escito83 Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Folgendes: Unser Arbeitgeber hat uns (2 Auszubildenden) angeboten, 5 Urlaubstage nicht am Stück zu nehmen, sondern auf 5 Wochen zu verteilen. Also können wir z.B. 5 Wochen lang jeden Freitag frei nehmen. Wir finden diese Aufteilung sehr gut und unser Arbeitgeber hat wie gesagt nichts dagegen. Nun die Frage: Spricht irgendwas von Seiten der IHK gegen diese Urlaubsverteilung? Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass dies in der Ausbildung untersagt ist. Hoffe uns kann jemand helfen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Hallo! Wann wie und wo du Urlaub nimmst oder machst, ist vollkommen egal. Nur die Berufsschule bildet die Ausnahme. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
escito83 Geschrieben 9. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 ok, danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Da wäre ich aber vorsichtig, sofern ich dem Bundesurlaubsgesetz §7 glauben darf. Bitte entsprechend rechtliche Absicherung an den zuständigen Stellen besorgen (Rechtsanwalt - soll AG veranlassen), sofern das Gesetz nicht schon erfüllt ist. Also zusammenhängend muss irgendwas schon gewährt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von Der Kleine Also zusammenhängend muss irgendwas schon gewährt werden. Nur wenn der Arbeitnehmer darauf besteht, da der Ersteller aber geschrieben hat, das er mit der Regelung einverstanden ist, ist das so wie ich das sehe ok. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Nein. Zusammenhängend muß etwas gewährt werden, in dem Sinne, daß diese Zeit zur völligenen Regeneration und zur Vorbereitung auf neue Aufgaben zu werten ist. Gesetz kann auch hier nicht im Einvernehmen umgangen werden. Folge ist, daß der Arbeitnehmer am Jahresende diesen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub besitzt und vor dem Arbeitsgericht einklagen kann. *Bei mehr Details fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder deren gesetzlichen Vertreter. * Da es hier aber nur um 5 Tage geht, und zusätzlich Azubis involviert sind, sieht die Lage ein wenig anders aus. Im ersten Fall, bei Meinungsgleichheit sicher kein Problem, solange die 12 Tage gewährt werden, im zweiten Fall sicherlich zusätzlich zum ersten weitere Bildungs- und Jugendgesetze etc. Alle weiteren Details wären bei Azubis und deren Rechtspositionen von meiner Warte Spekulationen und somit rechtlich ohne Bestand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
escito83 Geschrieben 9. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von Der Kleine Nein. Zusammenhängend muß etwas gewährt werden, in dem Sinne, daß diese Zeit zur völligenen Regeneration und zur Vorbereitung auf neue Aufgaben zu werten ist. Gesetz kann auch hier nicht im Einvernehmen umgangen werden. Folge ist, daß der Arbeitnehmer am Jahresende diesen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub besitzt und vor dem Arbeitsgericht einklagen kann. *Bei mehr Details fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder deren gesetzlichen Vertreter. * Da es hier aber nur um 5 Tage geht, und zusätzlich Azubis involviert sind, sieht die Lage ein wenig anders aus. Im ersten Fall, bei Meinungsgleichheit sicher kein Problem, solange die 12 Tage gewährt werden, im zweiten Fall sicherlich zusätzlich zum ersten weitere Bildungs- und Jugendgesetze etc. Alle weiteren Details wären bei Azubis und deren Rechtspositionen von meiner Warte Spekulationen und somit rechtlich ohne Bestand. kann es ein, dass du das Ganze komplizierter machst als es eigentlich ist. ich wollte/will nur wissen, ob seitens der IHK etwas dagegen spricht einen Teil des Urlaubes auf mehrere Tage verschiedener Wochen aufzuteilen (in unserem Fall 5 Wochen lang freitags frei) Was ich für Ansprüche im Bezug auf Urlaub habe, interessiert mich in dem Fall eigentlich nicht, da wir wie gesagt den Urlaub vom Arbeitgeber aus einteilen können wie wir wollen. Mein Zweifel bezog sich eigentlich nur auf einen Paragraphen aus dem Ausbildungsvertrag, welchen ich jetzt gefunden habe: --------- (Lage des Urlaubs) Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufschulferien erteilt und genommen werden. --------- Da in dem § das Wort 'soll' steht ist es meiner Meinung nach nur ein Ratschlag und nicht zwingend erforderlich. Wäre auch blöd nur Urlaub nehmen zu können, wenn Ferien sind... Also ist meine Frage wohl beantwortet und ich freue mich auf die nächsten Wochen. Trotzdem danke für eure Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von escito83 kann es ein, dass du das Ganze komplizierter machst als es eigentlich ist. Nein. Im Jahr muss dir zusammenhängend Urlaub gewährt werden, wie im Gesetz verankert. Wenn bereits geschehen, dann kannst du den Rest Aufteilen, wie du willst - auch wöchentlich einen Tag. Falls du erstes Lehrjahr bist, sieht die Sache noch ein wenig anders aus. Also die Sache ist durchaus nicht unbedingt ganz so trivial. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
escito83 Geschrieben 9. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von Der Kleine Nein. Im Jahr muss dir zusammenhängend Urlaub gewährt werden, wie im Gesetz verankert. Wenn bereits geschehen, dann kannst du den Rest Aufteilen, wie du willst - auch wöchentlich einen Tag. Falls du erstes Lehrjahr bist, sieht die Sache noch ein wenig anders aus. Also die Sache ist durchaus nicht unbedingt ganz so trivial. ist ja schon gut. zu deiner info: - ich bin 1.lehrjahr - hatte noch keine zusammenhängenden Urlaub dieses Jahr, werde ihn aber Ende des Jahres noch nehmen. wie sieht die Sache denn im ersten Lehrjahr aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von Der Kleine Im Jahr muss dir zusammenhängend Urlaub gewährt werden, wie im Gesetz verankert. Jepp, sagt mein Cheffe auch und der muss es wissen, da der Personalplanungssoftware verkauft. Es geht sogar soweit, das man ansonsten am Ende auf zusammenhängenden Urlaub klagen kann, auch wenn man 26 einzelne Tage hatte. Wieder was gelernt. Gruß Jaraz PS: Erste Lehrjahr wusste er so auf anhieb aber auch nicht. Aber da kürzere Urlaube in der Praxis sowieso gängig sind und du kaum deinen Chef verklagen wirst, sehe ich da kein Problem. Wo kein Kläger, da kein Richter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Anteilmässig Urlaub (zur zeit der Firmenzugehörigkeit). Aber Urlaub muss im ersten halben Jahr nicht gewährt werden, sofern nichts anderes vereinbart oder doch genehmigt wird. 5 Wochen jeweils einen Tag dürfte dann kein Problem darstellen. *Sorry für meine Korrektheit, aber als BWLer stehe ich nunmal lieber auf der ganz sicheren Seite.* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
escito83 Geschrieben 9. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 damit hätten wir das wohl geklärt. danke für eure hilfe! Original geschrieben von Jaraz ...du kaum deinen Chef verklagen wirst, sehe ich da kein Problem. das habe ich nicht gesagt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Original geschrieben von escito83 das habe ich nicht gesagt... [OT]Nimm bezug auf diesen Thread, wenn du dich bei mir bewerben wirst, irgendwann einmal. [/OT] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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