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Frage zum Thema Urlaub


escito83

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Folgendes:

Unser Arbeitgeber hat uns (2 Auszubildenden) angeboten, 5 Urlaubstage nicht am Stück zu nehmen, sondern auf 5 Wochen zu verteilen. Also können wir z.B. 5 Wochen lang jeden Freitag frei nehmen. Wir finden diese Aufteilung sehr gut und unser Arbeitgeber hat wie gesagt nichts dagegen.

Nun die Frage:

Spricht irgendwas von Seiten der IHK gegen diese Urlaubsverteilung?

Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass dies in der Ausbildung untersagt ist.

Hoffe uns kann jemand helfen!

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Nein.

Zusammenhängend muß etwas gewährt werden, in dem Sinne, daß diese Zeit zur völligenen Regeneration und zur Vorbereitung auf neue Aufgaben zu werten ist.

Gesetz kann auch hier nicht im Einvernehmen umgangen werden. Folge ist, daß der Arbeitnehmer am Jahresende diesen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub besitzt und vor dem Arbeitsgericht einklagen kann.

*Bei mehr Details fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder deren gesetzlichen Vertreter. :D*

Da es hier aber nur um 5 Tage geht, und zusätzlich Azubis involviert sind, sieht die Lage ein wenig anders aus.

Im ersten Fall, bei Meinungsgleichheit sicher kein Problem, solange die 12 Tage gewährt werden, im zweiten Fall sicherlich zusätzlich zum ersten weitere Bildungs- und Jugendgesetze etc.

Alle weiteren Details wären bei Azubis und deren Rechtspositionen von meiner Warte Spekulationen und somit rechtlich ohne Bestand.

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Original geschrieben von Der Kleine

Nein.

Zusammenhängend muß etwas gewährt werden, in dem Sinne, daß diese Zeit zur völligenen Regeneration und zur Vorbereitung auf neue Aufgaben zu werten ist.

Gesetz kann auch hier nicht im Einvernehmen umgangen werden. Folge ist, daß der Arbeitnehmer am Jahresende diesen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub besitzt und vor dem Arbeitsgericht einklagen kann.

*Bei mehr Details fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder deren gesetzlichen Vertreter. :D*

Da es hier aber nur um 5 Tage geht, und zusätzlich Azubis involviert sind, sieht die Lage ein wenig anders aus.

Im ersten Fall, bei Meinungsgleichheit sicher kein Problem, solange die 12 Tage gewährt werden, im zweiten Fall sicherlich zusätzlich zum ersten weitere Bildungs- und Jugendgesetze etc.

Alle weiteren Details wären bei Azubis und deren Rechtspositionen von meiner Warte Spekulationen und somit rechtlich ohne Bestand.

kann es ein, dass du das Ganze komplizierter machst als es eigentlich ist.

ich wollte/will nur wissen, ob seitens der IHK etwas dagegen spricht einen Teil des Urlaubes auf mehrere Tage verschiedener Wochen aufzuteilen (in unserem Fall 5 Wochen lang freitags frei)

Was ich für Ansprüche im Bezug auf Urlaub habe, interessiert mich in dem Fall eigentlich nicht, da wir wie gesagt den Urlaub vom Arbeitgeber aus einteilen können wie wir wollen.

Mein Zweifel bezog sich eigentlich nur auf einen Paragraphen aus dem Ausbildungsvertrag, welchen ich jetzt gefunden habe:

---------

(Lage des Urlaubs)

Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufschulferien erteilt und genommen werden.

---------

Da in dem § das Wort 'soll' steht ist es meiner Meinung nach nur ein Ratschlag und nicht zwingend erforderlich. Wäre auch blöd nur Urlaub nehmen zu können, wenn Ferien sind...

Also ist meine Frage wohl beantwortet und ich freue mich auf die nächsten Wochen.

Trotzdem danke für eure Hilfe ;)

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Original geschrieben von escito83

kann es ein, dass du das Ganze komplizierter machst als es eigentlich ist.

Nein.

Im Jahr muss dir zusammenhängend Urlaub gewährt werden, wie im Gesetz verankert.

Wenn bereits geschehen, dann kannst du den Rest Aufteilen, wie du willst - auch wöchentlich einen Tag.

Falls du erstes Lehrjahr bist, sieht die Sache noch ein wenig anders aus.

Also die Sache ist durchaus nicht unbedingt ganz so trivial.

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Original geschrieben von Der Kleine

Nein.

Im Jahr muss dir zusammenhängend Urlaub gewährt werden, wie im Gesetz verankert.

Wenn bereits geschehen, dann kannst du den Rest Aufteilen, wie du willst - auch wöchentlich einen Tag.

Falls du erstes Lehrjahr bist, sieht die Sache noch ein wenig anders aus.

Also die Sache ist durchaus nicht unbedingt ganz so trivial.

ist ja schon gut. zu deiner info:

- ich bin 1.lehrjahr

- hatte noch keine zusammenhängenden Urlaub dieses Jahr, werde ihn aber Ende

des Jahres noch nehmen.

wie sieht die Sache denn im ersten Lehrjahr aus?

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Original geschrieben von Der Kleine

Im Jahr muss dir zusammenhängend Urlaub gewährt werden, wie im Gesetz verankert.

Jepp, sagt mein Cheffe auch und der muss es wissen, da der Personalplanungssoftware verkauft.

Es geht sogar soweit, das man ansonsten am Ende auf zusammenhängenden Urlaub klagen kann, auch wenn man 26 einzelne Tage hatte.

Wieder was gelernt. :D

Gruß Jaraz

PS: Erste Lehrjahr wusste er so auf anhieb aber auch nicht.

Aber da kürzere Urlaube in der Praxis sowieso gängig sind und du kaum deinen Chef verklagen wirst, sehe ich da kein Problem. ;)

Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Anteilmässig Urlaub (zur zeit der Firmenzugehörigkeit).

Aber Urlaub muss im ersten halben Jahr nicht gewährt werden, sofern nichts anderes vereinbart oder doch genehmigt wird.

5 Wochen jeweils einen Tag dürfte dann kein Problem darstellen.

*Sorry für meine Korrektheit, aber als BWLer stehe ich nunmal lieber auf der ganz sicheren Seite.*:(

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