silversurfer123 Geschrieben 6. November 2003 Geschrieben 6. November 2003 Hallo ich hab ne Frage zum Arbeitslosengeld nach der Umschulung, bisher war es so das Umschüler nach der Weiterbildung noch bis zu einem Jahr Übergangsgeld in der Höhe des während der Umschulung gezahlten Betrages bekamen. Anfang des Jahre flatterte mir ein Zettel vom AA ins Haus auf dem stand,das das Übergangsgeld anders als bisher mit der Umschulung endet. Wie ist mein Status dann sollte ich nach der Umschulung noch keine Arbeit haben? Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ja wie hoch ist das? Zitieren
CyberDemon Geschrieben 6. November 2003 Geschrieben 6. November 2003 Ich bin ebenfalls seit meiner Umschulung arbeitslos. Ich bekomme aber den gleichen Betrag wie während der Umschulung (ausser Fahrgeld ). Das es jetzt anders sein soll, habe ich bisher noch nicht erfahren. Bist Du der einzige, bei dem es so ist oder betrifft es auch deine Umschulungskollegen? Zitieren
silversurfer123 Geschrieben 6. November 2003 Autor Geschrieben 6. November 2003 Alle Umschüler die vom Arbeitsamt finanziert werden haben diesen Schrieb bekommen. Zitieren
CyberDemon Geschrieben 6. November 2003 Geschrieben 6. November 2003 Das Übergangsgeld endet mit der Beendigung der Umschulung. Danach gibt es Arbeitslosengeld. Der Betrag dürfte sich eigentlich nicht ändern, zumindest hat sich der Betrag bei mir und einigen meiner Kollegen nicht geändert. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 8. November 2003 Geschrieben 8. November 2003 stimmt, mir geht es nicht anders. Hab damals auch den Schrieb gekriegt, aber es dürfte sich vom Betrag, wie oben schon gesagt, nichts ändern. Nur die Chance etwas zu finden in dem Jahr sieht auch ziemlich schlecht aus Ich werde einige Bücher lesen, etliche Bewerbungen umsonst schreiben und wenns gar ned anders geht, was anderes suchen müßen, damit Haus und Kegel versorgt ist. Zitieren
bimei Geschrieben 8. November 2003 Geschrieben 8. November 2003 Original geschrieben von silversurfer123 ..., bisher war es so das Umschüler nach der Weiterbildung noch bis zu einem Jahr Übergangsgeld in der Höhe des während der Umschulung gezahlten Betrages bekamen. Nicht ganz richtig. Bis zur Reform des AFG (Arbeitsförderungsgesetz) wurde die Zeit der Umschulung als Beschäftigungszeit mitgezählt, d. h. Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld bis zu 12 Monate. Mit dem Übergang ins SGB (Sozialgesetzbuch) ist das entfallen. Anfang des Jahre flatterte mir ein Zettel vom AA ins Haus auf dem stand,das das Übergangsgeld anders als bisher mit der Umschulung endet. Das bezieht sich auf eine ebenfalls entfallene Regelung, die es gab, nachdem die Zeit der Umschulung nicht mehr als Anwartschaftszeit galt, Anschlussunterhaltsgeld. Wie ist mein Status dann sollte ich nach der Umschulung noch keine Arbeit haben? Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ja wie hoch ist das? Du bist arbeitslos. Arbeitslosengeld bekommst Du, wenn Du in der Zeit vor der Umschulung einen Anspruch erworben hast und der nicht erschöpft wurde. Zitieren
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