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Geschrieben

Wann kann man seine Prüfung einsehen? Gibt es da bestimmte Voraussetzungen für? Und wie geht das? Einfach bei der IHK anrufen???

Mit 57% bei Aufgabe 1 bin ich nicht wirklich zufrieden und es würde mich doch sehr interessieren was alles falsch war.

Viele Grüße

Ela

Geschrieben

Hi Ela,

auch ich bin mit meiner Prüfung nicht so richtig zufrieden (insg. 2,7). Ich hab einfach mal den Prüfungszuständigen meiner IHK angerufen. Der hat dann gemeint es ist überhaupt kein Problem die Prüfung einzusehen. Schließlich will ich wissen, was ich falsch gemacht habe. (und auch Prüfer können Fehler machen. Sind ja auch nur Menschen wink.gif). Bei mir ist allerdings das Problem, dass ich ca 60km weit hätte fahren müssen und einen Tag Urlaub gebraucht hätte. Daher bin ich mit meiner IHK so verblieben, dass ich zur mündl. Prüfung Einsicht nehmen kann. Ist auch ganz praktisch. Dann hat man den Prüfungsausschuß gleich mit vor Ort und kann über das eine oder andere mal reden.

Also ruf einfach mal bei Deiner IHK an. Die werden Dir dann schon einen Termin vorschlagen. Man braucht dazu keine formellen Anträge stellen.

Guten Rutsch in neue Jahr,

Dragi

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

3,8 ist heftig :-)

Aber zum Glück bist Du wohl gerade noch so durch *GlückwunschundHändeschüttel* ;-)

cu PSI

[Dieser Beitrag wurde von PSI-X am 09. Januar 2001 editiert.]

Geschrieben

So - nu isses also raus - habe nicht bestanden. All das Büffeln und Abschinden umsonst. Schaue mit Neid auf eure Ergebnisse... frown.gif Habe GH1 mit 33 und GH2 mit 45 bestanden, obwohl ich denke, daß die da sich verrechnet haben müssen - zumindest bei GH2. Da hatte ich echt ein gutes Gefühl. Naja, werde auf jeden Fall auch meine Prüfung einsehen - vielleicht tut sich ja noch was.

Looser

Geschrieben
Original erstellt von ela:

Wann kann man seine Prüfung einsehen? Gibt es da bestimmte Voraussetzungen für? Und wie geht das? Einfach bei der IHK anrufen???

hi ela...

also bei mir war das so, ich habe wohl angerufen bei "meiner" IHK, die dame am phon meinte aber, das müsse ich schriftlich beantragen..mmhh,e-mail geht auch

...hab' ich auch sofort getippt und als antwort vorerst eine bestätigung bekommen "die unterlagen können erst nach abschluss aller prüfungsteile eingesehen werden (bei mir iss das ende feb./anf.märz), ich erhalte aber dazu noch einen termin"!! sodele, punkt!!

also muß ich jetz' erst mal warten, warten, warten, jajaja ;-)

gruß

die suesseRATTE

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