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beruflich genutzten, privaten PC von der Steuer absetzen


MarkusK

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Ich werde dieses Jahr meinen Laptop, den ich im April für das Studium und die Ausbildung gekauft habe, absetzen. Was hast du denn diesbezüglich für eine Frage?

Prinzipiell sollte es kein Problem sein, einen PC, der beruflich genutzt wird (und dies ist in unserem Beruf nicht ganz schwer nachzuweisen) zumindest teilweise als Werbungskosten absetzen zu können.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

also eine privat angeschaffter, beruflich genutzter PC kann natürlich abgeschrieben werden.

Auf 3 Jahre. Dies gilt natürlich auch für einen gebrauchten (Quittung sollte aber da sein).

Hat man den PC vor Beginn der Ausbildung gekauft bzw. geschenkt bekommen, kann man ihn ab Beginn der Ausbildung steuerlich geltend machen (Umwidmung). Somit kann man ihn für die Restzeit (der 3 Jahre ab Kauf) noch steuerlich absetzen (für die, die keine Steuer zahlen, ist es evtl. für die Kindergeldkasse interessant).

Mein Finanzbeamter möchte allerdings nur max 85% berufliche Nutzung anerkennen,

weil der Rechner ja über Internetzugang verfügt und ich schließlich auch private Mails und privarten Schriftverkehr erstelle.

Grüße

Markus

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Hallo,

habe selber im Finanzamt gearbeitet und kann dir nur sagen das ich noch überhaupt keine Probleme hatte meinen PC als Fachinformatikerin / Programmiererin 100% abzusetzen..... ist alles eine Frage der Formulierung & Begründung....

(Joystick macht sich natürlich nicht so gut... )

Selbst 50 % meine Flaterate kann ich absetzten da ja wohl das Internet auch zur Weiterbildung sehr wichtig ist (Allerdings muss man das schreiben weil beim Finanzamt gibt es Listen: teure Grafikkarte = Spiele PC, DVD Laufwerk = Multimedia Privates Kino, Internet = Privat usw.... die haben Teilweise keine Ahnung von PCs als ich da noch gearbeitet hatte kamen da Beamte zu mir und fragten ob den ein PC überhaupt eine Festplatte haben muß oder ob die nur zum Privaten Gebrauch währe... )

Wichtig ist das man den PC erläutert... und das Sachlich... also in unserem Beruf sollte einer 100% Anerkennung eigentlich nichts im Wege stehen...

(dann auf 3 oder 4 Jahre absetzbar)

Und bei 85 % Würde ich auf alle Fälle Einspruch einlegen...

Da auch der Umgang mit E-Mails und Internet zu unserem täglichem Handwerk gehört...

Stell dir einen Fachinformatiker ohne E-Mial und ohne Internet Zugang vor.... da würden dem doch Fachliche Qualifikationen fehlen...

Laß dich von dem Beamten nicht verunsichern...

Und suche dir dazu mal ein paar Urteile (google mal was)

Auf 95 % solltest du mit Einspruch usw. schon kommen...

Und so fragen niemals den eigenen Beamten Fragen immer allgemein und anonym im Amt Nachfragen und sich auch von dem Beamten sagen lassen wie man das begründen soll.... weil wenn der eigene Beamte das erst mal nicht anerkennen will hat man es im nachhinein immer schwerer.. (das hat den was mit seiner persönlichen Ehre des Beamten zu tun – insider wissen - )

Also ich würde da noch was kämpfen....

Grüße

Nadine

:mod:

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