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Geschrieben

Hallo Prüflinge...

Ich will niemanden den Spass verderben aber es sieht wohl so aus, dass selbst der Ausschuss, der bisher die Prüfungen gemacht hat, nicht weiss was in der Prüfung drankommt. Angeblich sind nur drei Personen eingeweiht, die die Prüfung dann gestalten werden. Und wie die letztendlich aussieht, das weiss kein Mitglied des Ausschusses.

Merkt Ihr was?...? Wir ziehen, damit die A-Karte! Trotzdem allen viel Glück!

P.S. Falls einige durchfallen werden, liebe IHK, dann habt ihr aber genauso viele Klagen am Hals...

Geschrieben
Original erstellt von MoussT:

<STRONG>Ich will niemanden den Spass verderben aber es sieht wohl so aus, dass selbst der Ausschuss, der bisher die Prüfungen gemacht hat, nicht weiss was in der Prüfung drankommt.

</STRONG>

Da die undichte Stelle bisher noch nicht gefunden wurde, ist das wohl als Vorsichtsmaßnahme zu sehen...

<STRONG>Angeblich sind nur drei Personen eingeweiht, die die Prüfung dann gestalten werden. Und wie die letztendlich aussieht, das weiss kein Mitglied des Ausschusses.
</STRONG>

Woher stammen solche Infos (und wer sagt, dass die stimmen)? Und wenn das stimmt, was ist so schlimm daran?

<STRONG>Merkt Ihr was?...? Wir ziehen, damit die A-Karte!
</STRONG>

Warum? :confused:

<STRONG>P.S. Falls einige durchfallen werden, liebe IHK, dann habt ihr aber genauso viele Klagen am Hals...</STRONG>

Was soll denn der Tatbestand sein?

"Ich klage, weil die Prüfungsfragen nicht vorher im Internet gestanden haben und ich so doch mal umfassend lernen mußte." ? Und was hat die IHK mit dem Durchfallen bei der Prüfung zu tun? Da ist doch wohl jeder selbst seines Glückes Schmied.

Geschrieben

@bako: der Tatbestand ist der, daß gegen die Prüfungsgleichheit verstoßen wurde, da die Bayern ihre Prüfung vom 15. gewertet bekommen haben.

Das ist doch ganz klar ein Vorteil, weil die IHK doch selbst sagt, daß die Prüfungsaufgaben einen Abend vorher im Internet standen.

Und so etwas geht eigentlich nicht ....

Geschrieben
Original erstellt von CaptainKirk:

<STRONG>@bako: der Tatbestand ist der, daß gegen die Prüfungsgleichheit verstoßen wurde, da die Bayern ihre Prüfung vom 15. gewertet bekommen haben.

</STRONG>

Ja, das wäre aber auch der einzige Grund, der überhaupt eine Klage rechtfertigen würde. Dann müßte man aber auch bei Bestehen klagen und das würd keiner machen. Aber zu klagen, weil man durchgefallen ist, ist in meinen Augen keine ausreichende Begründung.

<STRONG>Das ist doch ganz klar ein Vorteil, weil die IHK doch selbst sagt, daß die Prüfungsaufgaben einen Abend vorher im Internet standen.
</STRONG>

Frage ist, wer einen Vorteil letztendlich hat...ich schreib lieber eine verschobene Prüfung unter regulären Bedingungen als eine Prüfung gewertet zu bekommen, die weniger Wert dadurch hat, dass sie unter dubiosen Umständen vorher schon zu finden war...

<STRONG>Und so etwas geht eigentlich nicht ....</STRONG>

Da stimme ich Dir zu...

Geschrieben

Also ich schreibe lieber in einer Prüfung eine 1 die ich vorher im Internet gefunden habe als eine 4 in einer die unter regulären Umständen stattgefunden hat, denn wie und unter welchen Umständen sie stattgefunden hat interessiert in 5 Wochen keinen Menschen mehr.

Und in der letzten Prüfung ist man alleine schon deshalb im Vorteil gewesen, weil man bei manchen Fragen gar nicht mehr nachdenken musste und für die anderen Fragen somit mehr Zeit hatte.

Also an Ungerechtigkeiten ist dieser Jahrgang nicht mehr zu überbieten.

Was solls, am 6.6. wird sich zeigen wer was kann.

Geschrieben

Wenn wieder was duchsickert, dann hoffe ich ist derjenige nicht wieder so unterentwickelt und macht daraus gleich eine Homepage oder geht damit in ein Fortum oder in den IRC-Chat, wo so ziemlich jeder, der nicht sehr sehr viel von Lernen hält, sich aufhält und das ganze Teil sich dann wie ein Virus verbreitet. Der Typ der das tat jedenfalls gehört ins Guiness-Buch der Beklopten.

Geschrieben

Das Problem, dass ich sehe, wenn wirklich nur drei Leute die neue Prüfung erstellt haben ist, dass die Wissensbandbreite der Leute vielleicht nicht zu gross ist. Die Gefahr ist dann grösser, dass wieder solche weltfremden Fragen gestellt werden.

Ich hoffe, dass eine GH2 im Stil von der ausgefallenen GH2 drankommt. Da wurden die Antworten einem zwar nicht geschenkt, aber das ganze war doch machbar und schon etwas praxisbezogen.

Geschrieben
Original erstellt von CaptainKirk:

@bako: der Tatbestand ist der, daß gegen die Prüfungsgleichheit verstoßen wurde, da die Bayern ihre Prüfung vom 15. gewertet bekommen haben.

Das ist doch ganz klar ein Vorteil, weil die IHK doch selbst sagt, daß die Prüfungsaufgaben einen Abend vorher im Internet standen.

Und so etwas geht eigentlich nicht ....

Hey Leute

kappiert es doch endlich:

Es gibt keine einheitliche Prüfung

Jede IHK hat in ihrem Bezirk die Prüfungshoheit. Und was eine IHK festlegt ist "Gesetz" für diesen Bezirk. Die Aufgaben vom ZPA sind rechtlich gesehen nicht mehr als ein Vorschlag.

Von daher wäre es auch möglich wenn jede IHK ihre eigene Prüfung abhalten würde.

Dragi

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