Alex.Posaune Geschrieben 30. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2003 Hallo, Ist es möglich während einer Ausbildung bzw. und während eines normalen Arbeitsverhältnisses (Ausgelernt) ein Nebengeschäft zu betreiben. Also zusätzlich IT-Dienstleistungen und Service außerhalb der Arbeitszeit des "normalen" Jobs anzubieten ? Wenn Ja, wie sieht diese Sache Steuerlich aus ? Muss ich ein Gewerbe anmelden ? Was sollte ich beachten ? Wie kann ich zusätzliche Zuschüsse bekommen ? Mit welchen Kosten muss ich rechnen ? Vielen Dank ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 30. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2003 Eine Nebenbeschäftigung musst Du Dir immer von Deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Alle Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung musst Du steuerlich als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" in Deiner Einkommenssteuererklärung (zu der Du dann verpflichtet bist) angeben. Ob Du einen Gewerbeschein benötigst, hängt von der Tätigkeit ab, die Du aussführst! Weitere/ genauere Antworten findest Du, wenn Du die Board-Suchfunktion nutzt! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dagegen Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 1. Suchfunktion 2. Wie mein Vorredner schon gesagt hat: Einverständnis des Arbeitgebers 3. So wie sichs anhört willst du ja selbstständig Arbeiten, d. h. du wirst ein Gewerbe anmelden müssen. 4. Förderung wirst du keine bekommen, weil du ja hauptberuflich deine Ausbildung machst und es nur eine Nebebeschäftigung ist. VORSICHT: solltest du bereits irgenwelche Förderungen bekommen und mit deinem Nebengewerbe Gewinn machen könnte es sein das du über bestimmte Bemessungsgrenzen kommst und mögliche Förderungen verlierst bzw. zurückbezahlen müsstest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bella* Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 ich bin mir da nicht so sicher ob der arbeitgeber das genehmigen muss!? wenn ja bitte verbessert mich! ist es nicht ab 400€ aufwärts?? soviel wie ich weiss ist es kein problem auf 400€ nebenher zu arbeiten!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dagegen Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 falsch, jede erwerbsbezogene Tätigkeit die du neben deinem hauptsächlichen Arbeitsverhältnis ausübst mußt du genehmigen lassen. Ich hab bis jetzt noch nie gehört das es mal nicht genehmigt wurde aber sicher ist sicher. Vorallem wenn du selbst ein Kleingewerbe anmeldest. Da ändert sich deine Steuernummer und das sollte dem AG dann doch auffallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OdagTheCrow Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 Hiho, Ich bin selbst gerade mit einem Arbeitskollegen am planen einer GbR. Jo du brauchst auf jedenfall die Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Am besten sichere dich da auch schriftlich mit deinem Arbeitgeber ab !!! Was du beachten muss, ist das du in deinem Nebenjob nichts produzierst was du zum Beispiel in deinem Haupberuf produzierst. Das heisst es darf keine materielle Verbindung zwischen deinem Haupberuf und deinem Nebenjob sein. Wenn Ja, wie sieht diese Sache Steuerlich aus ? Alle Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung musst Du steuerlich als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" in Deiner Einkommenssteuererklärung (zu der Du dann verpflichtet bist) angeben. Bei einer GbR ist dies dann aber anders geregelt. Muss ich ein Gewerbe anmelden ? Kommt ganz drauf an um was es sich handeln soll. Gibt ja viele verschiedene Möglichkeiten in einem Nebenjob Geld zu verdienen. Was sollte ich beachten ? Wenn du Gewerbe anmelden würdest, musst du schauen, das du auf KEINEM FALL bei der Anmeldung angibts das du irgend etwas produzierst oder z.B. Du musst mit deinen Forumulierungen aufpassen. Denn wenn du zum Beispiel etwas produzierst, wird auf dich die gute Müllsteuer usw. zukommen. Da musste dann richtig blechen. Wer produziert, produziert auch Müll !!! Also wenn dann meld deine Firma als "Internet Firma" an. Wie kann ich zusätzliche Zuschüsse bekommen ? Geh zur IHK und informier dich da gründlich. Dort gibt es auch Seminare für Neulinge in dem Bereich "Gründung eines Gewerbes". Mit welchen Kosten muss ich rechnen ? Kommt wieder drauf an was du machen möchtest. Bei der IHK wird dir das sehr gut geholfen. Mfg Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 31. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2003 äh - zuerst die freundliche Frage an bimei, ob es da einen allgemein gültigen Gesetzestext gibt, ansonsten weiss ich (da ich das nun bei drei Firmen und seit Jahren so handhabe): - es gibt bei einigen Tätigkeiten, die Pflicht, es zu melden - es gibt Tätigkeiten ohne Meldepflicht - es ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt Generell gilt: a) du hast ein Wettbewerbsverbot (Bsp: Angestellter eines Versicherungsvermittlers, der privat Versicherungen verkauft - NO) du darfst deine normale Tätigkeit nicht beeinträchtigen (also keine verschlafenen Augen, weil DJ-Job oder so) Mein Tipp: Anmelden ist immer gut! LiGrü Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. November 2003 Teilen Geschrieben 1. November 2003 Original geschrieben von IJK äh - zuerst die freundliche Frage an bimei, ob es da einen allgemein gültigen Gesetzestext gibt, ... Oh, freundliche Fragen sind gut. Einen allgemeingültigen Gesetzestext gibt es nicht, aber div. Vorschriften, Gesetze usw., die u. U. doch zum Tragen kommen: Genehmigungspflicht z. B. bei -in vielen Fällen Tarifverträge -entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag -für kaufmännische Angestellte § 60 Abs 1 HGB: "Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen." (das kann schon für ebay- o. ä. Geschäfte gelten) -im öffentlichen Dienst die Nebentätigkeitsverordnungen des Dienstherrn auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage der Grundsatz von "Treu und Glauben" Eine Mitteilungspflicht kann sich ergeben: -Nach dem Melderecht der Sozialversicherung muß der Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung melden. Schon deshalb muß der Arbeitnehmer mitteilen, daß er überhaupt eine Nebenbeschäftigung hat (§ 28 o SGB IV). -In manchen Fällen hat die Nebentätigkeit Einfluß auf die Versicherungs- und Beitragspflicht der Hauptbeschäftigung, z.B. wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen oder in der "Gleitzone." Deshalb darf der Hauptarbeitgeber auch nach der Höhe des Einkommens fragen. -Sehr oft ist in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt, daß Nebentätigkeiten mitgeteilt werden müssen. Gesetzliche Vorschriften gibt es ausserdem bei Erziehungs- oder Erholungsurlaub. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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