BigMick Geschrieben 16. Oktober 2003 Geschrieben 16. Oktober 2003 @All ich habe vor in nächster Zeit 2 kommerzielle Web Projekte mit einem Partner zusammen ins Netz zu stellen. Nun ergibt sich folgendes Prob. Mein Projekt Partner der auch größtenteils die scripte proggt hatt das Gewerbe angemeldet. Domains und Space laufen auf meinen Namen. Nun stellt sich mir die Frage wie das ganze rechtlich aussieht ? Ich meine auch wenn mein Partner das Gewerbe betreibt so bin doch letztendlich ich als Admin C komplett verantwortlich wenn irgendwelcher Mist laufen sollte ODER ? Mir gehts um die Trennung , Finanzielle (Gewerbe) und die Inhaltliche verantwortlichkeit, im rechtlichen Sinne. Wer kann Tipps dazu geben auch wie kann man das im Impressum rechtlich korrekt darstellen. Ich selbst bin bei dem Projekten hauptsächlich mit Support , Promo, überwachung , beschäftigt. Thx schon mal für Helps greetings from BigMick P.S.: Hoffe Thread is hier einigermassen richtig !?! Zitieren
IJK Geschrieben 16. Oktober 2003 Geschrieben 16. Oktober 2003 Hai! Meiner dürftigen juristischen Kenntnisse und deiner ebenfalls etwas zu dürftigen Aussagen nach habt ihr gemeinsam eine Art "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" gegründet. Das ist euch aber wohl nicht bewusst. Damit werdet ihr beide als Vollhafter für euer Produkt verwendet, das heißt, jeder evtl. Geschädigte/Unzufriedene hat Zugriff auf euch beide, jeweils voll. Erst unter euch selbst (anschließend) könnt ihr das wieder geradebiegen (Beispiel: Seiten gehen nicht, Auftraggeber holt bei dir komplett Schadensersatz, du könntest dann deinen Kumpel auf Ausgleich verklagen - aber zahlen musst du erst mal alleine). Aus diesem Grund empfehle ich bei derartigen Kisten generell einen schriftlichen Vertrag (also eine Vereinbarung) zwischen den Partnern. Alte Regel: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Dann ist es auch egal, ob da einer ein Gewerbe hat oder was immer, man hat vieles Wichtige vorab festgelegt. Macht man das nicht, steht man irgendwann mal so da wie du jetzt - oder schlimmer, wenn ihr eben in finanzielle Engpässe oder sonst was kommt... Mein Tipp: Hock dich mit deinem Kumpel zusammen und legt mal alle Verantwortungen, Rechte, Pflichten und Hoffnungen schriftlich fest. Das dauert - kann man aber gut bei einer Flasche Wein an einem Flipchart machen Viel Erfolg mit dem Teil! LiGrü Michael (kein Jurist, nur Tippgeber!) Zitieren
Der Kleine Geschrieben 16. Oktober 2003 Geschrieben 16. Oktober 2003 Original geschrieben von BigMick Mein Projekt Partner der auch größtenteils die scripte proggt hatt das Gewerbe angemeldet. Domains und Space laufen auf meinen Namen. Die Außenwirkung des Geschäftes, die für Dritte erkennbar ist, zeigt den folgenden Sachverhalt. Du bist Inhaber der Domain und des Space. Die Zusammenarbeit ist nach Außen nicht erkennbar. Also wirst du derjenige sein, auf den die Prozeßlawine losrollt. (Inhaltlich) Da Ihr im Projekt zusammenarbeitet, müsst ihr eventuell gegenseitige Verpflichtungen in Form eines Vertrages (am besten in Schriftform) festhalten, damit du entstehende Verpflichtungen auch anteilmässig weiterbelasten darfst. Wie sieht es überhaupt mit Zahlungen aus. Sind die Inhalte zu zahlen, falls ja, an wen? (Gewerbe oder zu dir privat) Falls Zahlungen zu dem Gewerbe erfolgen, sind alle gewerblichen Verpflichtungen, die angeboten wurden, somit an das Gewerbe zu entrichten (Preise etc.). Der Vertrag kommt dann mit dem Gewerbe und dem Kunden zustande, nicht zwischen Domaininhaber und Kunden. Inhaltlich bist du aber weiter verantwortlich. (im Sinne des Strafrechts) Folglich muß auch in diesem Fall alles per Vertrag abgesichert sein. (Schliesslich willst du auch was davon haben, oder bist du mit einem monatlichen Pauschbetrag für die Domain zufrieden?) Nächste Variante - du kauftst die Scripte ab und machst alles über deinen Namen??? Rechtlich eindeutige (für beiden Vor- bzw. Nachteilhafte) Variante : Beide melden Gewerbe an, gründen aufgrund Zusammenarbeit somit eine GbR und haften vollständig privat und solidarisch. Also irgendwie fehlt was schriftliches, wie Michael schon schrieb. (PS: Wieder kein Jurist, nur noch ein Tipgeber) Zitieren
Hodata Geschrieben 16. Oktober 2003 Geschrieben 16. Oktober 2003 Ich kann da (ebenfalls eine juristische Niete) nur hinzufügen, der Vertrag zwischen euch hätte schon viel früher ausgefertigt werden müssen. Wird es ein Hit, dann hat der Gewerbetreibende die Taschen voller Geld (und muß Dir nichts abgeben) und wird es ein Flop, dann hast Du die Forderungen am Halse ...wolltet ihr das so? Liebe Grüße! Zitieren
Manitu71 Geschrieben 17. Oktober 2003 Geschrieben 17. Oktober 2003 jeder ne Einzelfirma und sich gegenseitig als Sub so hats mir mal ein Unternehmensberater erzählt. Das wär die beste Möglichkeit Zitieren
Der Kleine Geschrieben 17. Oktober 2003 Geschrieben 17. Oktober 2003 Original geschrieben von Manitu71 jeder ne Einzelfirma und sich gegenseitig als Sub so hats mir mal ein Unternehmensberater erzählt. Das wär die beste Möglichkeit Bürokratie ohne gleichen. Beide schreiben sich gegenseitig Rechnungen inkl. MwSt. Außerdem wird es einen von beiden mit einer Scheinselbständigkeit treffen. Und zum Arbeiten kommt man nicht mehr? Erzähl mal Details von diesem Konstrukt - wenn du uns das schon so anbietest. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Oktober 2003 Geschrieben 17. Oktober 2003 Frisch aus dem Heise Newsticker: In einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. 2 W 27/03) vom 1. September hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass bei Ansprüchen aus Marken- und Namensrecht neben dem Domain-Inhaber auch der Admin-C als administrativer Ansprechpartner einer Domain haftet. Dies gelte zumindest dann, wenn nach den DE-Registrierungsrichtlinien der administrative Ansprechpartner als Bevollmächtigter des Domaininhaber berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffende Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. In dem der Klage zugrunde liegenden Sachverhalt war der Beklagte als Admin-C eingetragen, als Eigentümerin eine nicht existierende GmbH. Grundsätzlich haftet derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise -- auch ohne eigenes Verschulden -- willentlich und kausal zum Wettbewerbsverstoß eines anderen beiträgt, sofern er eine rechtliche Möglichkeit hat, diese Handlung zu verhindern. Dadurch, dass der Beklagte mit seinem Willen als Kontaktperson bei der DE angegeben wurde, habe er nach Auffassung der Stuttgarter Richter bereits einen solchen Tatbeitrag geleistet. Zudem habe der Beklagte aufgrund der Registrierungsbedingungen der DENIC eG in seiner Eigenschaft als Admin-C auch die rechtliche Möglichkeit gehabt, auf den Eintragungsinhalt hinsichtlich der Domain einzuwirken, damit also einen falschen oder fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Etwas anderes gelte nach dem Beschluss des OLG allerdings in den Fällen, in denen es sich bei dem Admin-C um eine "abhängige Hilfsperson" handele, die lediglich eine untergeordnete Stellung in einem fremden Unternehmen inne habe. Wer also zum Beispiel als Netzadmin bei der DENIC für sein Unternehmen eingetragen ist, braucht sich auch nach diesem Urteil keine Sorgen zu machen. Anders sieht es freilich bei denjenigen aus, die sich als "Strohmann" für halblegale Aktivitäten ausländischer Unternehmen oder nicht existierende Gesellschaften als Admin-C einer Domain eintragen lassen. (Joerg Heidrich) http://www.heise.de/newsticker/data/uma-13.10.03-000/ http://www.jurpc.de/rechtspr/20030277.htm Zitieren
Manitu71 Geschrieben 18. Oktober 2003 Geschrieben 18. Oktober 2003 das war nur mal so ein Vorgespräch. Der ist Unternehmensberater und Unternehmensberater der IHK. Ich treffe mich mit dem erst nächsten Monat mal, aber ich kenn den persönlich und denke, das er mir da eigentlich keinen Mist erzählt. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 18. Oktober 2003 Geschrieben 18. Oktober 2003 Dann versuch doch mal das genaue Konstrukt sowie die damit verbundenen rechtlichen (private unbeschränkte Haftung) und steuerlichen Vorteile daraus zur Erfragen. Es klingt irgendwie interessant aber auch unglaubwürdig. :confused: :confused: :confused: IMHO gibt es sicherlich rechtliche und (bei geeigneter Führung des Unternehmens) auch steuerlich andere (bessere) Ausgangspositionen. Einen großen Vorteil (auch steuerlich) kann ich mir nur in der gegenseitigen Aufrechnung vorstellen. Nachteile sehe ich bei den Themen : unbeschränkte Haftung, Steuerliche Vorteile nur unter bestimmter Situation (also nicht bei jeder beliebigen Umsatz- und Gewinngröße), Scheinselbständigkeit. :confused: :confused: :confused: Zitieren
BigMick Geschrieben 21. Oktober 2003 Autor Geschrieben 21. Oktober 2003 @all zuerstmal besten Dank für all Eure postings zum Thema ! Da kann man mal sehen wie umfangreich so ein Thema doch sein kann was ... Nun ich denke ich werde den Ratschlag von einigen von Euch bezüglich "Vertrag untereinander schon umsetzen... Auch wenn das nicht ganz die rechtlichen wirkungen nach aussen hat,auf die es mir ankam. So sollte es wohl leider doch erforderlich sein. :mod: @Chief Wiggum dein postings fand ich ganz besonders aufschlussreich, zumal es genau in die Richtung ging auf die es mir ankam. Big Thanks ! Okay wenn es intteressiert............. Es handelt sich um einen Paid 4 Mail Dienst der inzwischen am Samstag 18.10 gestartet ist und nun mehr schon rund 180 registrierte User zählt. Start lief alles in allem blendent. Nich das jemand was falsches denkt ...ich meine auch als betreiber kann man sich damit keine Goldene Nase verdienen gewiss nicht. Oki ne ne URL dazu gibts hier nicht weil ich keim Spammer bin. Nochmals Danke an Alle greetings from BigMick :marine Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.