Saga Geschrieben 18. November 2003 Teilen Geschrieben 18. November 2003 Hallo Leute, ich hab gerade einen Ärgerklops im Hals, dass alles zu spät ist und brauche mal ein bisschen (juristischen) Rat. Vor nunmehr vier Wochen habe ich mein Brautkleid (Neupreis 2000 Euro, 1x getragen) in die Reinigung gegeben. Zurück bekam ich es vor zwei Wochen mit immer noch dreckiger Schleppe und großflächig verfärbten Perlenstickereien. Die ausgebende Angestellte war meiner Reklamation nicht zugänglich, woraufhin ich abends nochmal hingegangen bin, um mit dem Chef zu reden. Dieser nahm meine Reklamation + Brautkleid entgegen und wollte das an die Wäscherei weitergeben, die das Kleid gereinigt hat. Das ganze sollte 1 Woche dauern. Artig wie ich bin, habe ich eineinhalb Wochen gewartet bis zur ersten Nachfrage, aber scheinbar machen die sich ein Hobby draus, sich dumm zu stellen. Nach der heutigen, dritten, mündlichen Aufforderung ("Der Chef is net da, aber ich geb's weiter"), sich zu melden, platzt mir langsam aber sicher der Kragen, weil ich mich auf gut Deutsch verschei*ert fühle. So nach dem Motto "Wir warten mal, ob die dumme Kuh nicht aufgibt". Ich frag' mich nun ernsthaft, ab wann ich denen mit einem Anwalt drohen soll. Sind 14 Tage da angemessen oder muss man länger warten? Ich denke mal, Erfolgschancen hätte das in jedem Fall, wobei ich mir den Juristenkram auch echt gern schenken würde. Was sagt ihr dazu? Gruss Saga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 18. November 2003 Teilen Geschrieben 18. November 2003 Em ne Quittung hast du ja bzw. ne Bestätigung das die das Kleid haben ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 18. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 18. November 2003 Original geschrieben von U[[ °LoneWolf° Em ne Quittung hast du ja bzw. ne Bestätigung das die das Kleid haben ? Ja. Ich hab den Beleg von der Reinigung und dann noch einen Abholzettel, auf dem vermerkt ist, dass das Kleid zur Reklamation bei denen ist. Datum ist da leider nicht vermerkt, aber wir waren ja zu zweit im Geschäft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 18. November 2003 Teilen Geschrieben 18. November 2003 Ich würde das Datum nachtragen oder anderswie bestätigen lassen, wenn du mit "zu zweit" deinen Liebsten oder einen Verwandten 1. Grades meinst. Dann wird es mit der Aussagekräftigkeit des Zeugen vor Gericht etwas schwieriger, wegen der starken persönlichen Bindung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 18. November 2003 Teilen Geschrieben 18. November 2003 Hi. Auf KEINEN Fall solltest Du irgendwas an den Quittungen verändern (nix mit Datum nachtragen oder so). Das könnte als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Notizen auf andere Zettel machen wäre angebracht. Auch die Aussagen von Liebsten, Verlobten und Verwandten 1. Grades haben genau das gleiche Gewicht wie die von "normalen" Zeugen. Schließlich muss vor Gericht jeder die Wahrheit sagen. Und Schadenersatz kannst Du jetzt erst einmal noch nicht einklagen. Du hast ja noch keinen Schaden erlitten, oder? Jetzt geht es erst einmal darum, dein Eigentum zurück zu bekommen. Wenn dann etwas am Kleid kaputt oder noch immer verschmutzt ist, würde ich die Firma schriftlich informieren und zur Stellungnahme sowie zur Behebung der Mängel auffordern. Erst dann, denke ich, ist ein juristischer Weg sinnvoll. Aber vielleicht hast Du ja einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens, der sich damit besser auskennt. Wichtig ist auf alle Fälle: "Beweise" sichern und selber keine Fehler machen (Fristen verstreichen lassen, Urkunden fälschen etc.). Jeden Kontakt (auch) schriftlich vornehmen. Ciao kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 18. November 2003 Teilen Geschrieben 18. November 2003 schließe mich dem Tipp meines Vorredners an, du musst die Frima in jedem Fall schon mal in Verzug setzen. Also im Sinne "wenn Sie mir bis xxx nicht mein BK gereinigt zurück gegeben habe werde ich anwaltlich den Wert einklagen". Damit hast du was, und später auch dein Anwalt. Dazu kannst du die Story dokumentieren, und schon jetzt was von möglichen Schadensersatzforderungen murmeln bzw. in jedem Fall um sofortigen Rückruf / persönlichen Kontakt mit "Chef" bitten (= fordern). Ansonsten - mmmhhh. Blöd gelaufen. Zur Sicherheit solltest du dir in jedem Fall die "Bestimmungen" im Sinne "AGB" der tollen Wäscherei besorgen. Ich drück die Daumen! LiGrü Michael (dessen juristischer ehem. Kompagnon leider nicht mehr vorhanden ist) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 18. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 18. November 2003 Original geschrieben von kreisler Auf KEINEN Fall solltest Du irgendwas an den Quittungen verändern (nix mit Datum nachtragen oder so). Du hast ja noch keinen Schaden erlitten, oder? Jetzt geht es erst einmal darum, dein Eigentum zurück zu bekommen. Keine Ahnung, das hab ich nicht vor. Das Kleid zu bekommen ist wohl das kleinere Problem, selbst wenn ich höchstpersönlich in die Wäscherei fahren muss um es abzuholen. Es ist ein Schaden entstanden, sonst wäre das Kleid nicht als Reklamation zurück an die Wäscherei gegangen. Die nikotingelbe Verfärbung der Stickereien mindert den Wiederverkaufswert des Kleides um gut und gerne 50%. Ich habe beschlossen, noch bis Freitag zu warten, dann haben die das Kleid 2,5 Wochen zur Begutachtung gehabt. Danach wird dann eine härtere Gangart mit Schriftverkehr und ggf. Anwalt eingeleitet. Ach ja, Heiraten macht echt Spass... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper Geschrieben 20. November 2003 Teilen Geschrieben 20. November 2003 Hi, Saga! Original geschrieben von Saga Die nikotingelbe Verfärbung der Stickereien Verständnigsfrage: Hat die Reinigung diese Verfärbung verursacht? Ich springe da mal auf IJKs Zug auf, dass Du Dir die AGBs besorgst; wie Du sagst, dürfte es kein Problem sein, das Kleid wiederzubekommen. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Du einen Rechtsanspruch auf rückstandslose Reinigung hast. Ich meine, die werden Dir per AGB oder sonstigen Bedingungen sicher nicht garantieren, dass sie Dein Kleid oder meinen Schlips auch wirklich sauber kriegen... Ich kann Deinen Ärger nachvollziehen, denen so lang nachlaufen zu müssen, aber rechtliche Schritte - ich weiß nicht. Wenn diese Reinigung einer Kette angehört, würde ich mich direkt schriftlich an die Geschäftsleitung wenden, das wirkt oft Wunder. Viel Glück dabei und Gruß, pepper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 20. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2003 Original geschrieben von pepper Wenn diese Reinigung einer Kette angehört, würde ich mich direkt schriftlich an die Geschäftsleitung wenden, das wirkt oft Wunder. Die Zentrale ist ja die Reinigung, in der ich's abgegeben habe. Folgendes ist passiert: Gestern bekam ich das Kleid zusammen mit einem Schreiben, in dem die Wäscherei (wurde von der Reinigung beauftragt) ihre Hände in Unschuld badet. Der nächste Schritt ist jetzt, beim Hersteller mit der Sache vorstellig zu werden. Wenn die ebenfalls eine Schuld ablehnen geht's zum Anwalt und zum Gutachter. Der Chef von der Reinigung hat sowas schon öfter durchgemacht und hat gesagt, einer von beiden zahlt in jedem Fall, weil einer von beiden Schuld ist. Wer, das entscheidet letztlich ein Gutachten oder Gericht. Ich sag euch Leute, ich hab einen Hals wie ne Keksdose. Erst muss ich mich 4 Wochen lang mit der Reinigung rumplagen, in der die Leute gerade mal auf Deutsch die Reinigungspreise sagen können und jetzt darf ich auch noch mit dem Brautmodenladen rumdiskutieren, bei dem die Angestellten auch nur rudimentäre Deutschkenntnisse besitzen. Wenn's nicht so nervig wäre, könnte ich fast lachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper Geschrieben 20. November 2003 Teilen Geschrieben 20. November 2003 Möglicherweise raff ich das nicht ganz.... Ich nehme an, dass das Kleid während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs angeschmutzt bis saudreckig geworden ist und daher gereinigt werden sollte. Und der Dreck ging net raus. Punkt. Was hat das mit dem Hersteller zu tun? Bitte um Aufklärung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 20. November 2003 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2003 Original geschrieben von pepper Und der Dreck ging net raus. Punkt. Was hat das mit dem Hersteller zu tun? Bitte um Aufklärung... Die Perlenstickereien auf dem Kleid haben sich verfärbt, das ist der Punkt. M.E. durch unsachgemässe Reinigung oder durch zu heisses Bügeln, was die Wäscherei abstreitet. Allerdings muss jetzt noch der Hersteller sagen, dass er net schuld ist, bevor das zum Anwalt und Gutachter geht. *seufz* Ich sag ja: Heiraten macht Spass. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.