Obrac Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Ich bin nach der Ausbildung nicht übernommen worden und bin nun auf Arbeitslosengeld angewiesen. Heute kam mein Bewilligungsbescheid (nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit). Sehe ich das richtig, dass das Arbeitslosengeld zwischen der Ausbildungsvergütung und 60% des nach der Ausbildung zu erwartenden Nettogehaltes liegen muss? Müsste demnach das Arbeitslosengeld nicht mindestens die Ausbildungsvergütung sein? Während der Ausbildung verdiente ich nämlich netto ca. 600 Euro im Monat. Auf meinem Bewilligungsbescheid steht jetzt 417 Euro. Kann das wahr sein? Ich verstehs nicht. Wie soll ich jetzt noch meine Wohnung und alles bezahlen? Ich kann direkt Sozialhilfe beantragen. Meint ihr, es würde was bringen Einspruch einzulegen? /Obrac Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Hallo, hast du dir schon mal folgende Threads komplett durchgelesen? Da steht schon sehr viel zum Thema Arbeitslosengeld und Berechnung... http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=49917&highlight=%2Aarbeitslosengeld%2A http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=48675&highlight=%2Aarbeitslosengeld%2A Gruß, roaxius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Ja, habe ich schon gemacht. Aber hat vielleicht jemand, der damals betroffen war, neue Erkenntnisse? Es haben ja einige Einspruch eingelegt. Ich werd hier noch echt verrückt. Erst warte ich 4 Monate und jetzt kriege diesen Witz.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=47701 http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html Zitat aus o.g. Thread: Original geschrieben von bimei Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Quelle u. a. Arbeitsamt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Sag ich doch. Warum machen die Arbeitsämter das nicht einfach? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Tun sie doch. Das Arbeitslosengeld liegt wenn ich mich nicht irre (ich will jetzt nicht alle Threads nachlesen) irgendwo im Bereich von 60% des Bemessungssatzes, somit also bei etwa 60% deines duchschnittlichen letzten Azubilohns, bzw. 30% des zu erwartenden Lohns. Oder erwartest du etwa, dass du als Arbeitsloser das volle Gehalt zugesteckt bekommst? Das Arbeitsamt geht einfach davon aus, dass du ohne Arbeit weniger Unkosten (Fahrt zur Arbeit, Arbeitskleidung, ... ) hast - außerdem soll ja auch ein Anreiz bleiben, sich um eine neue Stelle zu bemühen. Dass man sich allerdings als frischgebackener Geselle dabei gekniffen fühlt (selbst mit der Sonderregelung), dem wird wohl kaum einer widersprechen. Übrigens: mein ALG lag deutlich unter 400 Euro pro Monat. Allerdings hatte ich (mehr oder weniger) das Glück, dass ich nochmal bei meinen Eltern unterkommen konnte, sonst wäre mein zweiter Gang (nach dem zum AA) tatsächlich der zum Sozialamt gewesen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Nee, nee, das glaube ich nicht, was du sagst. Sie nehmen nicht 60% der Auszubildendenvergütung sondern 100% bzw. das sollten sie. Entweder 60% des in der Branche üblichen Gehaltes oder 100% der Auszubildendenvergütung. Das höhere müsste genommen werden. Oder irre ich mich da? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 wie siehts denn da eigentlich mit Umschülern aus, die danach keinen Platz finden? Da müßte der Satz mit 60 % doch gleich bleiben, ich mein das gleiche Geld weiterhin gezahlt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Original geschrieben von Obrac Entweder 60% des in der Branche üblichen Gehaltes oder 100% der Auszubildendenvergütung. Das höhere müsste genommen werden. Oder irre ich mich da? Du irrst. Also nochmal: Zitat: Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Wieviel Auszubildendenvergütung brutto hast Du denn in den letzten 52 Wochen bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Original geschrieben von Manitu71 wie siehts denn da eigentlich mit Umschülern aus, die danach keinen Platz finden? Da müßte der Satz mit 60 % doch gleich bleiben, ich mein das gleiche Geld weiterhin gezahlt werden. Wenn noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird das wieder weiter gezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Brutto habe ich 767 Euro bekommen. Ich dachte, das Halbieren bezieht sich nicht auf die Ausbildungsvergütung. Und das scheint doch auch so zu sein. Aus deinem Text geht das zumindest hervor. Das Fettgedruckte drückt das doch aus, oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Original geschrieben von Obrac Brutto habe ich 767 Euro bekommen. Und wenn Du das hier: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html eingibst, bekommst Du ein wöchentliches Arbeitslosengeld von Eur 83,09 heraus. Grundlage für die Berechnung Deines Arbeitslosengeldes war in etwa also ein angenommenes Brutto von 1800 Eur, hätte Dein AG Dich übernommen. Davon die Hälfte macht 900 Eur, das in den Rechner des AA eingegeben ergibt ein wöchentliches AlG von 98,77 Eur. Das wiederum heisst, dem Grundsatz "Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen." wurde entsprochen. Ich dachte, das Halbieren bezieht sich nicht auf die Ausbildungsvergütung. Und das scheint doch auch so zu sein. Aus deinem Text geht das zumindest hervor. Das Fettgedruckte drückt das doch aus, oder nicht? Richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Dann wurde der Betrag ja zweimal halbiert. Einmal die 1800 Euro auf 900 Euro und später nochmal nach den ganzen Abzügen 60%. Das geht aus dem Gesetzestext aber nicht hervor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Original geschrieben von Obrac Dann wurde der Betrag ja zweimal halbiert. Einmal die 1800 Euro auf 900 Euro und später nochmal nach den ganzen Abzügen 60%. Das geht aus dem Gesetzestext aber nicht hervor. Das monatliche Brutto ist die Grundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes (Ausdruck im Gesetz = Bemessungsentgelt). Also bei Dir entweder der Azubilohn der letzten 52 Wochen oder die Hälfte eines angenommen Bruttos bei Einstellung. Der eine Betrag sind Deine 767 Eur, der andere geschätzte 900 Eur. Wo ist das Problem? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Das Problem ist, dass am Ende davon nochmal 40% weggenommen werden. Das ist zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Ausserdem liegen 1800 Euro deutlich unter dem in dem Beruf üblichen Durchschnittslohn. Tja, da werde ich wohl noch Wohngeld und vielleicht Sozialhilfe beantragen müssen. Vielleicht kriege ich auch noch Kindergeld. Damit könnte es auch gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Original geschrieben von Obrac Das Problem ist, dass am Ende davon nochmal 40% weggenommen werden. Das ist nunmal die Realität bei der Berechnung von Arbeitslosengeld. Wenn das gleiche Netto gezahlt werden würde, das während Ausbildung/Job gezahlt wird, würde manch anderer auch mal ab und zu arbeitslos sein. Disclaimer: Dass die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einer Ausbildung nicht viel ist, stelle ich hier nicht in Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Tja, kann man nichts machen. Danke für die Hilfe. Obwohl..was mir noch aufgefallen ist.. Das hier steht neben dem Feld für den Brutto Lohn: Tragen Sie hier Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate in Euro ein. Beachten Sie bitte die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen. Da steht nichts von der Hälfte. Naja, egal, ich lasse es mir morgen eh nochmal vor Ort vorrechnen. Mal sehen, was die sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2003 Teilen Geschrieben 5. November 2003 Original geschrieben von Obrac Tragen Sie hier Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate in Euro ein. Und das sind bei Dir die 767 Eur. Du hattest ja keine 1800 Eur oder was auch immer in den letzten 12 Monaten. Das ist die ganz normale Berechnung von Arbeitslosengeld nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Hälfte eines angenommenen Bruttos bei Auszubildenden zu nehmen, wenn sie übernommen worden wären, soll eben genau denen entgegenkommen, damit sie Chance auf etwas mehr AlG haben. Die Erwartung alle Sonderregelungen in einen Onlinerechner einzubeziehen ist doch etwas hoch. Lies Dir vielleicht doch nochmal den oben zitierten Text des AA zur Bemessungsgrundlage für das AlG bei Auszubildenden durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 5. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2003 Tja, dann kann ich mich wohl noch glücklich schätzen, so grosszügig von Vater Staat unterstützt zu werden. Demnächst werde ich mich hier als Florida-Obrac anmelden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 6. November 2003 Teilen Geschrieben 6. November 2003 Tja, dann kann ich mich wohl noch glücklich schätzen, so grosszügig von Vater Staat unterstützt zu werden Was erwartest du denn? Dass du das gleiche an Arbeitslosengeld bekommst, wie an Gehalt? Wie bimei schon sagte, würde dann der ein oder andere sicher nicht mehr arbeiten gehen. Als Arbeitsloser musst du dich nunmal an einen anderen Lebensstandart gewöhnen. Du hast ja noch die Möglichkeit nebenbei, soviel wie es vom AA gestattet ist, arbeiten zu gehen. Arbeitslos sein ist nunmal kein Sonnenleben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 6. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2003 Zumindest finde ich, ist es nicht zu viel verlangt, wenn man die schon sehr karge Ausbildungsvergütung bekäme. Der Staat beschwert sich über so viele Sozialhilfeempänger, aber wie soll man ohne Sozialhilfe mit 400 Euro im Monat über die Runden kommen? Es gibt momentan ja nichtmal Aushilfsjobs. Die 400 Euro helfen mir kaum, meine Wohnung kann ich davon nicht bezahlen. Ich habe nie behauptet, dass das Arbeitslosengeld so viel ist, wie ein richtiges Gehalt. Aber davon mal abgesehen. Wie kommt das Arbeitsamt überhaupt dazu, 1800 Euro als mein Gehalt nach der Ausbildung zu berechnen? Das ist reine Willkür. Unser Durchschnittsgehalt liegt deutlich höher. Ausserdem habe ich 4 Monate ohne irgendeine Zahlung gelebt, habe aber immer schön meine Nachweise für Eigenbemühungen gezeigt. Und einen Job hat das Arbeitsamt mir weiss Gott nicht vermittelt. Ich hoffe, dass einige hier, die das Arbeitsamt verteidigen, nie mit selbigem zu tun haben werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 6. November 2003 Teilen Geschrieben 6. November 2003 Original geschrieben von Obrac Unser Durchschnittsgehalt liegt deutlich höher. Liegt es nicht. Das war vielleicht mal. Ich hoffe, dass einige hier, die das Arbeitsamt verteidigen, nie mit selbigem zu tun haben werden. Ich war selber schonmal arbeitslos, sonst würde ich mir auch nicht anmaßen über eine solche Situation zu urteilen. Ich weiß, dass es nicht einfach ist arbeitslos zu sein. Aber es kann ja auch nicht angehen, dass jemand der nicht arbeitet, das gleiche Geld zur Verfügung hat wie jemand, der arbeitet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 6. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2003 Wie ich bereits sagte, das habe ich auch nie gedacht/behauptet. Aber ich finde, eine Ausbildungsvergütung könnte schon weitergezahlt werden. Wenn man sich davon keine persönlichen Dinge kauft, was ich schon 4 Monate nicht mehr gemacht habe, dann kann man davon leben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 18. November 2003 Teilen Geschrieben 18. November 2003 Original geschrieben von Obrac Zumindest finde ich, ist es nicht zu viel verlangt, wenn man die schon sehr karge Ausbildungsvergütung bekäme. Der Staat beschwert sich über so viele Sozialhilfeempänger, aber wie soll man ohne Sozialhilfe mit 400 Euro im Monat über die Runden kommen? Es gibt momentan ja nichtmal Aushilfsjobs. Die 400 Euro helfen mir kaum, meine Wohnung kann ich davon nicht bezahlen. Ich habe nie behauptet, dass das Arbeitslosengeld so viel ist, wie ein richtiges Gehalt. Aber davon mal abgesehen. Wie kommt das Arbeitsamt überhaupt dazu, 1800 Euro als mein Gehalt nach der Ausbildung zu berechnen? Das ist reine Willkür. Unser Durchschnittsgehalt liegt deutlich höher. Ausserdem habe ich 4 Monate ohne irgendeine Zahlung gelebt, habe aber immer schön meine Nachweise für Eigenbemühungen gezeigt. Und einen Job hat das Arbeitsamt mir weiss Gott nicht vermittelt. Ich hoffe, dass einige hier, die das Arbeitsamt verteidigen, nie mit selbigem zu tun haben werden. Ich war auch monatelang arbeitslos. Hab keine einzige Stelle vom Arbeitsamt vermittelt bekommen, konnte aufgrund mangelnder Stellenanzeigen max. zwei Bewerbungen im Monat abschicken, welche auch meine Berufssparte betrafen und bekam nicht mehr als 500 € Arbeitslosengeld. Was sind 500 €, wenn man schon beinahe mit beiden Beinen im Leben stand. Nebenjobs sind auch nicht vorhanden, durch die Schüler, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben und ein Studium kann ich mir echt nicht leisten. Jetzt halte ich mich (Abitur, sehr gute Ausbildung zum FI) mit Pizzafahren über die Runden. Ein Freund hat sein Medizinstudium beendet und verdient bei einer 60-Std.Woche 2.500 brutto. Andere hatten gute Ausbildungen in Bereichen absolviert, wo man auch im dritten Jahr nur 450 € bekommt. Andere gehen nicht mehr zum Arzt bzw. gehen krank zur Arbeit, weil der Druck wächst, den Job behalten zu müssen. Also was solls. Wir sind arme Schweine von vielen und können froh sein, dass wir überhaupt noch Unterstützung vom Staat bekommt. Gejammer bringt auch nichts, das will eh keiner mehr hören, man ist ja in den Augen anderer selbst Schuld an der eigenen Misere. Und die vom Arbeitsamt kriegen ihre Order und Berechnungstabellen von weit oben und sind auch nur arme Schweine - während die da ganz oben auch nicht mehr verteilen können als vorhanden ist. Viel Glück wünsche ich dir jedenfalls, ich habe die Hoffnung schon lange aufgegeben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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