Minotaur Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Hi, 1. meine Freundin und ich sind jetzt in eine 3ZKB Wohnung gezogen. Eigentlich dachte ich, dass ich für meinen Teil auf jeden Fall nen Mietzuschuss bekomme. Doch leider Fehlanzeige. Auf dem Wohnungsamt wurde mir gesagt, dass wir beide zuviel verdienen, um Anspruch auf Mietzuschuss zu erhalten?? Das kann doch nicht sein oder? D.H. würde ich alleine in eine 2zkb Wohnung ziehen würden sie's mir zahlen oder wie? Unsere miete beträgt warm 700€, von denen jeder von uns 350€ zahlt! Warum verlangen die, dass meine Freundin für den Rest aufkommt? Gibts da keine Lösung??? 2. Wie sieht es eigentlich mit weiterzahlung des Kindergeldes aus, wenn man nun eine eigene Bude hat? Bekommen das meine Eltern weiterhin oder nur wenn ich zuhause wohne! Vielen Dank schon mal cya Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Minotaur Unsere miete beträgt warm 700€, von denen jeder von uns 350€ zahlt! Warum verlangen die, dass meine Freundin für den Rest aufkommt? Weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, weil du nur Anspruch auf einen bestimmte Größe in Quadratmetern hast, etc. pp. Ist so, lässt sich nicht ändern. 2. Wie sieht es eigentlich mit weiterzahlung des Kindergeldes aus, wenn man nun eine eigene Bude hat? Bekommen das meine Eltern weiterhin oder nur wenn ich zuhause wohne! Kindergeld gibt es weiterhin, sofern dein Jahreseinkommen nicht über ca. 7000 Euro steigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
datensurfer Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 mir geht es genauso, bekomme auch nichts vom staat außer das Kindergeld! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von lpd Kindergeld gibt es weiterhin, sofern dein Jahreseinkommen nicht über ca. 7000 Euro steigt. Und nur bis zum Vollendung des 27. Lebensjahres bzw. bis zum Ende Deiner Ausbildung/Deines Studiums, Zivi- bzw. Bundzeiten werden nicht auf die Anspruchsdauer angerechnet. Berlin (ddp.vwd). Der Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung verfällt in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes. Nur wenn der Nachwuchs eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, verlängert sich die Anspruchsdauer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Diese Frist verlängert sich um Zivil- oder Wehrdienstzeiten des Kindes, da die Eltern während dieser Zeit kein Kindergeld bezogen haben. Für Kinder in Ausbildung oder Studium gelten allerdings eng gefasste Regeln, die eingehalten werden müssen, um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden. So darf das Einkommen des Kindes die Grenze von 7.188 Euro im Jahr nicht überschreiten. Außerdem ist die staatliche Unterstützung gefährdet, wenn Ausbildung oder Studium unterbrochen werden. http://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/Kindergeld_fuer_Volljaehrige_sichern.php Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Minotaur 2. Wie sieht es eigentlich mit weiterzahlung des Kindergeldes aus, wenn man nun eine eigene Bude hat? Bekommen das meine Eltern weiterhin oder nur wenn ich zuhause wohne! Vielen Dank schon mal cya meiner meinung nach: du kannst ja mal mit deinen eltern reden, ob sie dir das kindergeld nicht auszahlen. denn es soll ja für dich sein und da du ausgezogen bist dann brauchen sie nicht mehr für nahrungsmittel, kleidung usw sorgen (eigentlich ) meine eltern zahlen mir das aus, dafür bekomm ich halt nichts von ihnen gestellt und muss somit alles selbst finanzieren. kommt natürlich immer noch auf die eltern drauf an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Bei (Halb-)Waisenrente z.B. wirst Du kurz vor Deiner Volljährigkeit gefragt, ob Dir das Geld auf's eigene Konto gezahlt werden soll, KiGeld geht aber weiter an Deine Eltern unter o.g. Voraussetzungen. Wobei ich jetzt mal nicht denke, dass sie sich weigern werden, Dir das Geld zu geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von puzzlefreak kommt natürlich immer noch auf die eltern drauf an. Das stimmt nicht. Wenn die Eltern das Kindergeld nicht auszahlen und man ein Jahreseinkommen von max. 7188 Euro hat & zusätzlich der Bedarf höher ist, als das Einkommen (ohne Kindergeld), werden die Eltern unterhaltspflichtig oder müssen eben das Kindergeld auszahlen. Wenn Eltern das Kindergeld nicht auszahlen wollen, müssen sie nachweisen, dass sie es für sich selber benötigen. Um das zu erreichen, stellt man einfach einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt. Dabei wird geprüft, ob Kinder-, Wohn-, oder sonstige Gelder beansprucht werden können, und wenn ja, dann wird erwartet, dass diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Daraus ergeben sich dann Rechtsansprüche. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von lpd Wenn Eltern das Kindergeld nicht auszahlen wollen, müssen sie nachweisen, dass sie es für sich selber benötigen. aber dann auch nur wenn sie es für das kind benötigen, oder etwa nicht ? das kindergeld ist ja für das kind gedacht nur die eltern "verwalten" es sozusagen (geben es für das kind aus) sorry wenn ich da falsch liege, aber so wurde mir das erklärt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von lpd Weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, weil du nur Anspruch auf einen bestimmte Größe in Quadratmetern hast, etc. pp. Ist so, lässt sich nicht ändern. Kindergeld gibt es weiterhin, sofern dein Jahreseinkommen nicht über ca. 7000 Euro steigt. Das mit der eheähnlichen Gemeinschaft sollte er allerdings mal wirklich mit einem Fachanwalt diskutieren. Behörden gehen zwar in der Regel von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus (jedenfalls wenn es Ihnen einen Vorteil bringt, sprich, sie nicht zahlen müssen). Andererseits kommt es darauf an, wie lange ihr bereits zusammen seid, etc. In anderen Fällen wurde nämlich eine eheähnliche Gemeinschaft von Gerichten nicht erkannt. Siehe z.B. bei diesem Urteil hier: http://www.lawchannel.de/lawchannel/cont/channel/chann_full.php?vall=9&feed=95 O-Ton des Gerichts war: "Die sind erst 4 Monate zusammen, das ist keine eheähnliche Gemeinschaft...". Man sieht also, die Formulierung eheähnliche Gemeinschaft ist durchaus schwammig. Da wäre eine vernünftige Rechtsberatung vermutlich sinnvoll. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von puzzlefreak aber dann auch nur wenn sie es für das kind benötigen, oder etwa nicht ? das kindergeld ist ja für das kind gedacht nur die eltern "verwalten" es sozusagen (geben es für das kind aus) sorry wenn ich da falsch liege, aber so wurde mir das erklärt. Das Kindergeld ist zwar primär für das Kind vorgesehen, wird aber dem Einkommen der Eltern zugerechnet, womit bei einer Bedarfsprüfung natürlich auch das Kindergeld einbezogen wird. Reicht das Einkommen der Eltern ohne Kindergeld nicht aus, um ihren eigenen Bedarf zu decken, können sie das Kindergeld für sich selbst verwenden und für das Kind andere Mittel beantragen (Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Fall der Volljährigkeit gilt dasselbe, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Schachcomputerfreak Man sieht also, die Formulierung eheähnliche Gemeinschaft ist durchaus schwammig. Da wäre eine vernünftige Rechtsberatung vermutlich sinnvoll. Damit du Wohngeld beziehen kannst, wird ein eigenes Zimmer vorausgesetzt. Das kann aber zu Schwierigkeiten führen, weil dann entsprechend nur das Zimmer & die dafür anfallenden Kosten berücksichtigt werden (Es ist z.B. sehr schwer, Wohngeld zu bekommen, wenn man in einer WG lebt, in der Küche, Bad & Wohnzimmer gemeinsam genutzt werden). Sprich : Die Miete pro Quadratmeter. Das auf´s Einkommen angerechnet, ergibt in den meisten Fällen ganz klar ein "Nein" zum Wohngeld, denn dafür reicht das Einkommen ja aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 6. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Rehi, erstmal vielen Dank für das große Feedback. Gut das mit dem Kindergeld hat sich ja dann wohl erledigt. Puhhh wenigstens bleiben mir die 154€ im Monat!!! Aber das mit dem Wohngeld ist ja ein Witz. Was wäre, wenn ich den Mietvertrag ändern würde und die Wohnung nur auf mich laufen lasse. Dann könnte ich ja zumindest 3 Monate quasi meine Freundin legal bei mir wohnen lassen und hätte dann doch evtl. eine cance auf das Geld. Oder sagen die mir dann vom Amt, dass eine 3zkb für mich zu groß sei und der mietpreis viel zu hoch sei??? Echt zum KXXX wenn man bedenkt was für ******* teilweise alles bezahlt bekommt! Hab ich sonst noch wenigstens irgendeinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen vom Staat??? Hätte ich das gewusst, hätte ich mir echt alleine ne 2ZKB Wohnung genommen! Wer von euch hat evtl. noch Erfahrungen mit dem "eheähnlichen Verhältnis" thks erstmal.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Deepies Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Hi, wo wir schon beim Thema sind, weiß jemand über folgendes etwas: 1. Muss man um Mietzuschuss (Wohngeld) zu bekommen diese Wohnung als ersten Wohnsitz angemeldet haben? 2. Gibt es, wenn man die Wohnung als ersten Wohnsitz anmeldet auch noch Kindergeld? Gibts dabei vielleicht eine extra regelung für Beamte (Mein Vater ist Beamter) Danke schonmal im Vorraus! greetz Deepies Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Minotaur Oder sagen die mir dann vom Amt, dass eine 3zkb für mich zu groß sei und der mietpreis viel zu hoch sei??? 3ZKB sind definitiv zuviel, da kannst du dir sicher sein. Zumal die Miete dann ja schlappe 700 Euro kosten würde. Da wird dir das Amt sagen, dass du dir eine schöne 40 - 60 m²-Wohnung suchen musst, da die derzeitige Wohnung zu groß & zu teuer ist, wobei sich "teuer" von Stadt zu Stadt unterscheidet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Deepies 1. Muss man um Mietzuschuss (Wohngeld) zu bekommen diese Wohnung als ersten Wohnsitz angemeldet haben? 2. Gibt es, wenn man die Wohnung als ersten Wohnsitz anmeldet auch noch Kindergeld? Gibts dabei vielleicht eine extra regelung für Beamte (Mein Vater ist Beamter) Ja. Wohngeld wird i.d.R. nur für den Erstwohnsitz ausgezahlt. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn entsprechende Gründe vorliegen (z.B. Frau & Kind im eigenen Haus, Arbeitstelle 600km entfernt und Zweitwohnung notwendig), unter die du aber nicht fallen wirst, denke ich. Bei Beamten (& öffentlichem Dienst generell) wird das Kindergeld direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt Dabei spielt es keine Rolle, ob man zuhause oder in einer eigenen Wohnung lebt, wichtig ist nur die Einkommensgrenze des Kindes (plus weitere Voraussetzungen wie Ausbildung, Studium oder mindestens arbeitssuchend gemeldet). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Minotaur Aber das mit dem Wohngeld ist ja ein Witz. Was wäre, wenn ich den Mietvertrag ändern würde und die Wohnung nur auf mich laufen lasse. Dann könnte ich ja zumindest 3 Monate quasi meine Freundin legal bei mir wohnen lassen [..] 1. Meldepflicht besteht spätestens nach 6 Wochen. 2. Deine Freundin wird sich sicher an der Miete beteiligen. 3. Du machst also falsche Angaben und erfüllst so den Tatbestand des Betruges. Wenn das auffliegt (und das kann schnell passieren, weil es nämlich nicht so schnell verjährt), musst du nicht nur die Leistungen zurückzahlen, sondern auch mit einer Anzeige nebst Konsequenzen rechnen (min. Geldstrafe & Status "vorbestraft"). Also vergiß´ den Gedanken schnell wieder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 6. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 re, klar war ne blöde Idee... Würd ich ja auch net machen. Aber vielleicht gibts ja doch eine Gesetzeslücke oder nen Trick um doch an Wohngeld zu kommen :-)) Bei ***************** Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Ich frage mich gerade: woher wollen die wissen, dass das weibliche "Wesen" , was da bei dir wohnt, deine Freundin ist?! Es kann ja auch eine WG sein und dann ist es doch keine eheähnliche Gemeinschaft mehr... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Minotaur Bei ***************** So langsam würde ich aufpassen was du sagst. Ist sowieso ein komisches Land. Der eine geht für 6,30€ Stundenlohn arbeiten und der andere zahlt 700€ Miete und will auch noch Zuschüsse kassieren. :confused: Gruß Jaraz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 6. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 @ Jaraz Ja und? Würdest Du nicht auch alles rausholen was du bekommen kannst? Is doch ganz normal! Die Idee mit der WG ist ganz gut. Mal sehen ob man da was machen kann. thks Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Is ja auch ganz schön gesalzen... Also ich zahl für meine 56 qm renovierter Altbau im schönen Franken gerade mal 360 EUR warm... Aber böse Zungen behaupten in München gibts dafür gerade mal ne renovierte Hundehütte... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Zum Thema WG : Ich zitiere mich ja nur ungern selber, aber es scheint so, als müsste ich das. Damit du Wohngeld beziehen kannst, wird ein eigenes Zimmer vorausgesetzt. Das kann aber zu Schwierigkeiten führen, weil dann entsprechend nur das Zimmer & die dafür anfallenden Kosten berücksichtigt werden (Es ist z.B. sehr schwer, Wohngeld zu bekommen, wenn man in einer WG lebt, in der Küche, Bad & Wohnzimmer gemeinsam genutzt werden). Sprich : Die Miete pro Quadratmeter für´s Zimmer. Das auf´s Einkommen angerechnet, ergibt in den meisten Fällen ganz klar ein "Nein" zum Wohngeld, denn dafür reicht das Einkommen ja aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Minotaur Ja und? Würdest Du nicht auch alles rausholen was du bekommen kannst? Is doch ganz normal! Das Problem ist aber, dass in Deutschland immer mehr "alles raushohlen" aber keiner "etwas reinbringen" will. Ich bin auch erst gerade umgezogen. Aber ich hab mir VORHER überlegt wieviel ich habe und somit geben kann und bettel hier nicht als Sozialschmarotzer rum, dem wohl jeglicher Realitätsbezug verloren gegangen ist. Und wenn du über "ausländische" Mitbürger herziehst, wäre ich sehr vorsichtig was ich äußere. Schwarze Schaafe gibt es viele, und das durch alle Schichten/Nationalitäten. Die meisten, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, haben sie auch bitter nötig. Du scheinst da noch einiges lernen zu müssen. Gruß Pönk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Original geschrieben von Pönk Die meisten, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, haben sie auch bitter nötig. Jupp. Das sind nämlich größtenteils Renter oder junge Mütter mit Kind(ern) & ohne Vater. Oder Auszubildende / Studenten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 6. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2003 Tja, wir wissen ja nun mal nicht, in welcher Ecke er wohnt, wie die allgemeinen Mietpreise aussehen, etc. Jedenfalls kriege ich während meiner Umschulung gerade mal um die 700 EUR insgesamt. Wohnungsamt zahlt noch 50 EUR dazu, also 750. Da halte ich eine Wohnung für 700 EUR nun doch für leicht überteuert. Aber das hätte man sich halt vorher überlegen müssen. Ich käm nicht auf die Idee mit meiner Freundin zusammenzuziehen, wenn ich es mir nicht leisten kann und ich nicht gezwungenermaßen aus der Wohnung in der ich bin ausziehen muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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