Moeki Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Moin Moin. Also folgendes. Uns wurde auf der Straße eine Mitgliedschaft für den Videoclub, ist ne art Weltbild, aufgeschwatzt. Dabei versprach uns der "Drücker" einen umfangreichen Katalog mit einer großen Angebot an DVD's, Videos, Büchern, PC-Spielen und und und. Das alles zu einem günstigen Preis, früher erhätlich als im Handel und und und. Dummerweise haben wir das blind unterschrieben. Mindestumsatz 25 € pro Quartal. Bereits kurz danach, nachdem ich mich im Internet informiert hatte, drängte sich uns ein ungutes Gefühl auf. Die Ernüchterung kam dann auch mit dem Katalaog ins Haus. Absolut überteuert ( Matrix 2 27 €, bei Amazon 20 € bei Media Markt 17 €) und ein absolut kleines Angebot an aktuellen Fimen, um genau zu sagen 3 mir bekannte Filme davon einer auf DVD. Der Rest sind alles Video's, Musik CD's und Schnick Schnack, der kein Mensch haben will geschweige denn dass die jemand kennt. Wie gesagt, aus dem schmalen Buch kenne ich nur 3 Filme. Nicht mal Herr der Ringe oder sonst irgend einen anderen Film aus den DVD-Charts finde ich dort. Nun wollen wir aus unserem Vertrag zurücktreten und denen die Einzugsermächtigun entziehen, so schnell wie möglich, so dass wir dieses Quartal nichts mehr bestellen müssen. Diesbezüglich erinnere ich mich schwach an ein neues Gesetz zum Schutz des Verbrauchers, welches es diesem möglich macht, von solchen Haustür - und Drückergeschäften zurückzutreten. Kann mir dazu jemand etwas sagen? In welcher Form muss ich das machen, worauf kann ich mich berufen? Ansonsten würde ich denen einfach nen Fax schicken, mit welchem ich kündige und denen die Einzugsermächtigung entziehe. Des weiteren würde ich wegen offensichtlicher Täuschung mit der Nutzung meines Recht-Schutz Versicherung drohen und auch mich auch bei der Bank in Bezug auf Einzugsrecht informieren. Danke, Moeki. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freddykr Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Bei dieser Firma genügt es einfach fristlos zu kündigen. Am besten als Einschreiben mit Rückschein. Der Verbraucherschutz und die Staatsanwaltschaft beschäftigen sich schon eine längere Zeit mit dieser "Firma". Wenn Du Dir nicht sicher bist, wende Dich an Deine Verbraucherzentrale, die kennen auch die Paragraphen, die Du angeben kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
piomode1 Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Hi, moeki! Imho ist das Gesetz nicht neu und auch bei Haustürgeschäften gilt (m.E.) eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Also noch heute das Fax rausschicken (Sendebestätigung nicht vergessen) und gleich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein mit der Kündigung (inkl. Widerruf der Einzugsermächtigung), einem frankierten Rückumschlag und eine von "denen" zu bestätigende Kündigungskopie hinterhersenden! Wie es sich verhält, wenn die zwei Wochen bereits abgelaufen sind, weiß ich nicht. Die Einzugsermächtigung kannst Du jederzeit widerrufen (s.o.). Dieses am besten auch gleich der Bank mitteilen und auch diesen Widerruf von der Bank bestätigen lassen. (Auch wenn dort gesagt wird, daß das hier (bei der Bank) nicht nötig sei, Du könnest die Lastschriften ja zurückrufen. Es spart eine Menge Nerven...) Kosten, die entstehen, weil eine Lastschrift w/Widerspruch zurückgerufen wird dürfen Dir nicht auferlegt werden! (Anders sieht es bei mangelnder Kontodeckung aus.) Weder seitens der Bank noch von (Geld-)Empfängerseite. (Nach dem Motto: "Sie haben uns durch Ihr Verhalten Kosten in Höhe von x Euro verursacht, die wir Ihnen hiermit in Rechnung stellen!") Die Einzugsermächtigung ist auch widerrufbar, wenn noch Beträge rechtens offen sind. Allerdings muß dann sichergestellt werden, daß der Schuldner Offenes auf anderem Wege fristgerecht begleicht (Überweisung, Bareinzahlung)! Halte uns auf dem aktuellen Stand der Dinge (Schreiben entspannt!), damit uns allen nicht ähnliches passiert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Hmm, kündigen ist sinnvoll. Schriftlich mit Empfangsbestätigung. Was mir aber wichtiger ist. Die sind nicht wie Weltbild. Bei Weltbild gibt es keinen Bestellzwang, keinen Mindestumsatz, keine Leute, die einen überzeugen wollen, den Katalog zu bestellen, usw. Es gibt einen Katalog, der monatlich ins Haus kommt. Wie oft oder wieviel bestellt wird, ist jedem selber überlassen. Leider haben ein paar Leute dieses Bild, deshalb diese Klarstellung. Peter (Mitarbeiter bei einer Tochter (Firma, nicht Mädchen) von WB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Ich empfehle dir diese 2 Google-Threads: http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&threadm=73unqs%24nug%242%40news01.btx.dtag.de&rnum=2&prev=/groups%3Fq%3DDeutscher%2BVideo%2BRing%26ie%3DUTF-8%26oe%3DUTF-8%26hl%3Dde%26btnG%3DGoogle%2BSuche http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&threadm=b2e4rp%243pf%241%40newsreader2.netcologne.de&rnum=4&prev=/groups%3Fq%3DDeutscher%2BVideo%2BRing%26ie%3DUTF-8%26oe%3DUTF-8%26hl%3Dde%26btnG%3DGoogle%2BSuche Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 13. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Den Katalog habe ich vor 2 Wochen bekommen. Geworben wurden wir anfang September. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harley Davidson Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Mal abgesehen davon, das ich Grundsätzlich nichts zwischen Tür und Angel (oder eben auf der Straße *g*) unterschreibe und dem dann auch garantiert nicht meine Kontonummer gebe, hätte dir doch bei seinen tollen Versprechen klar sein müssen, das da was nicht stimmt. Wie kann er behaupten, das er etwas verkauft, bevor es hier in den Läden rauskommt? Der Tag, an dem solche Filme in die Läden kommen, sind meistens offizielle Verkaufsstarts. Das heißt, das es vorher in Deutschland nicht vertrieben werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 13. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2003 Original geschrieben von Harley Davidson Das heißt, das es vorher in Deutschland nicht vertrieben werden darf. Das stimmt so nicht ganz. Es gibt einen Termin für den offiziellen Verkausstart. Größere Händler (z.B. Karstadt) werden meist schon 2-3 Tage vor diesem Termin beliefert und können die Ware dann auch schon rausstellen und verkaufen. Bei einigen Filmen (das letzte an was ich mich erinnere war Harry Potter) gibt es aber die Auflage, diese nicht vor dem offiziellen Termin zu verkaufen, sonst drohen Strafen und auch eine belieferung erst nach dem Termin (für zukünftige VÖs). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 14. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. Oktober 2003 Ich kann Ihnen nur empfehlen denen ein Einschreiben zu schicken. Faxe kommen dort nicht an! Sind dort unleserlich und E-mail geht wohl auch nicht! Ausserdem braucht es mal jemanden der es anzeigt. Bei der Polizei! Zur Anzeige: Irreführende Werbung , sehr wahrscheinlich arglistige Täuschung. Im Anschreiben, EINSCHREIBEN!, unbedingt schreiben KÜNDIGUNG und HINWEIS auf gemachte oder beabsichtigte Anzeige wegen irreführender Werbung und Verdacht auf arglistiger Täuschung. Jeden Monat diese Tage schon 3 Rückmeldungen über meine Internetseiten ergeben zahlreiche unabhängige Zeugen, die alle bestätigen wollen, dass Sie sich reingelegt, betrogen fühlen. Unbedingt die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen! Zahlungen stornieren. Jeder Versuch den Vertrag aufrechtzuerhalten und Forderung durch den Videoclub, sollten Sie denen mitteilen, als Anlaß für eine Strafanzeige nehmen. Aufgrund der irreführenden Werbung und der ungünstigen Frist zum Widerruf der eine Prüfung der Versprechen nicht ermöglicht, ist die gegebene Frist nicht gültig. Ob es da nun für die Verbraucher neue Rechte gibt weiß ich nicht, ich bin keine Rechtsberatung und alle hier gegebenen Hinweise sind privat und rechtlich unverbindlich. Sie benötigen für Rechtsfragen eine Rechtsberatung, einen Anwalt. Wenn Sie Rechtschutzversichert sind sollten Sie es mit einer Anklage versuchen. mfg R.E.Dick http://www.ab7.de Ich denke, so werd' ich es machen. Schönen Dank an euch alle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harley Davidson Geschrieben 14. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2003 Original geschrieben von EvilNick Das stimmt so nicht ganz. Es gibt einen Termin für den offiziellen Verkausstart. Größere Händler (z.B. Karstadt) werden meist schon 2-3 Tage vor diesem Termin beliefert und können die Ware dann auch schon rausstellen und verkaufen. Bei einigen Filmen (das letzte an was ich mich erinnere war Harry Potter) gibt es aber die Auflage, diese nicht vor dem offiziellen Termin zu verkaufen, sonst drohen Strafen und auch eine belieferung erst nach dem Termin (für zukünftige VÖs). Worauf gründet sich deine Behauptung? Meine Mutter arbeitet im Handel, und die dürfen vor offiziellem Verkaufsstart, nicht mit dem Verkauf anfangen. Zumal Karstadt, auch nur ein Einzelhandel ist, wie jeder andere Laden auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 14. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2003 Die Behauptung gründet auf eigener Erfahrung, ich habe z.B. bei Karstadt gearbeitet, sowie in kleineren Läden mit Filmverkauf/verleih. Bisher hatte ich immer irgendwelche Zettel bzw. Lieferscheine in der Hand, wo explizit draufgedruckt war, das die Ware nicht vor dem Datum verkauft werden darf. Andere Ware wurde auch schon vorher verkauft, waren meist nur 1-2 Tage. Es kann natürlich sein, das man mit dem Lieferanten einen entsprechenden Vertrag hat, der das generell untersagt, aber bei Karstadt war es bisher kein Problem die Ware vor dem VÖ-Termin zu verkaufen, außer halt es war diese Notiz dabei. Ich habe mich damals auch mit den Kollegen darüber unterhalten. Auch von deren Seite wurde mir gesagt, solche Artikel dürfen auf keinen Fall vorher verkauft werden, da der Karstadt Konzern sonst erst später beliefert wird (nach dem VÖ Termin). Und in meiner Zeit in der Videothek war es das gleiche. Teilweise kamen die Filme 1-2 Tage, teilweise sogar ne Woche vor dem VÖ Termin. Die wurden in allen Filialen rausgestellt, als sie geliefert wurden (außer es waren die o.g. Beipackzettel dabei). Edit: OT: Woher stammt der Text (Vampire) aus deiner Signatur? Kenne ich irgendwie... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harley Davidson Geschrieben 14. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2003 Aus "From Dusk till Dawn" Die Szene nach dem ersten Vampirangriff im Titty Twister. :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 14. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2003 Ja dieser VideoClub is total schrott. Mein Bruder hatte vor vielen Jahre auch mal sowas unterschrieben und wenn man sich keine der "tollen" Filme aussucht, werden einen automatisch die "besten" im Wert von 25 Euro zugeschickt. Das sind dann die Filme die sie erst recht nicht losbekomm....... Die machen das schon seit Jahren und scheinbar kann man das in der Art auch nicht verbieten. Mein Bruder hatte was anderes unterschrieben und auf den druchschlag, den die behalten haben stand wieder was anderes...... Aber in der Stadt laufen viele solche Lügner rum. Hab auch mal sowas unterschrieben, wo ich angeblich nach 2 Wochen angerufen werde und sagen kann ob ich das will oder nicht. Zum Glück habe ich das ding daheim nochmal durchgelesen.......meistens reichen aber böse Briefe. Wahrscheinlich, weil sie wissen, dass sie nicht recht haben...die leben wohl von denen die sich nicht kündigen trauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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