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Die 50 Punkte-Hürde: Hier die Erklärung


cc-net

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GA-1: 26P = 10,4

GA-2: 48P = 19,2

WiSo: 62P = 12,4

Insgesamt = 42,0 (durchgefallen) :old

Nun meine Frage ob ich mich nicht in einer mündlichen Ergänzungsprüfung prüfen lassen kann / darf, weil ich ja leider die Note 6 in der GA-1 habe?!

Nach meiner Berechnung würde es zum Abschluss (50,0%) reichen!

Nehmen wir an, ich lasse mich in GA-1 prüfen und erreiche dort 86P., dann würde es wie folgt aussehen:

GA-1 = 18,4%

GA-2 = 19,2%

WiSo = 12,4%

Insgesamt = 50,0%

oder sehe ich das verkehrt?!

Hier nochmal ein Bild wie ich das meine...

Link:

http://img44.imageshack.us/img44/2843/bild2e.jpg

Dank im vorraus.

MFG,

vampir3

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Alles schön und gut, aber leider bist du mit einer sechs durchgefallen, egal, wie die anderen Noten aussehen oder du durch eine MEP heraus holen könntest. Siehe den Fall von Crowdy. Er hat insgesamt auch 66%, was locker ausreichen würde. Durch 28% in der GH1, was einer sechs entspricht, ist er trotz all dem durchgefallen. Er kann eben noch hoffen, dass die Prüfer zwei Punkte finden, wobei die Chancen nicht schlecht stehen. Aber bei dir sieht das nicht so toll aus... Tut mir leid.

Bearbeitet von Ikaruga
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danke... :(

hatte mir sowas schon gedacht, wollte es nur bestätigt haben. :(

jetzt noch eine frage, wo wir gerade dabei sind:

wie sieht der weitere verlauf aus?

ich meine, wenn ich die mündliche hinter mich gebracht habe und natürlich bestehe, habe ich mein ausbildungsverhältnis um 6 monate verlängert und darf dann in einem halben jahr (sprich 6 monate) die GA-1 nochmal wiederholen?!Da ich ja dort die note 6 habe. Natürlich werde ich mein bestes geben um dort dementsprechend zu punkten!!!

Dieses Ergebnis wird dann mit den anderen Teilen (GA-2 + WiSo aus 09) zusammengezogen und daraus müssten dann 50,0% "entstehen" oder natürlich auch gerne mehr :) um zu bestehen, richtig?:rolleyes:

verdammt... ich ärgere mich so. ******!

Dank und Gruß,

vampir3

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Du musst leider alle schriftlichen Prüfungen wiederholen. Wenn du aber die mündliche bestehst, musst du die wenigstens nicht nochmal machen. Dein Ausbildungsverhältnis verlängert sich nur dann, wenn du das bei deinem Betrieb beantragst, also nicht automatisch! Das solltest du bedenken und dadurch auch selbstständig handeln.

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  • 11 Jahre später...

Du bist dir darüber im Klaren, dass du auf ein elf Jahre brach liegendes Thema geantwortet hast?

Deine "Freundin" kann sich hier im Übrigen auch gerne selbst anmelden und nachfragen. Es ist nämlich besser, direkt mit der betroffenen Person in Kontakt treten zu können, statt sich über Dritte austauschen zu müssen.

Ansonsten: Blick in die Prüfungsordnung sollte helfen. Oder der Notenrechner.

Spoiler: Nein, das geht nicht. Steht im übrigen auch auf Seite 1 dieses Themas. 

Am 8.6.2001 um 23:06 schrieb cc-net:

Mann darf höchstens zwei 5 haben und muß diese durch eine mündl. Prüfung ergänzen. Auch bei einer einzigen Note 5 in einem Teilbereich ist die mündliche Prüfung zum Bestehen pflicht.

 

Bearbeitet von Visar
Ergänzung von Seite 1
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