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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung


EvilNick

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Hi,

habe gestern diesen netten Fragebogen erhalten, da ich vor ca. 2 Wochen mein Gewerbe (Kleingewerbe) angemeldet habe. Wie ich es schon befürchtet habe, ist das Ding mal wieder so geschrieben, das es ein normal Sterblicher nicht versteht.

Gibt es eine Site wo die einzelnen Felder darin erklärt sind, damit ich beim ausfüllen nichts falsch mache?

Vor allem geht es erstmal um den Bereich mit der Vorsteuer. Da ich viele Geschäftskunden habe, möchte ich MwSt. ausweisen können (eher gesagt, habe ich schon gemacht). Was muß ich dafür ankreuzen, damit ich aber weiterhin nur die EUR machen muß und nicht eine Bilanz.

Dazu kommt, lt. dem Bogen wollen die eine Eröffnungsbilanz. Sowas habe ich nicht, da ich es als Nebentätigkeit angemeldet habe und das Geld für Wareneinkauf erstmal von meinem eigenen Geld vorlege (Firmenkapital bringt mir ja eh nix, da ich als Kleingewerbe eh mit meinem privaten Vermögen [lol] hafte).

Im Notfall suche ich dafür halt doch einen Steuerberater auf, kann ja nicht soviel kosten das kleine Ding auszufüllen.

Besten Dank schonmal,

Nico

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Hallo EvilNick!

Ne Seite kann ich dir zwar nicht nennen, aber vielleicht ein wenig Hilfe anbieten.

Du hast dein Gewerbe frisch angemeldet.

Wie hoch sind deine Erwarteten Umsätze pro Jahr. Bis zu einer gewissen Grenze kannst du es veranlassen, daß du die Umsatzsteuervoranmeldung nicht monatlich (sondern quartalsweise bzw. jährlich - als Istbesteuerung) anführst.

Auf deinen rechnungen solltest du einfach Mehrwertsteuer anführen (das ist Pflicht, für die meisten Fälle).

Entsprechend kannst du Vorsteuerbeträge gegen die Mehrwertsteuer entsprechend deinen entstandenen Kosten geltend machen. Damit werden deinen monatlich zu zahlenden Umsatzsteuervoranmeldebeträge entsprechend reduziert.

Du wirst sicherlich Einzelunternehmer sein (also keine andere Rechtsform gewählt haben). Somit hast du am Jahresende eine Einnahmen - / Überschußrechnung dem Finanzamt vorzulegen.

(Die damit verbundene Eröffnungsbilanz macht IMHO nur Sinn, sofern eine strikte Trennung zwischen Privat und Unternehmensvermögen vornehmbar ist - folglich die gewählte Rechtsform eine andere ist)

Bitte poste im Detail genau (und exakt) die Fragen dieser Anmeldung. Vielleicht kann (und darf) man dir Hinweise geben.

Zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz würde ich mich (da ich nicht den Status eines Steuerberaters besitze) komplett raushalten. Dieses ist nunmal dieser Gesellschaftsgruppe vorbehalten.

PS: IMHO schadet ein Steuerberater nicht. Wenn er auch bezahlt werden möchte, umgehst du vielleicht Tiefenprüfungen des FA. Ebenso hat er für seine beratung rechtsverbindlich geradezustehen, also bei nachweisbarer falscher Beratung in Steurangelegenheiten (und dem verschlafen von Terminen) ist er verantwortlich, sofern die Terminüberschreitungen nicht durch deine fehlende Mitwirksamkeit verursacht wurden.

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Also ich habe diesen Wisch auch vor ein paar Wochen ausgefüllt, hatte auch keinen Blassen und bin das dann mit einem FA-Bearbeiter durchgeangen, Schritt für Schritt... und was soll ich sagen? Die haben echt wunderbare Hilfe geleistet und mir alle Punkte fachmännisch und für Laien verständig erklärt. Das kann ich dir nur empfehlen. So bist du wenigstes auf der richtigen Seite, machst alle Angaben genau und die Bearbeitung geht schneller voran als wenn die dauernd per Post nachfragen würden.

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Also, hier mal die Fragen die mir nicht ganz klar sind:

17) Geschäftsjahr (Abschlusstag)

So wie ich es verstehe, da ich keine Bilanz mache, ist es bei mir der 31.12.2003

18) Vorraussichtlicher Gewinn im Gründungsjahr/Folgejahr

Ist zwar logisch, aber wo war da die Grenze wg. EUR vs. Bilanz. Wollte da mal 2000€/2500€ angeben

19) Umsatzsteuer

Vorraussichtliche - ggf. umgerechnete - Höhe des Gesamtumsatzes (§19 Abs. 3 UStG) für das Gründungsjahr

Da wollte ich mal 5000€ angeben

Der Gesamtumsatz ... wird die Grenze von 16.620€ vorraussichtlich nicht überschreiten

Wollte ich ankreuzen, da ich wesentlich weniger erwarte

Besteuerung als Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG / Verzicht auf Anwendung des §19 ... und Besteuerung nach den allg. Vorschriften des UStG ...

Da wollte ich Option 2 nehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das erste für Leute, die keine MwSt ausweisen wollen. Wenn ich das zweite nehme kann ich die Umsatzsteuer gegen die Vorsteuer verrechnen und halt auch auf Rechnungen ausweisen.

Berechnung der Steuer nach Sollversteuerung / Istversteuerung

Da würde ich Istversteuerung nehmen, da ich dann erst die MwSt abführen muß, wenn ich die Kohle auch bekommen habe.

Ust-IdNr.

Wollte ich beantragen.

Dann gibts da noch die Frage "Zusatzangabe für Kleinunternehmer (§19 Abs. 1 UStG)"

Die fällt ja wohl für mich flach, da ich oben auf diesen § verzichte.

20) Lohnsteuer / Anzahl Arbeitsnehmer

Da würde ich mal 0 hinschreiben, da es außer mir niemanden gibt. Den Rest lasse ich dann leer.

21) Höhe des Betriebsvermögens (Eröffnungsbilanz oder Einzelaufstellung beifügen)

Naja, muß ich da was angeben? Da ich keine Bilanz mache, gibts sowas zumindest nicht. Und ein Betriebsvermögen gibt es nicht, da ich ja eh mit meiner ganzen Kohle hafte und diese ggf. auch für mein Gewerbe einsetze.

22) Andere Einkünfte

Muß ich da z.B. mein Zivi-Sold angeben oder später mein Arbeitslohn/Arbeitslosengeld etc.? Oder leer lassen

23) Bankverbindung / Einzugermächtigung

Gut, soweit klar. Sollte man die Einzugsermächtigung erteilen oder selbst die Kohle überweisen?

So, das wars schon (naja)... besten Dank schonmal für Hilfe.

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17) 1.1 bis 31.12 klingt gut, machen die meisten. Das Jahr der Gründung ist somit ein Rumpfjahr, die entsprechenden Ergnisse werden für das nächste Jahr beim FA hochgerechnet. Also alles nichts falsches.

18) Die Grenze wirst du bei deinen Planungen nicht erreichen. :D

19) Folglich kannst du einen Antrag auf jährliche Umsatzsteuermeldung (und somit Istversteuerung) stellen.

Deine Zahlen sind dafür (IMHO) geeignet.

Nochmal : MWSt musst du ausweisen. Es geht lediglich um die Zahlungen der bekommenden MWSt (also von deinen Rechnungen), die an das FA abzuführen sind.

Bei deinen Umsätzen kann das jährlich (auf durch das FA bestätigten Antrag) erfolgen. Ansonsten ist monatlich (oder entsprechend dreimonatlich - bei Antrag) eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung inklussive der dazugehörenden Zahlungen zu machen, die dann jährlich mit dem Abschluss des Jahres (zum Ende deines Geschäftsjahres) wieder ausgeglichen wird. (Also zuviel gezahlt, dann gibt es später mal was zurück - anders herum wird sich für dich einiges ändern :D )

Jahresende am 31.12.03, dann hast du bist zum 30.09.04 deinen Jahresabschluß (für dich Einnahme / Überschußrechnung) beim FA durchzuführen.

(Irgendwie hat es meine Steuerberaterin geschafft, diesen Termin nochmals bis zum

28.02.04 (Abschluß Jahr 2002) zu verlängern - Dafür will sie schliesslich Geld haben).

Wenn ich den §19 Abs.1 UStG richtig interpretiere, wirst du dich mit Annahme für 5 Jahre auf Geringe Umsätze (unter 17.500 Euro) und entsprechend geringe Gewinne einlassen.

Andersherum sind einige Vorschriften für dich mehr Pflicht.

§19 Abs. 1 UstG

Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 1), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 2) und über den Vorsteuerabzug (§ 15)

UstID bekommst du automatisch (irgendwann) von deinem FA.

Zusatzfrage fällt (logischerweise) dann flach.

20) Nur wenn du bezahlte Angestellte hast - fällt somit weg.

22) Keine weitere Erklärung zu finden? - Du musst ganz stark Privates vom Geschäftlichen trennen. Wenn du privat Einkünfte hast, dann kommen diese auf deine Einkommenssteuererklärung - nicht auf dein Geschäft.

Wenn du geschäftliche weitere Einkünfte hast (Miete, Aktien, Spekulationsgewinne, Anteile (Beteiligungen) an anderen Unternehmen :D ) sind diese hier anzugeben.

Arbeitslosengeld nur dann annehmen, wenn du unter der magischen Grenze von 165€???? Euro im Monat erlaubten Zuverdienstes bleibst. Sonst gibt es da eh nichts.

Auch dieses ist privates Geld. Ich habe im letzten Jahr die Unterstützung vom AA (Überbrückungsgeld) kassiert, welches natürlich nicht in das Geschäft eingeht, somit nicht auf meinem Abschluß steht, sondern nur in meiner (zusätzlich zu erstellenden) privaten Einkommenssteuererklärung zu finden ist.

23) Das ist deine Entscheidung. Der Vorteil - es ist bequem. Der Nachteil - dein Konto ist plötzlich mal ganz leer. - Wir können gerne weiterphilosophieren - aber dafür ist es mir zu spät. Verpass bei Nummer 2 bloss keine Termine.

PS: Ich hoffe mal, diesmal keinen allzu großen Mist geschrieben zu haben. Der Disclaimer (rechtsverbindliche Aussagen nur über einen Steuerberater) gilt auch in diesem Fall wieder. Vom Prinzip her, bist du aber auf dem richtigen Weg, mit den richtigen Gedankengängen. Die Erfahrung kommt von allein.

Dann viel Spass beim Geld verdienen. :uli

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Original geschrieben von IJK

Die UStID ist im Normalfall deine ganz normale Einkommenssteuernummer (zumindest bei mir im Nebengewerbe so)

Jupp, als Einzelkämpfer sehe ich das genauso.

Wenn es dann ne Firma wird, mit strikter Trennung zwischen Firmenkapital und privatem Kapital (und Eröffnungsbilanz und bla bla bla), dann nicht mehr ganz.

(Steuergesetzegrausendanwärter)

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