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Geschrieben

hallo ng

mal angenommen man fragt nach einem firmenwagen auch für den privatgebrauch an. soweit ich weiß wird das bruttogehalt dann um die monatliche leasingsumme reduziert. dies soll aber vorteile für beide seiten haben: privatwagen entfällt und es müssen weniger lohnnebenkosten, da geringeres gehalt, abgedrückt werden.

wie sieht es denn dann bei reparaturen aus? wer trägt diese kosten? das gleiche beim benzin. wie wird das verrechnet? oder wie werden dann privatwege / kundenbesuche verrechnet?

denn es kann dann ja nicht sein, dass man die moantliche leasingsumme trägt, benzin für privat ist klar, aber auch für kundenbesuche? oder reparaturen, denn wenn man viel beim kunden ist, gibts hier ja auch einiges nachzubessern.

wer kann denn darüber was erzählen?

gruß, hemlock

Geschrieben

Normalerweise wird der Geldwerte Vorteil berechnet.

D.h. 1% des Listenneupreises des Wagens (plus eine Pauschale für die Kilometer Wohnung - Arbeitsplatz, den Satz weiss ich nicht genau) wird auf dein Bruttogehalt aufgeschlagen und mitversteuert. Genaueres kann sicher Bimei beisteuern

Damit kann man den Wagen dann auch für private Zwecke nutzen. Alle Kosten bleiben normalerweise beim Arbeitgeber, auch Inspektionen, TÜV, Ersatzteile, Benzin. Für Benzin kann eine Sonderregelung getroffen werden, soweit ich informiert bin. Mein Arbeitgeber zahlt z.B. bei den Angestellten, die einen Firmenwagen in Privatnutzung haben innerhalb Deutschlands den Sprit, wenn aber die Urlaubsreise nach Italien geht, nicht den Sprit, der ausserhalb Deutschlands getankt werden muss.

BTW: Firmenwagen in Privatnutzung muss nicht unbedingt lukrativ sein, ich habe das mal knallhart durchgerechnet und mir privat ein Auto gekauft, ich komme so günstiger weg und habe dann auch keine Firmenwerbung am Wagen. ;)

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