schnitzel007 Geschrieben 6. November 2003 Teilen Geschrieben 6. November 2003 Hallo, kurze Frage. Wenn ich innerhalb der Probezeit (nicht ausbildung) kündige, bekomme ich dann sofort arbeitslosengeld, oder werde ich erstmal gesperrt? Wieviel arbeitslosengeld bekomme ich dann? so und soviel % vom ehemaligen Ausbildungsgehalt oder vom neuen Bruttogehalt (ich denke nicht, da dann nicht lange genung gearbeitet?!) Bitte fragt nicht nach den Gründen. Danke! Gruß, Schnitzel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 6. November 2003 Teilen Geschrieben 6. November 2003 Original geschrieben von schnitzel007 Wenn ich innerhalb der Probezeit (nicht ausbildung) kündige, bekomme ich dann sofort arbeitslosengeld, oder werde ich erstmal gesperrt?Wenn du selbst kündigst, dann musst du dem Arbeitsamt schon verdammt gute Gründe dafür hinlegen, damit du nicht augenblicklich gesperrt wirst.Wieviel arbeitslosengeld bekomme ich dann? so und soviel % vom ehemaligen Ausbildungsgehalt oder vom neuen Bruttogehalt (ich denke nicht, da dann nicht lange genung gearbeitet?!)Als Grundlage wird normalerweise der Durchschnittsverdienst der letzten 52 Wochen genommen - je nachdem, wie lange du schon reguläres Gehalt bekommen hast, liegt das etwas über dem Azubigehalt. Evtl. könnte für dich noch die "fertiger Azubi-Regelung" greifen, mehr dazu in diesem Thread - wenn du Pech hast, fällst du da allerdings raus, da du ja schon ein paar Wochen normal angestellt warst. Von der errechneten Grundlage bekämest du rund 60% - nach der Sperrzeit. Bitte fragt nicht nach den Gründen.Wenn nicht wir - das Arbeitsamt wird es ganz sicher tun! Gibt es nicht vielleicht eine Andere Möglichkeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 6. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2003 Original geschrieben von IngH ..... wenn du Pech hast, fällst du da allerdings raus, da du ja schon ein paar Wochen normal angestellt warst..... Das bezieht sich auf die Regelung mit der Azubi sache, nicht generel (also das ich gar kein Geld mehr bekommen), oder? Gibt es nicht vielleicht eine Andere Möglichkeit? Ich sehe keine. Die Sperre macht mir nicht viel aus (sind glaub ich 6 Wochen). Die würde ich auch ohne Geld überleben. Klar, ich kann da weiterarbeiten, aber ich will nicht mit 20 schon jede menge Magengeschwüre bekommen. Ich hätte den Vertrag erst gar nicht unterschreiben sollen, aber zu spät ist zu spät. Mein Mund war in dem Fall mal wieder schneller als das Gehirn danke und Gruß, 007 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 6. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2003 noch eine wichtige Frage. Auszug aus meinem Vertrag: Die Probezeit beträgt 3 Monate. Während dieser Zeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit monatlicher Frist zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden......... Sehe ich das jetzt richtig, dass ich, wenn ich z.B. am 29.11.03 kündigen würde, am 1.12.03 schon wieder was neues anfangen kann, da ich zum Monatsende und nicht danach gekündigt habe. Und wenn ich sagen wir mal morgen kündigen würde, muss ich noch bis ende November arbeiten. Sehe ich das so richtig, oder hab ich da ein Verständnisproblem? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 6. November 2003 Teilen Geschrieben 6. November 2003 Original geschrieben von schnitzel007 mit monatlicher Frist DAs heisst mit einer Frist von 4 Wochen in meinen Augen. Am 29.11. zum 31.12. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 6. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2003 also so wie ich es oben geschrieben habe. Ich dachte schon, dass würde heissen, dass ich ab Tag der Kündigung noch 4 Wochen arbeiten müsste. Gibt es noch jemanden, der dass genauso sieht?! Gruß, 007 EDIT: sorry, falsch gelesen!!! ... also nicht so, wie ich es oben geschrieben habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Original geschrieben von schnitzel007 Gibt es noch jemanden, der dass genauso sieht?! EDIT: sorry, falsch gelesen!!! ... also nicht so, wie ich es oben geschrieben habe. Dist so, aber so wie D_Z es geschrieben hat, sonst wäre es keine Monatsfrist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daredevil Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Meines Wissens nach kannst du aber aus wichtigen Gründen fristlos kündigen (Sind es wichtige Gründe???), aber ne Sperre kriegt du trotzdem , es sei, du wirst gemobbt und kannst DAS beweisen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 7. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2003 weisst du zufälloig auch, wie lange die sperre genau ist? (6 Wochen?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Oooooch Schnitzel, jetzt geh halt mal auf www.Arbeitsamt.de und erkundige dich erst einmal dort, da findest du genug zu dem Thema. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Baldur3025 Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 @schnitzel007 Die Frage ist ob du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Dafür mußt du nämlich zuvor mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Gruss, Baldur3025 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 7. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2003 klar bin ich das. 3 Jahre Ausbildung zum FiSi werden ja wohl nicht umsonst gewesen sein @Darth Dort hab ich schon geguckt und hab nur zu den normalen Themen etwas gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amberstar Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Naja wichtige Gründe, z.b. Mobbing, heissen noch nicht ob es die Sperrfrist aufhebt, eine Freundinn von mir hatte ein Attest von ihrem Arzt bekommen das der Arzt aus Gesundheitlichen Gründen eine sofortige Kündigung für notwendig hält und trotzdem wurde sie vom Arbeitsamt gesperrt. Sowas sollte man immer vorher mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt besprechen und es sich auch schriftlich geben lassen. MfG Amberstar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daredevil Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Das hängt dann wohl vom Arnbeitsamt ab... War bei mir ganz ähnlich, 3 Jahre Ausbildung, zwei Monate gearbeitet, selbst gekündigt wegen Mobbing, keine Sperre bekommen und das Arbeitslosengeld war deutlich über dem ehemaligen Stiftengeld. Ist aber auch schon 7 Jahre her, das ganze. Mein egoistischer Tip: Mach einen Tag Urlaub oder krank, geh zum Arbeitsamt und informier dich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 7. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2003 ich muss mal gucken. danke!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 7. November 2003 Teilen Geschrieben 7. November 2003 Original geschrieben von Amberstar Naja wichtige Gründe, z.b. Mobbing, heissen noch nicht ob es die Sperrfrist aufhebt, eine Freundinn von mir hatte ein Attest von ihrem Arzt bekommen das der Arzt aus Gesundheitlichen Gründen eine sofortige Kündigung für notwendig hält und trotzdem wurde sie vom Arbeitsamt gesperrt. Mobbing gilt erst nach sechs Monatelangem ständigen Mobbingähnlichen Zuständen als Mobbing. Alles andere sind innerbetriebliche Schwierigkeiten. Und diese Sechs Monate muss man meines Wissen sauch annähern lückenlos nachvollziehen können. MVG need-some-blood Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 10. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2003 stand der dinge. Wenn ich kündige, bekomme ich sofort wieder mein normales Arbeitslosengeld, da ich einen täglichen Fahrtweg von 5 - 6 Stunden habe (mit bus, bahn, etc.). Die zumutbare Strecke laut Arbeitsamt beträgt max. 2 - 2,5 Stunden am Tag. Gruß, 007 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daredevil Geschrieben 10. November 2003 Teilen Geschrieben 10. November 2003 Wie? Maximal 2,5 Stunden, d.h., hin und zurück zusammen 2,5 Stunden? Gut zu wissen:-)) Btw, Mobbing gilt auch nach einem Monat schon als Mobbing, ein halbes Jahr Mobbing würde man gar nicht überleben...das ist Quatsch! Wo steht denn sowas? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzel007 Geschrieben 10. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2003 so siehts aus. Amt Tag (also hin und zurück) 2 oder 2,5 Stunden (weiss nicht mehr so genau). Das ganze gilt nach regulärem Fahrplan. Laut dem fahre ich 3 Stunden pro Tag. Bin also auch nach normalem Fahrplan drüber. Da es aber jeden Tag zu Verspätungen kommt, werden aus 3 Stunden 5 oder 6. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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