geist_der_foren Geschrieben 12. November 2003 Teilen Geschrieben 12. November 2003 HI @all, hab ein Kleines Problem Ich hab mir ein Handy gekauft. Das Handy wurde bei Ebay angeboten. Ich hab den Verkäufer angeschrieben und gefragt ob er mir das Handy so Verkaufen würde (ohne Ebay) er war damit einverstanden, nach dem wir uns über ein Preis geeinigt haben, habe ich das Geld überwiesen. Nach ca. 1 Woche kam das Handy an. In der Beschreibung stand (hat er mir auch Telefonisch bestätigt), dass alle dabei wäre, dass das Handy keine Kratzer hat, dass es Technisch einwand frei ist und dass es ein 3/4 Jahr alt ist. Leider war es nicht der fall, es fällt einiges an zubehör, das handy hat auch gebrauchsspuren die er nicht hätten haben dürfen, es ist Technisch nicht einwandfrei, den es rauscht beim Telefonieren und das Handy ist 1 jahr alt (das heist, die Garantie ist abegelaufen, ob wohl er mir sagte, dass das handy noch garantie hätte). Jetzt habe ich den Verkäufer angerufen der sagte mir dass es kein Problem wäre, ich würde mein Geld wieder bekommen. Was ich noch sagen muss, der Verkäufer, hat es für einen Freund Verkauft ! Jetzt bekomme ich heute eine Mail, er meinte, dass sich sein Freund weigert, dass Geld zurück zu überweisen, da das Handy anscheinend nicht kaputt war. Was kann ich da am besten machen ... Das ist jetzt schon ärgerlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 12. November 2003 Teilen Geschrieben 12. November 2003 Hast du irgendwas schriftlich, z.B. Kaufvertrag oder sowas. Wichtig wäre auch was zum Thema Zustand und Zubehör. Wenn ja, dann kannst du das Geld zur Not einklagen, wenn nicht ... sorry, aber dann läßt sich wohl kaum was machen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geist_der_foren Geschrieben 12. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2003 Also ich hab den Ganzen Email Verkehr, in dem er schreibt, dass alles ok ist und noch der die Auktion die bei Ebay reingestellt worden ist ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 12. November 2003 Teilen Geschrieben 12. November 2003 Ich hab den Verkäufer angeschrieben und gefragt ob er mir das Handy so Verkaufen würde (ohne Ebay) Warum denn das? Ebay ist doch wenigstens eine kleine Absicherung, dass alles glatt abläuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geist_der_foren Geschrieben 12. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2003 Er wollte das Handy Versteigern und ich wollt es so kaufen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 15. November 2003 Teilen Geschrieben 15. November 2003 Moment, das Gerät ist 1 Jahr alt (jetzt)? Galt damals nicht auch schon das neue Gewährleistungsgesetz, was 2 Jahre vorsieht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geist_der_foren Geschrieben 15. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2003 Echt ??? Aber im Garantie Buch steht, dass es nur 1 jahr Gilt ?! Ich ruf mal am Montag bei Samsung an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. November 2003 Teilen Geschrieben 15. November 2003 Nur als Info: Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Gewährleistung: Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern. Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein. Garantie: Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich zB 24 Monate "IBM Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 15. November 2003 Teilen Geschrieben 15. November 2003 Hallo, zum Unterschied Gewährleistung und Garantei siehe oben. Sollte eigentlich in der Schule behandelt werden... Wegen dem Rauschen könntest du es beim Händler probieren. Die Kratzer sind natürlich kein Fall für die Gewährleistung. Ein schriftlicher Vertrag wäre ne tolle Sache gewesen. Nach meiner Kenntnis sind E-mails problematisch, da im Zweifelsfall nicht beweiskräftig. Es sei denn sie wurden mit elektronischer Signatur verschickt, aber davon gehe ich mal nicht aus. Da dürftest du schlichtweg Pech haben. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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