GateCrasher Geschrieben 27. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2003 Hallo mein Chef hat mir am Fr gekündigt ein halbes Jahr vor Ausbildungsende und jetzt steh ich ganz schön blöd da. Und hab keine ahnung was ich machen soll. könnt ihr mir nen tipp rat oder sonstiges geben? Euer verzweifelter Gatecrasher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2003 Er hat Dir Dein Ausbildungsverhäktnis gekündigt? Mit welcher Begründung? Gab es vorher Abmahnungen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 27. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2003 Ja ohne die Kündigungsbegründung wird man da nicht helfen können. Normal ist es relativ schwer einen Azubi während der Ausbildungszeit loszuwerden. Normalerweise braucht es da eine recht gute Begründung. Da wirst Du wohl schon genauer werden müssen. Wäre auch interessant wie groß der Betrieb ist, ob ihr einen Betriebsrat habt, etc. War die Kündigung fristlos oder mit irgendeiner Frist (wenn ja welcher) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0liver Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Genau das, ohne Bgründdung geht das nicht. Nach der Probezeit ist es deinem Chef fast unmöglich dich zu kündigen, außer du klaust z.b. etwas. wenn du z.b. ein paar mal zu spät bekommen bist, ist dies eigentlich kein grund(was das ausbildungsverhätnis angeht) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Frag auf jeden Fall bei deiner IHK um Hilfe. Dort solltest du fach- und rechtskundige Leute finden. Außerdem kann man dich da evtl. zu einer anderen Firma vermitteln, bzw. dir Ansprechpartner nennen. Gehe auch zum Arbeitsamt und melde dich arbeitslos (Dazu bist du verpflichtet, es sei denn, du hast schon eine neue Stelle - ansonsten kann dir dein Arbeitslosengeld (ich weiß, das wäre nicht gerade viel - im Notfall aber besser als garnix) gesperrt werden) Auch dort könntest du, falls die Kündigung unrechtmäßig war, ein paar Tipps bekommen. Zur Kündigung selbst können wir dir nur was sagen, wenn du uns die Begründung schreibst, und ob da was dran ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GateCrasher Geschrieben 28. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Die Kündigung war fristlos weil ich angeblich unentschuldigt in der Schule gefehlt habe, deshalb hab ich einen verschärften verweis von der schule bekommen, an die ich aber schon einen brief geschrieben habe das der verweis zurück genommen werden soll. darauf hin hat er mich gekündigt. Ohne Abmahnung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 ob unentschuldigt gefehlt oder nicht, auch ein Verweis der Schule ist KEIN Kündigungsgrund für Deinen Ausbildungsbetrieb. Hier gibts nur einen Weg und einen Ratschlag: Ab zu Deiner zuständigen IHK, sofortigen Rechtsbeistand besorgen (dort oder eigenen Rechtsanwalt) und vorallem, jetzt nichts falsches machen! KEINE Briefe etc. einfach Füsse still halten und die anderen machen lassen. Entweder wird Dein AG die Kündigung zurücknehmen, wenn ihm klar wird in welcher Lage er sich befindet oder aber es gibt eine Kündigungsschutzklage die Du nach Stand der Dinge (wenn es so ist wie Du schreibst) gewinnen wirst. Dann kannst Du zumindest Deine Ausbildung dort weiter machen. Gruss Polli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Ja, sofort mit der IHK telefonieren und einen Termin ausmachen. Persönliches Gespräch mit dem IHK-Berater suchen. Lasse Dich von dennen beraten. Direkt zum Anwalt gehen würde ich lassen. Kostet nur Geld und dadurch wird das Arbeitsverhältnis zu Deinem Chef verschlechtert. Warte das Ergebnis des Gespräches mit der IHK ab. Sofort da melden! Gruß damram Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Bin jetzt mal so nebenbei neugierig... Du schreibst: weil ich angeblich unentschuldigt in der Schule gefehlt habe, deshalb hab ich einen verschärften verweis von der schule bekommen, an die ich aber schon einen Brief geschrieben habe das der verweis zurück genommen werden soll. Was heißt angeblich ? Hast du unentschuldigt gefehlt oder nicht ? und wie oft oder für wie lange? Und was hast du anstelle dessen gemacht einfach einen Urlaubstag eingelegt oder warst krank... ? Frage nur mal so aus Interesse ansonsten mache das was hier schon mehrfach vorgeschlagen wurde geh zur IHK (und laß dich da auch nicht abwimmeln bis sie dir helfen...) Ich frage auch nur weil es damals bei mir da auch mit einigen Mitschülern ärger gab.... da dort auch viele gefehlt haben... dann haben wir von der Berufsschule so Karten bekommen die dann die Lehrer täglich abgezeichnet haben - das man da war – und die mußte man den im Betrieb vorlegen.... Nadine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Da Du Deinem Profil nach aus München kommst ist diese Seite für Dich interessant. http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/index.html Dort ist ein Link zu einem PDF-Dokument in dem der für Dich zuständige Ausbildungsberater drinstehen sollte. Mach mit dem schnellstmöglich einen Termin aus. Du musst Dir aber im Klaren darüber sein, dass die IHK allenfalls eine Schlichtungsstelle sein kann. Nach Ihrer Konzeption ist die IHK eine Interessenvertretung der Wirtschaft, nicht der Arbeitnehmer. Das sagt zumindest die Münchner IHK auch selbst http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/index.html Du musst also allerschnellstens eine Schlichtungsstelle der IHK anrufen. Existiert dort keine, dann musst Du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Klage dagegen einreichen. ansonsten versäumst Du wichtige Fristen. Übrigens, bei wiederholtem Fernbleiben vom Berufsschulunterricht kann die Kündigung durchaus zu Recht erfolgt sein. Siehe hier: http://www.dgb-jugend.de/UNIQ10655505891669317624/SES10169966/doc13588A.html Ich denke also, Du solltest auf jeden Fall mal zum Arbeitsgericht gehen. Die haben oft auch Beratungsstellen, denen Du Deinen Fall vortragen kannst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 28. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2003 Der Ausbildende kann dem Azubi aus folgenden Gründen fristlos kündigen: - Wiederholtes, verspätetes oder gar kein Vorlegen des Berichtsheftes. - Fortgesetztes unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufsschule oder unentschuldigtes Fehlen beim Berufsschulunterricht. - Ausländerfeindliches und rassistisches Verhalten gegenüber anderen Azubis oder Beschäftigten, das den Betriebsfrieden nachhaltig stört. Demnach hast Du schlechte Karten. Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt würde ich auch mal in Anspruch nehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 29. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2003 Zitat: Eine fristlose Kündigung ist erst zulässig, wenn andere "Erziehungsmittel" (etwa die schriftliche Abmahnung) mehrfach erfolglos waren. Dabei muss der Ausbildende die geistige, charakterliche und körperliche Reife des Azubis und den Stand der Berufsausbildung berücksichtigen. Ist der Abschluss greifbar nahe, so kann nur in gravierenden Fällen gekündigt werden. Vorrang hat, den Azubi die Ausbildung beenden zu lassen. Zitat ende! Melde Dich mal wenn du weisst, wie es bei Dir in der sache weitergeht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GateCrasher Geschrieben 30. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2003 also ich war beim anwalt der klagt auf wiedereinstellung. und sieht recht gute chancen. (hab rechtsschutz) Zur berufsschule der berufsschullehrer hat mich ne halbe std vor unterrichtsende heimgeschickt weil ich angeblich geschlafen habe und er meinte ich sei krank entweder ich ginge in den betrieb oder zum arzt. und sollte ihm am nächsten tag ein attest geben. das konnte ich ihm aber nicht geben da ich ja nicht krank war und was soll ein arzt feststellen wenn man nix hat?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 30. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2003 Original geschrieben von GateCrasher also ich war beim anwalt der klagt auf wiedereinstellung. und sieht recht gute chancen. (hab rechtsschutz) Zur berufsschule der berufsschullehrer hat mich ne halbe std vor unterrichtsende heimgeschickt weil ich angeblich geschlafen habe und er meinte ich sei krank entweder ich ginge in den betrieb oder zum arzt. und sollte ihm am nächsten tag ein attest geben. das konnte ich ihm aber nicht geben da ich ja nicht krank war und was soll ein arzt feststellen wenn man nix hat?! Geil der Lehre a) sagt er Du bist krank und will dann noch nen Attest. Wenn er schon Onkel Doc spielt kann er sich doch selber eins schreiben. wenn er schon die Kompetenz hat Dir eine Krankheit anzudichten und Dich weg schickt, sollst Du entscheiden ob Du in den Betrieb gehst oder heim? c)das ne halbe Stunde vor Unterrichtsende Viel Glück bei Deiner Klage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Diablo999 Geschrieben 30. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2003 Bist du denn schon zur Abschlussprüfung angemeldet? Wenn ja kann man diese nähmlich auch ohne Betrieb machen, auch das Projekt... Weiß aber auch net ganeuere Daten, einer bei mir aus der BS, dem sein Betrieb hat Konkurs angemeldet, aber er durfte dann sein Projekt daheim machen und war auch zur Prüfung zugelassen. Also, falls das mit der Wiedereinstellung net hinhaut oder das Verhältnis dann schlecht ist kannst du dich ja nochmal über die hier beschriebene Möglichkeit informieren. Naja, erstmal viel Glück bei deiner Klage (falls du das machst) Gruß Diablo999 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 30. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2003 Original geschrieben von GateCrasher also ich war beim anwalt der klagt auf wiedereinstellung. und sieht recht gute chancen. (hab rechtsschutz) Zur berufsschule der berufsschullehrer hat mich ne halbe std vor unterrichtsende heimgeschickt weil ich angeblich geschlafen habe und er meinte ich sei krank entweder ich ginge in den betrieb oder zum arzt. und sollte ihm am nächsten tag ein attest geben. das konnte ich ihm aber nicht geben da ich ja nicht krank war und was soll ein arzt feststellen wenn man nix hat?! Äh und welche Nase hat Dir dann den Verweis erteilt? Etwa auch noch derselbe Lehrer, der Dich heimgeschickt hat? Also gegen den wär bei mir ne Dienstaufsichtsbeschwerde fällig (zumindest würde ich ihm die androhen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Unerfahrenheit ist keine Schande. Man mag sie Euch nachsehen oder auch milde belaecheln. Aber sich basierend auf der geschilderten, voellig unzureichenden Faktenlage zu entbloeden, nach Rechtsanwaelten, Justitiaren der IHK und der Dienstaufsicht zu rufen, das ist schon etwas derangiert. Oder glaubt hier ernsthaft jemand, ein Ausbildungsbetrieb wuerde jemanden kurz vor der Pruefung fristlos feuern, nur weil er in der Schule eine halbe Stunde frueher vom Lehrer wegen Schlaefrigkeit nach Haus geschickt wurde? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Hi, also da kann ich mich nur gajUli anschließen, deswegen habe ich ja auch weiter oben nachgefragt.... also das kannst du uns hier nicht erzählen das ein Berufsschullehrer eine Brief an deinen Betrieb schreibt weil du eine halbe stunde gefehlt hast.. und auch das der Betrieb dich deswegen feuert... also dann währen bei mir damals 90 % Kündigung gefährdet gewesen weil fast jeder mal verschlafen hat wenn Berufsschule war... und erst eine halbe Stunde später kamen (oder noch später...) und ich denke das kennen andere hier auch... also da muss mehr vorgefallen sein ... mag sein das DIR deine Fehler nicht bewußt sind so das du wirklich glaubst das nichts weiter war.... aber das kann nicht so sein... nein also das kannst du mir persönlich nicht weiß machen... und du kannst auch keine Hilfe erwarten hier wenn du uns gegenüber nicht ehrlich bist... und wenn du Richtigen Mist gemacht hast dann wird dir dein Anwalt auch nicht weiter helfen (trotz Rechtsschutzversicherung) ich meine was steht in dem schreiben von der Schule drin? Und eine Kündigung bekommt man auch mit genauer Begründung (oder man kann die Erfragen) Bei der Story hier ist doch was Oberfaul! Nadine PS: wenn man eine Rechtsschutzversicherung machen im übrigen Anwälte fast alles weil sie ihre Kosten von deiner Verssicherung bekommen.. da sind die auch nicht immer so Ehrlich was die Erfolgsaussichten angeht... (Persönliche Erfahrung und habe Anwälte im Freundeskreis...) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Ich kann mich da nur gajUli und Soulmate anschließen. Du hast uns hier mit Sicherheit nicht die volle Wahrheit erzählt. Wegen so einer Lapalie schreibt die Schule nicht den Betrieb an und der Betrieb kündigt deswegen keinen Azubi. Da muss schon mehr vorgefallen sein. Wie Soulmate schon geschrieben hast, musst du uns schon die Wahrheit sagen, wenn wir dir helfen sollen. Wenn ja kann man diese nähmlich auch ohne Betrieb machen, Da wäre ich mir nicht so sicher. Ohne Betrieb wird das sehr schwierig sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Original geschrieben von Diablo999 Bist du denn schon zur Abschlussprüfung angemeldet? Wenn ja kann man diese nähmlich auch ohne Betrieb machen, auch das Projekt... Weiß aber auch net ganeuere Daten, einer bei mir aus der BS, dem sein Betrieb hat Konkurs angemeldet, aber er durfte dann sein Projekt daheim machen und war auch zur Prüfung zugelassen. Also, falls das mit der Wiedereinstellung net hinhaut oder das Verhältnis dann schlecht ist kannst du dich ja nochmal über die hier beschriebene Möglichkeit informieren. Soweit ich weiß kan man die Abschlussprüfung dann auf eigene Kosten und mit Absprache der zugehörigen IHK alleine und ohne Betrieb durchführen, sofern alle Kriterien vorher erfüllt wurden. OT: Der Ausbildende kann dem Azubi aus folgenden Gründen fristlos kündigen: - Wiederholtes, verspätetes oder gar kein Vorlegen des Berichtsheftes. :eek: ARGH!! :eek: verdammt, verdammt, verdammt. *Zettel, Stift, Kalender und Berichtemappe rausholt. * Na dann ab März! OT ENDE MVG need-some-blood Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 und genau deshalb habe ich geschrieben "Wenn es denn so ist". Im Unterricht einschlafen kann ja viele Ursachen haben @Uli Du würdest doch schlafende Schüler niiiieee stören oder? :floet: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Original geschrieben von Polli >und genau deshalb habe ich geschrieben "Wenn es denn so ist". Ja, das hatte ich wohl gesehen. Aber wenn in so einem Thread erst bestimmte Unthemen auskristallisieren, entgleist er, und keiner erinnert sich mehr an den hypothetischen Charakter. >@Uli >Du würdest doch schlafende Schüler niiiieee stören oder? :floet: Nur aeusserst ungern mache ich das, z. B. wenn Pause ist oder wenn ich gerade die Loesungsmethoden der naechsten Klassenarbeit vorexerziere. Nicht dass einer meint, ich will denen was beibringen oder dafuer sorgen, dass sie gute Arbeiten schreiben, nein, ich mache das einfach zur Vermeidung dieser laestigen Endlosdiskussionen zum Thema "das haben wir aber nicht durchgenommen", wenn in der Aufgabe die Variable t statt x heisst. Ansonsten gilt ja bekanntlich, wer schlaeft, der nervt nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Troja2k Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 hast du dir deinen arbeitsvertrag mal genau durchgelesen? bei mir gibt es da einen absatz, wo drin steht, das bei mehrfachen unentschuldigten fehler sie mir mit sofortiger wirkung kündigen können. also schnell nochmal vertrag lesen ;p Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Original geschrieben von Soulmate Bei der Story hier ist doch was Oberfaul! Wir wollen doch in beide Richtungen keine voreiligen Schlüsse ziehen, oder? Es kann durchaus so gewesen sein. In dem Fall würde mich aber mal dein Verhältnis zum Chef allgemein interessieren, normal zitiert dich der doch erstmal zu sich hin und redet mit dir drüber, oder *******t (lol. sagen wir schimpft dich aus) dich wenigstens zusammen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Original geschrieben von HELLmut Wir wollen doch in beide Richtungen keine voreiligen Schlüsse ziehen, oder? Das machst hoechstens Du, indem Du so eine Frage stellst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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