Argonaut Geschrieben 27. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2003 Hi, ich habe kürzlich ein Zwischenzeugnis erhalten und bin jetzt fertig mit der Ausbildung. Dieses kann man also auch als Abschlußzeugnis betrachten. Zwecks Bewerbungen hätte ich gerne, dass es sich jmd anguckt, der sich damit auskennt. Ich habe nämlich k.A. von Bewertungschemen. Vielen Dank schonmal im Voraus, falls sich jmd die Mühe macht, das alles zu lesen:) Herr xxx geboren xxx in xxx hat am xxx seine ausbildung zum Informatikkaufmann begonnen, die voraussichtlich am xxx endet. Herr xxx dirchläuft/durchlief folgende Abteilungen: Einkauf, Verkauf, Buchhaltung, Logistik, Technik Dort erirbt/erwarb er folgende Fertigkeiten und Kenntnisse: Geschäfts- und Leistungsprozesse Arbeitsorganisation und Arbeitstechnik Informationstechnische Produkte und Märkte Herstellen und betreuen von Systemlösungen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informationstechnik Projektplanung und -durchführung In seinem letzten Ausbildungsjahr, wird Herr xxx in der Abteilung Ein- und Verkauf eingesetzt, wo er die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Herr xxx hat seit Beginn seiner Ausbildung großes Interesse an den Aufgaben eines Informatikkaufmannes gezeigt. Wir haben ihn als einen aktiven, jungen Menschen kennen gelernt, der in den Abteilungen erfolgreich an der Erlernung der Arbeiten und an der Erreichung seiner Ausbildungsziele arbeitet. Herr xxx zeigt bei der Betreuung und im Umgang mit unseren Kunden großes Geschick. Sein Engagement und sein Fachwissen sowie sein selbstbewusstes und freundliches Auftreten machen ihn jederzeit zu einem kompetenten Gesprächspartner. Er ist jederzeit bereit, seine Mit-Azubis in schwierigen Fragen mit seinem guten Wissen zu unterstützen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist einwandfrei. Wir wünschen ihm in unserem Hause beruflich und persönlich alles Gute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silversurfer123 Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Hallo du hast ne 1 in dem Zeugnis "zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist die Formulierung im Zeugniscode dafür, und das sie dir auch noch fürs private Erfolg wünschen ist sozusagen das Sternchen drauf, hast echt Glück gehabt, ich leider nicht, mir hat man ne 3-4 gegeben und behauptet das wäre ein gutes Zeugnis und das würde ich auch feststellen wenn ich mich damit bewerben würde nett gell? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The_red_one Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Original geschrieben von Argonaut In seinem letzten Ausbildungsjahr, wird Herr xxx in der Abteilung Ein- und Verkauf eingesetzt, wo er die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. 1 -> vollste Zufriedenheit Herr xxx hat seit Beginn seiner Ausbildung großes Interesse an den Aufgaben eines Informatikkaufmannes gezeigt. Wir haben ihn als einen aktiven, jungen Menschen kennen gelernt, der in den Abteilungen erfolgreich an der Erlernung der Arbeiten und an der Erreichung seiner Ausbildungsziele arbeitet. 2-3 -> in den Abteilungen erfolgreich an der Erlernung Herr xxx zeigt bei der Betreuung und im Umgang mit unseren Kunden großes Geschick. Sein Engagement und sein Fachwissen sowie sein selbstbewusstes und freundliches Auftreten machen ihn jederzeit zu einem kompetenten Gesprächspartner. Er ist jederzeit bereit, seine Mit-Azubis in schwierigen Fragen mit seinem guten Wissen zu unterstützen. 2 <- guten Wissen, jederzeit bereit, großes Geschick, selbstbewusstes und freundliches Auftreten, kompetenten Gesprächspartner Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist einwandfrei. Wir wünschen ihm in unserem Hause beruflich und persönlich alles Gute. 2 <-einwandfrei Also ein gutes Arbeitszeugnis würde ich sagen: insgesamt: NOTE 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 28. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Oh, gut vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Hallo, will nicht meckern. Aber: zur vollsten Zufriedenheit ist eher 2. Es fehlt das "stets"! Ansonsten ein zumindest gutes Zeugnis. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Original geschrieben von Argonaut In seinem letzten Ausbildungsjahr, wird Herr xxx in der Abteilung Ein- und Verkauf eingesetzt, wo er die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Theoretisch eine 1. Was mich wundert: Warum wird die Leistung auf genau diese Abteilung beschränkt? Außerdem bin ich die Formulierung "stets zu unserer..." gewohnt. Herr xxx hat seit Beginn seiner Ausbildung großes Interesse an den Aufgaben eines Informatikkaufmannes gezeigt. Wir haben ihn als einen aktiven, jungen Menschen kennen gelernt, der in den Abteilungen erfolgreich an der Erlernung der Arbeiten und an der Erreichung seiner Ausbildungsziele arbeitet. "an der Erlernung arbeitet" würde für mich heissen, dass die Lernziele noch nicht ganz erreicht wurden. Herr xxx zeigt bei der Betreuung und im Umgang mit unseren Kunden großes Geschick. Sein Engagement und sein Fachwissen sowie sein selbstbewusstes und freundliches Auftreten machen ihn jederzeit zu einem kompetenten Gesprächspartner. Er ist jederzeit bereit, seine Mit-Azubis in schwierigen Fragen mit seinem guten Wissen zu unterstützen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist einwandfrei. Klingt soweit gut. Warum die Azubis in dem letzten Satz nicht mehr genannt werden, wundert mich etwas. Wir wünschen ihm in unserem Hause beruflich und persönlich alles Gute. Ich lese daraus ein insgesamt gutes Zeugnis mit ein paar Merkwürdigkeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 28. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Hi, das "an der Erlernung arbeitet" würde für mich heissen, dass die Lernziele noch nicht ganz erreicht wurden. steht da wahrscheinlich, weil ich mit der Ausbildung noch nicht fertig war, als das Zeugnis, auf meinen Wunsch hin, geschrieben wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoJunkie Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Original geschrieben von silversurfer123 ...mir hat man ne 3-4 gegeben und behauptet das wäre ein gutes Zeugnis und das würde ich auch feststellen wenn ich mich damit bewerben würde nett gell? *räusper* Diese inoffiziell standardisierten Floskeln (wahrscheinlich von Personalleitern) gelten sogar vor Gericht sozusagen wie Schulzensuren. Im Zweifelsfall heisst das, du kannst dagegen klagen. Dass das Zeugnis offensichtlich nicht gut ist, hast du ja schon selber festgestellt... nfo[J]unkie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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