itschueler Geschrieben 6. November 2000 Geschrieben 6. November 2000 Sind Maschinell erstellte Ausbildungnachweise bei der IHK zulässig und in welchem Format müssen sie Vorliegen?
Kosh Geschrieben 6. November 2000 Geschrieben 6. November 2000 ... ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Prüfungsausschuss in einem IT-Beruf noch handgeschriebene Nachweise verlangt. Gedruckte Berichte kann man wenigstens lesen. Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, die eine bestimmte Form vorschreibt. Aber wenn du wirklich ganz sicher gehen willst, frag doch einfach bei der zuständigen IHK nach. Martin
kreisler Geschrieben 6. November 2000 Geschrieben 6. November 2000 Tachchen. Es empfiehlt sich folgendes (bzw. ist ausreichend): - Erstellung von monatlichen Berichten - eingeteilt in Wochen - Stichpunktartige Zusammenfassung (ggf. mit Zeitanteil der Arbeiten) Anbei ein Muster, wie ich es verwende (die Spalte "Monatliches Lehrgespräch ist eine Besonderheit bei meinem Ausbildungsbetrieb). Gruß kreisler
Andreas_NRW Geschrieben 6. November 2000 Geschrieben 6. November 2000 Hi, bei uns in der Firma werden seid 2 Jahren Fachinformatiker ausgebildet. Es wurde immer ein gedrucktes Exemplar des Berichthefts eingereicht und es gab noch nie Probleme. Bis bald Andreas
kreisler Geschrieben 6. November 2000 Geschrieben 6. November 2000 Äh, logisch! Wer braucht noch irgendwas handschriftlich? (Ich kann ja nicht mal mehr mit einem Stift schreiben... ;-) )
blue_m Geschrieben 7. November 2000 Geschrieben 7. November 2000 wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden? Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen?
Kosh Geschrieben 7. November 2000 Geschrieben 7. November 2000 Das Berichtsheft muß bei der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) vorgelegt werden.
cassa Geschrieben 8. November 2000 Geschrieben 8. November 2000 flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen
blue_m Geschrieben 8. November 2000 Geschrieben 8. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa: flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen
Andreas_NRW Geschrieben 8. November 2000 Geschrieben 8. November 2000 Hi, soweit ich von anderen Auszubildenen weiß, wollte noch nie jemand etwas aus dem Berichtsheft etwas wissen. 100% sicher bin ich mir da aber nicht. Andreas
hentze Geschrieben 8. November 2000 Geschrieben 8. November 2000 salve, ich benutze ein excel-Formular fürs Berichtsheft . Zum download und ankucken: www.hentze.de/formular_leer.xls greety gerry
itschueler Geschrieben 9. November 2000 Autor Geschrieben 9. November 2000 Hallo Leute, folgende Mail hat mich heute erreicht: Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich ist es erlaubt, die Ausbildungsnachweise am PC zu führen, wenn die Voraussetzungen laut beiliegendem Merkblatt "Hinweise zur Führung von Ausbildungsnachweisen" erfüllt sind. Bei der Vorlage von Ausbildungsnachweisen ist jedoch nach wie vor die Papierform erforderlich. Nachstehende Datei kann z. B. zur Führung verwendet werden: Berichtsheft.doc Mit freundlichen Grüßen Werner Schurm IHK Passau (Ausbildungsberater für gewerblich-technische Berufe) Damit sollte die Frage dann geklärt sein.... mfg itschueler
Webentwickler Geschrieben 12. November 2000 Geschrieben 12. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden? Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen?
abfahrt76 Geschrieben 16. November 2000 Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa: flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen
blue_m Geschrieben 16. November 2000 Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von abfahrt76: ist dem kongred so?? auf unserer prüfungseinladung (muß man da eigentlich hingehen ,-)??) steht das zur vorlage des ausbildungsnachweises gesondert informiert wird... müßte sonst am we noch ein paar monate nachtragen... ,-) we will see
abfahrt76 Geschrieben 17. November 2000 Geschrieben 17. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: na immerhin... wir haben nicht mal ne einladung gekriegt.... aber wir mussten es bei der schriftlichen nicht vorlegen...
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