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Geschrieben

Hi ich bin Joey© und habe am 20.11. (Wiesbaden/Hessen) meine schriftliche Prüfung zum Informatikkaufmann abgelegt und habe bis heute so einen Schiss und einen Hals dazu! Mit dem Prüfer gab es ABstimmungsprobleme, sodass mir von der GH2 ca. 35P. fehlen und ich damit wohl keine Chancen mehr habe die Prüfung zu bestehen! Erst gab es die GH1, die ich auch komplett habe, dann gab es GH2 (gleiche wie bei FI´s) und WiSo gleichzeitig! Der Prüfer hat zu GH2 und WiSO gesagt, wir können uns die Zeit frei einteilen und um 12.30h ist Abgabe! Es war so gegen 10.00h, als er das sagte! Nur da ich Wirtschaftsabitur habe, wußte ich, daß ich für WiSo nur ca. 15-20 min. brauche, statt 60 min. Folge daraus, ich ließ mir bei GH2 mehr Zeit und auch da konnte ich alle Aufgaben, bis der Prüfer dann um 11.30h sagt, macht alle die Bögen zu! Ich wurde blaß vor Angst, denn mir fehlten die letzten beiden Aufgaben und ein Teil der BIOS-Aufgabe, also ca.35-40P. Als ich mit dem Pürfer disktutierte, meinte der nur, daß ich ihn falsch verstanden hätte! Die Zeiteinteilung meinte er so: Wer mit GH2 schon nach 30 min. fertig ist, kann schon mit WiSo anfangen, d.h. man hätte dann mit dem WiSo-Teil 120 min. Minuten gehabt! Wie soll ich das verstehen! Die Diskussion half nichts und so konnte ich nicht mal meinen Satz zu Ende bringen und mußte mit Wut im Bauch, dann den WiSo Teil beginnen, den ich um 11.50h fertig abgegeben habe! Auf die Frage, weil ich ja noch bis um 12.30h Zeit hatte, nochmal in GH2 reinzuschauen, reagierte der Prüfer ziemlich negativ und meinte ich solle nach Hause gehen! Ich war kurz davor gewesen ihm eine zu ballern, die er nicht überlebt hätte, da ich als Boxer, kein Kind von Traurigkeit bin! So bin ich um 10.55h mit einem Riesenhals nach Hause gegangen und konnte die restliche Zeit bis 12.30h nicht mehr nutzen! Ich hoffe Ihr könnt mal dazu Stellung nehmen!

So long JOEY©

Geschrieben

Sollte dies wirklich so vorgefallen sein und Du das auch nachweisen können (andere Prüflinge/Mitglieder des Prüfungsausschußes) dann hast Du realtiv gute Chancen mit einem Einspruch gegen die Prüfung. Diese mußt Du dann schriftlich bei Deiner zuständigen IHK einreichen. Für so einen Fall würde ich aber auch einen Rechtsbeistand (über Betrieb oder Rechtsschutzversicherung) hinzuziehen. Auch solltest Du solche Schritte auf jeden Fall mit Deinem AG absprechen.

Was mich wundert: Wenn die Zeiteinteilung frei war, hat dann jemand mit dem WiSo Teil angefangen? Wie wurde das dann gehandhabt?

Dragi

Geschrieben

Hi Leuts,

tja, das ist eine unerfreuliche und wahrscheinlich ungerechte Sache. Tut mir leid, das zu lesen.

Die Sachlage ist aber die: Die Zeiten sind fuer die EINZELNEN Pruefungsteile festgelegt, nicht fuer die Gesamtpruefung. Wenn davon abgewichen wird, ist das ein Rechtsverstoss. Aus einem Rechtsverstoss entstehen in der Regel aber keine Rechte. Da solltest Du Dich am besten zu einem Rechtsanwalt begeben.

ciao

Uli

------------------

Uli's Prüfungspages ... die Seite mit den Prüfungshinweisen

Geschrieben

Ja, es haben auch andere gehört, daß wir mit dem WiSo Teil vorher beginnen können, wenn wir mit der GH2 Aufgabe vorher fertig sind! Das man dies aber umgekehrt hätte machen können, so wie ich es tun wollte, das ging nicht! Dies finde ich zeimlich unfair, denn ich hätte die GH2 auch komplett geschafft, wenn der Prüfer nicht so wirres Zeug gelabert hätte, sodass man Ihn nur mißverstehen konnte! Ich war bei der IHK gewesen, doch da hie0 es nur, daß sich der Prüfer mein Aktion vermerkt hätte, weil ich wegen Mißverständlichkeit protestierte! Doch die IHK sagte noch dazu, daß der Prüfer seinen Job schon seit 40J. macht und man mit einer Anfechtung nicht weit kommen würde, da dieser Prüfer die Regel in- und auswendig kenne! Was nun Leute???

Geschrieben

Hi joeyC,

also, ich denke mal, es ist am besten, die Schritte von Uli einzuhalten. Wenn es wirklich so gewesen ist, solltest Du auf jeden Fall Schritte unternehmen.

Auf jeden Fall drücke ich Dir die Daumen, dass alles so klappt, wie Du Dir das vorstellst....

So long....

Geschrieben

naja, ich weiss nciht. ich denke nicht, dass eine beschwerde oder klage etwas bringen wird... immerhin ist es subjektiv, wie man etwas hört... wenn der lehrer sagt: "...ich hab das aber so und so gemeint.." dann gibts ein problem...

...ich mein, richtig ist es natürlich nciht.. aber gegen einen prüfer (vorallem einem der schon 40 jahre seinen job macht) hat in der regel der prüfling wenig chancen... frown.gif

Geschrieben

Wenn der Prüfer diesen Job bereits seit 40 Jahren macht und äußerst regelkundig sein soll, warum hat er dann zwei Prüfungsteile gleichzeitig verteilt, was ja so nicht vorgesehen ist.

Meiner Meinung nach wäre das ein Ansatzpunkt, um die Position des Prüfers zu schwächen.

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rohde:

Wenn der Prüfer diesen Job bereits seit 40 Jahren macht und äußerst regelkundig sein soll, warum hat er dann zwei Prüfungsteile gleichzeitig verteilt, was ja so nicht vorgesehen ist.

Meiner Meinung nach wäre das ein Ansatzpunkt, um die Position des Prüfers zu schwächen.

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