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ed2k-links illegal ?


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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

Allerdings ist die kostenlose Weitergabe ausdrücklich erlaubt [..]

Nein. Nicht, wenn du sie allgemein verfügbar machen willst, indem du sie zum Beispiel zum Download von deinem Server anbietest ode sie munter auf CD ROM verteilst. Dafür benötigst du eine Genehmigung des Rechteinhabers, genau wie für alles urheberrechtlich geschützte Material. Diese Genehmigung ist entweder vom Rechteinhaber einzuholen, oder sie ist in der Lizenz der Share-/ Freeware verankert. Wie auch immer, eine Genehmigung brauchst du.

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Hab nochmal gesucht, und sag nicht, wir wollen dich nicht vor deinem Weg ins verderben retten ;)

Die deutsche Musikindustrie geht gegen eDonkey-Seiten vor

[...]

Diese Angebote verletzen die Rechte unserer Mitgliedsfirmen. Dabei ist es rechtlich irrelevant, ob sich die rechtsverletzenden Angebote physisch auf Ihrem Server befinden oder durch einen Hyperlink verfügbar gemacht werden." Damit will die IFPI der naheliegenden Ausrede der Betreiber begegnen, sie böten selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte an, sondern lediglich Links, hinter den sich nicht einmal direkte Downloads verbergen.

[...]

Trotz (vorauseilendem) Gehorsam wird ihr Treiben kaum ohne rechtliche Konsequenzen bleiben: Sie alle müssen, auch wenn sie der Aufforderung der IPFI nachkommen, mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, die mitunter deutlich deftiger ausfallen als strafrechtliche Sanktionen wegen Urheberrechtsverletzungen.

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/vza-13.02.03-001/default.shtml&words=eDonkey%20Server

ist von 13.02.2003 die Nachricht!

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Nein. Nicht, wenn du sie allgemein verfügbar machen willst, indem du sie zum Beispiel zum Download von deinem Server anbietest ode sie munter auf CD ROM verteilst

OK, hast recht. Bei den meisten Programmen haben die Autoren jedoch nichts dagegen. Aber Du hast recht. In jedem Fall sollte man die Lizenzbedingungen schon genau lesen... Die meisten Programme stützen sich da ja auf die Gnu Public License. Deren Kenntnis ist also hier natürlich besonders angebracht.

@JesterDay

Was aktuelleres als eine Meldung vom 13.2. (immerhin 8 Monate alt) hast Du nicht gefunden? Schade. Viel scheint sich jedenfalls nicht getan zu haben. Es sind noch sehr viele Seiten im Netz, da die rechtliche Seite ja wohl nach wie vor noch nicht geklärt zu sein scheint.

Das ich es für gefährlich halte solche Links zu posten, habe ich ja geschrieben. Trotzdem würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Aussage "illegal" nun richtig ist, bloß weil es die Musikindustrie oder wer auch immer einfach mal so behauptet. Was legal oder illegal ist, bestimmen die Gesetze und, falls diese nicht eindeutig sind, die Gerichte. Zudem spricht Heise in dem Artikel nicht umsonst von "vorauseilendem Gehorsam"

Witzig ist unter anderem der Forumsbeitrag auf den Du verlinkst, weil er keinerlei Information enthält (über den Aufbau der Seite, über die Begründung der einstweiligen Verfügung, etc). Auch kann man nicht entnehmen ob hier nun wirklich eine einstweilige Verfügung ergangen ist. Zumal es unrealistisch erscheint, dass da noch nicht gegen größere Seiten vorgegangen wurde.

Andererseits gibt es ja auch andere Sichtweisen. Das Landgericht Hamburg hat in Bezug auf Links wieder eine ganz andere Meinung (wobei sich das auf Links im allgemeinen und nicht auf ed2k-Links im speziellen bezieht). Der Betreiber distanziert sich hier von Inhalten und gut isses (meint er jedenfalls)

Ansonsten hat sich in der Richtung nicht viel weiter getan. Im Juni gab es eine Aktion gegen einen Serverbetreiber in der Schweiz:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/jk-12.06.03-000/default.shtml&words=eDonkey

Nun was soll ich sagen... Razorback ist nach meiner Kenntnis immer noch im Donkeynetz...

Ansonsten schweigen sich auch die Heise News zu dem Thema aus und in den Gerichtsdatenbanken habe ich auch nichts gefunden, was speziell auf diese Art der Links eingeht.

http://www.xtec77.de/hp/disclaimer.htm

Wenn also jemand da nähere Infos hat, bin ich immer interessiert

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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

@JesterDay

Was aktuelleres als eine Meldung vom 13.2. (immerhin 8 Monate alt) hast Du nicht gefunden? Schade. Viel scheint sich jedenfalls nicht getan zu haben. Es sind noch sehr viele Seiten im Netz, da die rechtliche Seite ja wohl nach wie vor noch nicht geklärt zu sein scheint.

[...]

Andererseits gibt es ja auch andere Sichtweisen. Das Landgericht Hamburg hat in Bezug auf Links wieder eine ganz andere Meinung (wobei sich das auf Links im allgemeinen und nicht auf ed2k-Links im speziellen bezieht). Der Betreiber distanziert sich hier von Inhalten und gut isses (meint er jedenfalls)

Nein, hab ich nicht. Hab auch nicht ewig gesucht, da es dabei ja um das entscheidende ging. Zivilrechtliche Forderungen und mittlerweile ist das neue Urheberrecht auch schon Gesetz. Ich würde mich also nicht auf irgendwelche aussagen wie "Sonst war da ja nix" verlassen. Ausserdem ging es dabei ja nur um MP3 angebote, von Filmen, die ja hauptsächlich im Donkey-Netzwerk rumgeistern ist hier nicht die Rede. Allerdings kann man sich ja denken, dass wenn die Filmindustrie auch mal anfängt wie die Musikindustrie wird es recht schnell gehen bis ein Betreiber einer solchen Site Post bekommt.

Auf den "Hamburger-Link" hab ich ja gewartet... :rolleyes: Wieviele Leute wollen diesen Unsinn eigentlich noch glauben? Er wird ja schon tausendfach auf allen möglichen Homepages zitiert. Letztens gerade auf einer privaten Page gesehen, die absolut nix mit irgendwas auch nur in theoretische Richtung strafrechtlich relevanten Inhalts zu tun hat.

1. Hamburg ist nicht Deutschland! Das sollte ja jedem klar sein, oder? Nur weil eine Richterin (war doch eine AFAIR) dort meint, sowas wäre ok hat das für NS z.B. (oder irgendein anderes Bundesland) noch überhauptnix zu sagen. Du könntest 5 meter ausserhalb von Hamburg leben und das Hamburger Landgericht würde deinen Richter absolut nicht interessieren!

2. Ist dieses Urteil nur auf diesen sehr speziellen Fall anzuwenden und hat überhaupt nix allgemein gültiges. Auch in Hamburg hilft dir der Verweiss auf dieses Urteil und eine Distanzierung höchstwahrscheinlich überhauptnix!

3. Wird jeder Richter sich denken können, wenn der schon sowas auf seine Hompage stellt hat er mit Sicherheit gewusst was er da tut. Es wird dann also von vorsätzlicher Tat ausgegangen! Wenn du das erste mal wegen sowas vor Gericht stehst kann das ja zu deinen Gunsten ausgelegt werden, dass du noch nie mit so einer Tat zu tun hattest. Mit diesem "Urteil" auf deiner Seite zeigst du aber, dass du schon gewusst hast was Sache ist.

(Das oben (3.) ist jetzt nicht meine Meinung, sondern die (wenn auch nicht wörtlich) des berühmt berüchtigten Anwalts G. Freiherr v. Grafenreuth, zu lesen irgendwo bei Heise (kann dir aber beim bestenwillen keinen Link dazu liefern))

Ich glaub aber der Mythos "Hamburg §§" wird nie tot zu kriegen sein ;)

Ach ja, der Forumsbeitrag war auch weniger eine fundierte Quelle, als mehr ein Erfahrungsbericht. Wie zuverlässig der jetzt ist kann ich natürlich nicht sagen, aber realistisch klingt er schon.

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Original geschrieben von Pönk

Bei mir im Freundeskreis werden Party-/Urlaubs-/etc-Bilder auf diese Weise verbreitet. Die Digi-Kam-Besitzer packen ein nettes ZIP-File (mit Passwort), das geht in den Share-Ordner und eine Mail mit Hash-Link und Passwort an jeden. Ich finde das so sehr bequem, denn du ersparst dir die Pflege irgendeiner Webside und es geht alle mal schneller, wie wenn jeder jeden bittet eine CD zuerstellen und die rund geht.

So long Pönk

Dann machen das deine Freunde sehr sehr umständlich ;)

Da man ja davon ausgehen muss, das derjenige, der das verbreitet DSL hat und seinen P2P-Client laufen lassen muss, kann man genauso gut einen FTP-Server aufmachen (mit Dynamischer IP), ist viel schneller und sicherer ;)

Vor allem, da passwortgeschützte Zip-Files für Leute, die sie wirklich öffnen wollen kein Hindernis darstellen.

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Original geschrieben von Spike

Vor allem, da passwortgeschützte Zip-Files für Leute, die sie wirklich öffnen wollen kein Hindernis darstellen.

PW-geschützte ZIP files kann man per Brute-Force knacken. Wenn man ein vernünftiges Passwort wählt und nicht nur 3 Kleinbuchstaben, dann ist der Aufwand für ein paar Urlaubsbilder denke ich doch viel zu hoch ;)

Und ein P2P Client installiert sich eben leicher als ein FTP-Server mit DynDNS Eintrag, zumal der FTP-Server ja auch gewartet werden will. Ich finde die Idee nicht schlecht, vielleicht nicht _die_ überragende Lösung, aber wirklich ok und ohne viel Aufwand einzusetzen.

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Original geschrieben von JesterDay

Auf den "Hamburger-Link" hab ich ja gewartet... :rolleyes: Wieviele Leute wollen diesen Unsinn eigentlich noch glauben? Er wird ja schon tausendfach auf allen möglichen Homepages zitiert. ...

...1. Hamburg ist nicht Deutschland! Das sollte ja jedem klar sein, oder? ...

...2. Ist dieses Urteil nur auf diesen sehr speziellen Fall anzuwenden und hat überhaupt nix allgemein gültiges. Auch in Hamburg hilft dir der Verweiss auf dieses Urteil und eine Distanzierung höchstwahrscheinlich überhauptnix!...

...3. Wird jeder Richter sich denken können, wenn der schon sowas auf seine Hompage stellt hat er mit Sicherheit gewusst was er da tut. ... Mit diesem "Urteil" auf deiner Seite zeigst du aber, dass du schon gewusst hast was Sache ist.

(Das oben (3.) ist jetzt nicht meine Meinung, sondern die (wenn auch nicht wörtlich) des berühmt berüchtigten Anwalts G. Freiherr v. Grafenreuth, zu lesen irgendwo bei Heise (kann dir aber beim bestenwillen keinen Link dazu liefern))

Ich glaub aber der Mythos "Hamburg §§" wird nie tot zu kriegen sein ;)

Ach ja, der Forumsbeitrag war auch weniger eine fundierte Quelle, als mehr ein Erfahrungsbericht. Wie zuverlässig der jetzt ist kann ich natürlich nicht sagen, aber realistisch klingt er schon.

Ist doch schön dass ich Deine Erwartungen erfüllt habe...:D

1. Ganz im Ernst. Natürlich ist Hamburg nicht Deutschland. Hab jetzt auch nicht geschaut ob es da weitergehendes von höheren Gerichten gibt.

2. Das ist bei den meisten Gerichtsurteilen so, selbst bei BGH-Urteilen. Und da es zum hier diskutierten Fall keinerlei Beispiele gibt sondern nur Behauptungen (einerseits der Musikindustrie andererseits der User) und die Rechtssprechung dies nicht berücksichtigt (die spricht ja nur vom sharen als solches) wird man gespannt sein dürfen wann da was kommt. Da hilft wohl nur Heise beobachten und warten...

3. Nun berüchtigt trifft schon zu... Allerdings fällt es mir schwer diesen Herrn wirklich ernstzunehmen wenn man nur diesen Teil des Interviews nimmt, wobei ich das ganze Interview zugegeben nicht kenne. Die Meinung einiger Gerichte, die in diesem Fall quasi unterstellen, man wollte was unrechtmäßiges tun (wollte man das? Vielleicht, aber es fehlt der Nachweis) sagen ja durch die Blume dann auch: "Wer die Gewährleistung ausschließt wusste wohl dass das Auto kaputt war", etc. Man könnte das auf viele Bereiche ausdehnen. Insofern ist die Aussage etwas zu pauschal und ebenso eine Einzelmeinung eines einzelnen Richters wie das Hamburger Urteil. Solange da kein höherer Gerichtshof ein Machtwort spricht werden wir wohl nicht schlauer.

Und was sagt denn der ed2k-Link aus? Er enthält nur eine Hashnummer (mit der man als User nichts anfangen kann) einen Dateinamen (schön, aber was sagt der aus? Ich kann auch einen Metallica Song hinter "warumistdiebananekrumm.mp3" verstecken ebenso wie sich unter "Elvis Presley - Hound Dog.mp3" in Wirklichkeit eine pdf-Datei verstecken kann. Dateinamen sind Schall und Rauch) und eine Größenangabe der Datei (soviel ich weiss). Ob sich hinter dem Link wirklich das verbirgt was suggeriert wird, erfährt man erst, wenn man die Datei herunterlädt. Insofern ist es schwer jetzt hier was zu unterstellen.

Aber wie bereits mehrfach gepostet gebe ich Dir ja recht. Ich halte es zumindest für gefährlich solche Links zu posten und würde es (wenn überhaupt) allenfalls dann tun, wenn ich Dagobert Ducks Geldspeicher im Rücken hätte (um die Anwälte zu bezahlen).

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Achja, wen das Gravenreuth Interview in voller Länge interessiert...

http://www.affiliate.de/gravenreuth.htm

ist bestimmt in diesem Zusammenhang interessant, wenngleich eben leider die Thematik ed2k-Links noch zu neu ist um darin zu erscheinen. Aber vielleicht wird Herr Gravenreuth in dieser Hinsicht ja noch aktiv... Spätestens dann sind wir alle schlauer.

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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

3. Nun berüchtigt trifft schon zu... Allerdings fällt es mir schwer diesen Herrn wirklich ernstzunehmen wenn man nur diesen Teil des Interviews nimmt, wobei ich das ganze Interview zugegeben nicht kenne. Die Meinung einiger Gerichte, die in diesem Fall quasi unterstellen, man wollte was unrechtmäßiges tun (wollte man das? Vielleicht, aber es fehlt der Nachweis) sagen ja durch die Blume dann auch: "Wer die Gewährleistung ausschließt wusste wohl dass das Auto kaputt war", etc. Man könnte das auf viele Bereiche ausdehnen. Insofern ist die Aussage etwas zu pauschal und ebenso eine Einzelmeinung eines einzelnen Richters wie das Hamburger Urteil. Solange da kein höherer Gerichtshof ein Machtwort spricht werden wir wohl nicht schlauer.

Und was sagt denn der ed2k-Link aus? Er enthält nur eine Hashnummer (mit der man als User nichts anfangen kann) einen Dateinamen (schön, aber was sagt der aus? Ich kann auch einen Metallica Song hinter "warumistdiebananekrumm.mp3" verstecken ebenso wie sich unter "Elvis Presley - Hound Dog.mp3" in Wirklichkeit eine pdf-Datei verstecken kann. Dateinamen sind Schall und Rauch) und eine Größenangabe der Datei (soviel ich weiss). Ob sich hinter dem Link wirklich das verbirgt was suggeriert wird, erfährt man erst, wenn man die Datei herunterlädt. Insofern ist es schwer jetzt hier was zu unterstellen.

Aber wie bereits mehrfach gepostet gebe ich Dir ja recht. Ich halte es zumindest für gefährlich solche Links zu posten und würde es (wenn überhaupt) allenfalls dann tun, wenn ich Dagobert Ducks Geldspeicher im Rücken hätte (um die Anwälte zu bezahlen).

Das mit Gravenreuth war kein Interview sonder ein Forumsbeitrag von ihm.

Ausserdem gab es dazu mal einen Artikel in der c't, der genau das von mir beschriebene aussagt. Vorallem aber, dass dieses Urteil so speziell war, dass es wohl in keinem anderen Fall Anwendung findet, und es ging dabei auch garnicht um Links auf nicht legale Inhalte (also nicht auf mp3 oder Kopien von Software).

Was ein ED2K-Link ist? Im ersten Moment nichts als Zahlen, aber sind mp3-Dateien das nicht auch? Ein ED2K-Link kann natürlich was ganz anderes sein, aber warum glaubst du beinhalten diese Links nicht nur den Hash, sondern einen Dateinamen? Eben, weil der der den Link anklickt (oder per copy & paste einfügt) erwartet, die im Link beschriebene Datei zu bekommen.

Das ist ansich natürlich noch kein Beweis. Aber eine heruntergeladene Datei (der Hash ist ja eindeutig) und es ist klar was sich dahinter (diesem speziellen Link) verbirgt.

Du darfst den Richtern schon zutrauen, dass sie sich denken können warum jemand einen solchen Link anbietet bzw. anklickt. (Auch wenn sie keine Ahnung davon haben gibt es ja Leute die das Erklären, und auch dein Verteidiger wird dies nicht abstreiten können). Nicht weil er so ein Fan von Hashnummern ist.

Ein Hash ist ein Hash, aber im Zusammenhang mit einen Programm das daraus eine Datei herunterlädt ist es eben mehr.

Es ist ja schön, dass du es gefährlich findest, aber warum versuchst du das was du tust (oder evtl. tun würdest) oder was andere tun schön zu reden? Jeder der so einen Link anbietet weiss warum er das tut, und jeder der ihn benutzt auch, also was soll das Ganze? Man sollte zumindest zu dem was man tut stehen.

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Original geschrieben von JesterDay

Es ist ja schön, dass du es gefährlich findest, aber warum versuchst du das was du tust (oder evtl. tun würdest) oder was andere tun schön zu reden? Jeder der so einen Link anbietet weiss warum er das tut, und jeder der ihn benutzt auch, also was soll das Ganze? Man sollte zumindest zu dem was man tut stehen.

Ups, da hast Du mich aber gänzlich missverstanden.

Ich versuche nichts schönzureden sondern ich habe lediglich die Auffassung, dass es rein rechtlich gesehen (und auf diesem Level bewegen wir uns jetzt doch noch oder?) durchaus verschiedene Meinungen zum Thema gibt. Wo rede ich jetzt was schön? Du sagst (mit Bezug auf Herrn Gravenreuth) dass das Hamburger Urteil sich nur auf einen speziellen Fall bezieht, ich sage dass das wohl in jedem Urteil mehr oder weniger so ist und zum Thema ed2k-Links noch keine Urteile bekannt sind (lediglich Abmahnungen und ggf. Einstweilige Verfügungen und das sind keine Urteile). Das ist sachlich und keine Schönrednerei.

Ich habe lediglich versucht die rechtliche Grauzone und die Rechtsunsicherheit, die bei diesem Thema herrscht zu erörtern (wie Du ja auch).

Fakt ist: Es gibt genug Seiten mit solchen Links (meist bezogen auf Filme) und mir ist nicht bekannt, dass solche Seiten bisher geschlossen worden wären (sonst hätte ich das bei Heise sicherlich gelesen). Ich leite daraus nicht ab, dass diese Seiten eine Existenzberechtigung irgendeiner Art haben, ich verurteile sie auch nicht. Beides steht mir nicht zu. Das mögen die Richter machen, die werden dafür bezahlt. Ich zähle nur die mir bekannten Fakten auf.

Ansonsten möchte ich Dich bitten Sätze wie "aber warum versuchst du das was du tust..." und "Man sollte zumindest zu dem was man tut stehen" zu unterlassen. Das sind haltlose Unterstellungen (jedenfalls habe ich es als solche verstanden, korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege). Die Tatsache, dass ich solche Links mangels entsprechender Urteile (noch) nicht für illegal halte (warnen tue ich trotzdem davor, solche Links zu setzen) setzt doch noch nicht voraus dass ich Filesharer bin, oder? Ich bin die Diskussion lediglich von einem anderen Standpunkt aus angegangen, übrigens von einem der in jedem Gerichtssaal hängt: In dubio pro reo.

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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

Ansonsten möchte ich Dich bitten Sätze wie "aber warum versuchst du das was du tust..." und "Man sollte zumindest zu dem was man tut stehen" zu unterlassen. Das sind haltlose Unterstellungen (jedenfalls habe ich es als solche verstanden, korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege).

Ich habe das nicht persönlich gemeint, sondern eher mal allgemein in den Raum gestellt. Da es genug Leute gibt, die mit diesem Argument (sind doch nur Zahlen, nix anderes) meinen es wäre absolut ok. Ich wollte dir hier nix unterstellen. Und ich sag mal... Ich kenne die Programme auch, über das was man nicht kennt kann man ja schlecht reden.

Das was im Gesetzbuch steht, ist eine Sache, das was der Richter darin sieht eine andere. Gesetze sind recht allgemein gehalten und werden immer erst durch Urteil spezifiziert. Und ein Richter wird wohl erkennen können was hinter solchen Links steckt, und das sie nur einen Sinn haben (und der muss aber nicht unbedingt illegal sein).

P.S. Die Meinung zum Hambuger Urteil war, wie gesagt,so auch in der c't zu lesen, nicht in einem Interview mit Gravenreuth. (ging da um rechtliches bei Webseiten)

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Original geschrieben von JesterDay

Und ein P2P Client installiert sich eben leicher als ein FTP-Server mit DynDNS Eintrag, zumal der FTP-Server ja auch gewartet werden will. Ich finde die Idee nicht schlecht, vielleicht nicht _die_ überragende Lösung, aber wirklich ok und ohne viel Aufwand einzusetzen.

Das halte ich für ein Gerücht ;)

Bei den meisten P2P-Clients muss man gute Serverlisten haben, und ein FTP-Server aufzumachen ist heutzutage nicht mehr wirklich schwer ;)

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Original geschrieben von Spike

Das halte ich für ein Gerücht ;)

Bei den meisten P2P-Clients muss man gute Serverlisten haben, und ein FTP-Server aufzumachen ist heutzutage nicht mehr wirklich schwer ;)

gute Serverlisten, wenn man nur von den Freunden was will? Da genügt 1 static Server auf den alle sich verbinden ;)

Natürlich ist ein FTP Server leicht aufzusetzen... install.exe -> c:\Programme\FTP\

Ein falsch gewarteter FTP Server stellt aber ein grösseres Risiko dar als es ein P2P-Client tut, bei dem man ja allenfalls die gesamte Platte zum Download freigeben kann :D

Ich will ja nix gegen die FTP Lösung sagen, würd ich wohl auch vorziehen (ne, wohl eher mein Webspace mit .htaccess) ;) aber die P2P Lösung ist halt recht einfach. Wenn derjenige nur die Photos anbietet sollte es auch keine Probleme mit dem Download geben, da ja sonst keiner was zieht und die Freunde somit die ganze Bandbreite für sich haben. (Ja, ich weiss das bei T-DSL Download (also auch vom FTP) schneller als Upload ist).

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Original geschrieben von JesterDay

Ich habe das nicht persönlich gemeint, sondern eher mal allgemein in den Raum gestellt. Da es genug Leute gibt, die mit diesem Argument (sind doch nur Zahlen, nix anderes) meinen es wäre absolut ok. Ich wollte dir hier nix unterstellen. Und ich sag mal... Ich kenne die Programme auch, über das was man nicht kennt kann man ja schlecht reden.

Alles klar, ist so akzeptiert. Für Unrechtmäßig halte ich die Links ja (moralisch gesehen) auch. Nur rechtlich fehlt es eben im Moment noch an klaren Definitionen. Auch die Suchmaschinenbetreiber wie google etc. verlinken auf die EDonkey-Link-Seiten. Würde dagegen vorgegangen dann wäre die Sachlage klarer...

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