mans hundert mal selber anguckt, der Fehler wird nicht richtiger -> man findet die eigenen Fehler nur schwer oder gar ned. Zitieren
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