Baldur3025 Geschrieben 21. November 2003 Geschrieben 21. November 2003 @Bimei Das grundsätzliche Direktionsrecht des Arbeitgebers ist schon richtig. Dieses Recht kann aber vertraglich beschränkt werden und so wie es aussieht ist dies hier auch der Fall. Der Passus "entsprechend der Qualifikation" mit (unterstellter) Tätigkeitsbeschreibung ist eine solche Einschränkung, dazu bedarf es keiner weiteren Paragraphen. Die entscheidende Frage ist dabei doch lediglich wie weitgehend diese Einschränkung zu interpretieren ist und das man dies ohne weitere Informationen nicht sagen kann, habe ich ja schon geschrieben. Du wirst doch wohl kaum anzweifeln das im Arbeitsrecht grundsätzlich (natürlich mit Ausnahmen) Vertragsfreiheit besteht? "Umfang und Art der geschuldeten Arbeitsleistung richten sich in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen und sind notfalls durch deren Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB)." Baldur3025 P.S. Worauf bezog sich bitte deine Bemerkung "abgesehen von der Formulierung"?
bimei Geschrieben 21. November 2003 Geschrieben 21. November 2003 Original geschrieben von Baldur3025 Dieses Recht kann aber vertraglich beschränkt werden und so wie es aussieht ist dies hier auch der Fall. "So wie es aussieht", Du sagst es sebst. Die entscheidende Frage ist dabei doch lediglich wie weitgehend diese Einschränkung zu interpretieren ist und das man dies ohne weitere Informationen nicht sagen kann, habe ich ja schon geschrieben. Eben das ist es ja. Es gibt lediglich die Information "irgendeine andere Abteilung" und im Vertrag steht "was wie "Arbeit die zu meiner Qualifikation passt."". Nichts Konkretes. Antwortmöglichkeit auf "Können die das einfach so machen?" ist im Prinzip: ja, können die so anbieten und machen. Und dann kann man Fragen stellen, ohne deren genaue Beantwortung alle weiteren Auslegungen nur Rauchbomben sind. ;-) Du wirst doch wohl kaum anzweifeln das im Arbeitsrecht grundsätzlich (natürlich mit Ausnahmen) Vertragsfreiheit besteht? Wo hab ich das geschrieben? "Umfang und Art der geschuldeten Arbeitsleistung richten sich in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen und sind notfalls durch deren Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB)." Na, das wäre doch eine passende Antwort gewesen. (Obwohl sich die Paragraphen auf die Wilenserklärung beziehen, Veträge, Dienstverhältnis kommt "etwas später" im BGB. ) Worauf bezog sich bitte deine Bemerkung "abgesehen von der Formulierung"? Auf "Abschieben" und "Hilfstätigkeiten", das ist nicht mehr wertfrei.
Baldur3025 Geschrieben 21. November 2003 Geschrieben 21. November 2003 Ok, ok, meine Antworten bezogen sich vielleicht etwas sehr auf Informationen die ich so in einige Aussagen hineingedeutet habe. Aber wenn su18 von Kantine und Lager schreibt, liegt die Vermutung ja schon nahe das er damit (überspitzt) Befürchtungen ausdrückt zum Essen ausgeben und Kartonsfalten eingesetzt zu werden und das sind nun man im allgemeinen Sprachgebrauch Hilfstätigkeiten. Aber ich denke die Grundinformation das es vom Arbeitsvertrag abhängt ist jetzt rübergekommen Gruss, Baldur3025
IJK Geschrieben 21. November 2003 Geschrieben 21. November 2003 Aus der Sicht des Bewerbungstrainers: prinzipiell sieht ein Ende "Ende Dezember" besser aus als "Ende November"... Außerdem hast du dann einen Monat länger, bis du einen neuen Job brauchst und ggf. auch mehr Kohle. Einen Monat lang kann man dann auch mal was ganz anderes tun, das belastet idR auch nicht so... ...ist meine Meinung. LiGrü Michael
api Geschrieben 22. November 2003 Geschrieben 22. November 2003 @su du brauchst ein vernünftiges zeugnis und willst diesem nicht wochenlang hinterher sprinten. jeder braucht geld; gerade im dezember:cool: mach doch 3-4 wochen die andere tätigkeit, nimm dein gehalt mit und scheide in frieden von deinem betrieb, wer weiss wozu gutes wetter in der zukunft noch nützlich sein kann.
TschiTschi Geschrieben 22. November 2003 Geschrieben 22. November 2003 Ich verstehe Dein Problem und die Diskussion nicht. Dein AG hat Dir angeboten das Unternehmen sofort zu verlassen (und kriegst noch Geld dafür!!!)! Wenn Du bleiben willst, dann kommst Du irgendwo anders hin und verdienst gutes Geld. Das ist ein Angebot (ein faires noch dazu) - und kein Abschieben!!!!!! GG
Polli Geschrieben 23. November 2003 Geschrieben 23. November 2003 und erst wenn man die höhere Position hat wird man sofort bei vollem Gehalt freigestellt Man, vier Wochen, das ist nichts! Da lohnt die ganze Aufregung nicht!
SilentHunter Geschrieben 24. November 2003 Geschrieben 24. November 2003 Mein Vorschlag ist ganz einfach die Dezember Geschichte zu machen und dann gehste zum Arzt und lässt dich krank schreiben. Fertsch. Da kann dir auch keiner ans bein pinkeln!
Darth_Zeus Geschrieben 24. November 2003 Geschrieben 24. November 2003 Original geschrieben von SilentHunter Mein Vorschlag ist ganz einfach die Dezember Geschichte zu machen und dann gehste zum Arzt und lässt dich krank schreiben. Fertsch. Da kann dir auch keiner ans bein pinkeln! Falls sich noch immer jemand fragt, warum Arbeitgeber dem Nachwuchs keine Chance geben (wollen): Dort oben ist die Antwort. Oh Mann, mit der Einstellung zur Arbeit braucht man sich echt nicht mehr wundern. Der eine meint, ihm fällt ein Zacken aus der Krone, wenn er mal für 4 (in Worten: vier) Wochen eine Arbeit machen soll, die ihm nicht so ganz passt, und das, obwohl er gekündigt hat, der andere rät ihm zum Krankmachen (natürlich auch für vier Wochen). Die nächsten 500 Threads zum Thema Arbeitslosigkeit und Ich-hab-derzeit-keine-Aussicht-auf-einen-Job schliesse ich kommentarlos mit einem Link auf diesen hier. Bei solchen Mitmenschen könnt ihr euch bedanken. Und vielleicht auch die AG verstehen lernen.
Soulmate Geschrieben 25. November 2003 Geschrieben 25. November 2003 Echt das sind Vorschläge wo sich bei mir auch nur der Magen umdreht... (da kann ich mich total drüber aufregen.... ) Ich bin auch in der EDV und kann trotzdem auch mal im Lager oder Verkauf eingesetzt werden... Bei uns ist so was ehe freiwillig so das der Arbeitgeber dann sagt "Hallo wir haben not am Mann wer will mal in der Verkauf?" Seinen Kollegen innerhalb der Firma zu Helfen ist doch selbstverständlich .... Aber im Notfall könnte man dazu auch verdonnert werden... Auch früher als ich als Sachbearbeiterin beim Finanzamt gearbeitet habe da war auch totaler Engpaß also habe ich halt mal 3 Monate in der Poststelle gearbeitet ... ganz sicher kein Intellektuell Reizvoller Job... (oder im Archiv, oder als Pförtner.. ) Hätte ich laut Arbeitsvertrag ganz sicher nicht machen müssen... aber was soll es sind witzige Erfahrungen gewesen... und umgebracht haben sie mich auch nicht... So was verbucht man dann unter Lebenserfahrung ... Solange keiner was verlang was dich körperlich schädigt finde ich auch das man das Ruhig mal machen kann.... Sehe es doch einfach als Erfahrung für das Leben ... Außerdem wird sich deine letzte Mitarbeit auch ganz sicher noch Positiv auf dein Zeugnis auswirken... was wenn du die letzten 4 Wochen krank geschrieben bist ganz sicher anders aussieht (Der Arbeitgeber ist doch nicht Blöd!!!! ) Warum sollten die dich auch in der EDV lassen wenn du da je nicht produktives tun kannst? Ich meine Der Arbeitgeber ist so nett dir noch für Dezember Geld zu zahlen das er dafür Arbeit verlangt ist nur Fair und du solltest nicht meckern oder wenn es dich soooo stört dann Ende November gehen! Leute die so was Raten (Krankschreiben) haben keine echte Ahnung von der Arbeitswelt.. und gehören wahrscheinlich dann auch zu den Leuten die gerne mal Blau machen (auf Kosten von anderen...) Für deinen zukünftiges Berufsleben Rate ich dir nur : Nehme solche Ratschläge dir lieber nicht zu herzen...! Man läßt sich nur Krank schreiben wenn man Krank ist !!!! und nicht weil man keinen Bock hat... !!!!!!!!! Und solche Sprüche: *** Geh ohne Geld, oder mach was wir dir sagen *** Sprechen nicht für eine Reife Einstellung.... Der dir dein Gehalt gibt kann sagen das du dafür arbeiten sollt... glaubst du der hat es nötig dir das zu schenken? (Oder das du ein recht drauf hast????) Du Arbeitnehmer, ER Arbeitgeber! Arbeitsprinzip: DU arbeiten, ER dir dafür Geld geben... Und in der EDV kannst du ja wohl nicht so arbeiten das es sich für den Arbeitgeber lohnen würde... und andere von der Arbeit abhalten sollst du ja auch nicht schließlich müssen die Kollegen ja Geld für den Arbeitgeber erwirtschaften... also ist es doch nur Fair das der Arbeitgeber solange er dir Geld gibt auch verlangt das du ein wenig für seine Firma was Nützliches tust... Oder? Also solange er nichts unmögliches verlangt (Toiletten schrubben, schwere Gegenstände schleppen o.a.) Solltest du dringend an DEIERN Arbeitseinstellung arbeiten... (und SilentHunter ebenfalls!) Grüße Nadine
Daiana Geschrieben 25. November 2003 Geschrieben 25. November 2003 Buchhaltung ist doch auch gar nicht so schlecht. Da kannst du vielleicht sogar mal was lernen, was dir später hilft. Zur IT gehört auch, dass man ein bisschen wirtschaftliches Grundwissen hat und ich würde das als Chance sehen. (Ausserdem macht es sich in Bewerbungsgesprächen gar nicht so schlecht,, wenn du erzählen kannst, dass du schon mal in der Buchhaltung gearbeitet hast... LG Daiana
Aquano Geschrieben 25. November 2003 Geschrieben 25. November 2003 was mich interessiert an der ganzen Geschichte ist warum hast Du gekündigt? Gruß Aquano
su18 Geschrieben 25. November 2003 Autor Geschrieben 25. November 2003 1. das ist meine sache 2. könnt ihr aufhören euch aufzuregen, denn die sache ist gegessen.
Empfohlene Beiträge