cc-net Geschrieben 8. Juni 2001 Teilen Geschrieben 8. Juni 2001 Hallo Leute, so, jetzt möchte ich einmal Licht hinter das Dunkle bringen. Viele fragen sich oft, ob sie denn die Prüfung bestanden haben. Nicht ganz richtig ist die Aussage, dass man "ausgleichen" kann. So wird bewertet und gewichtet: WISO Punkte mal 0.2 GHA1 Punkte mal 0.4 GHA2 Punkte mal 0.4 Diese Zwischenergebnisse zusammenzählen und man erhält die Endpunktzahl. Abwarten - wer hier 50P hat, hat noch lange nicht bestanden! So, hier die Bedingungen: Eine ungenügend (<30 P) und alles ist vorbei. Die Annahme, man kann eine 5(z.B. GHA1) durch seine 2 (z.B. GHA2) ausgleichen, ist definitiv falsch. Mann darf höchstens zwei 5 haben und muß diese durch eine mündl. Prüfung ergänzen. Auch bei einer einzigen Note 5 in einem Teilbereich ist die mündliche Prüfung zum Bestehen pflicht. Das Thema IST vom PRÜFLING vorzugeben (ja, richtig gelesen!). Die Note für den Bereich wird so gewichtet: 2 zu 1. Dies bedeutet, hat man z.B. in Wiso nur 40P geschafft und in der mündlichen Prüfung 60 Punkte, dann wird so gerechnet: (40/3)*2 = 26,7 P (60/3) = 20,0 P Endpunktzahl = 46,7 P Resultat: Auch hier ist die Prüfung nicht bestanden. Ein weiteres u. utopisches Beispiel: WISO 100 Punkte GHA1 31 Punkte GHA1 100 Punkte Es kommt zur mündlichen Prüfung in GHA1 und es werden 85 Punkte erreicht. 31/3*2 = 20,7 Punkte 85/3 = 28,3 Punkte Endsumme = 49,0 Punkte (mangelhaft) Trotz der guten 85 Punkte in der mündl. Ergänzungsprüfung - hier ist die Prüfung ebenfalls vorbei. 87 Punkte hätten zum Schluß 49,7 ergeben. Da wird natürlich zu Gunsten des Prüflings auf 50 aufgerundet. Man hätte bestanden Ich hoffe, dass ich jetzt niemanden erschreckt oder aus seiner Hoffnung gerissen habe, aber das ist die Realität. Cu cc-net Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nudel Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Hi, wo kann ich denn schwarz auf weiß nachlesen, dass der Prüfling das Thema der Nachprüfung selbst bestimmen kann? Gruss Nudel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Ahoi, spätestens wenn Du ein Schreiben von der IHK bekommst kannst Du es nachlesen. Es stimmt aber. Wenn Du zwei Bereiche nicht bestanden hast, dann kannst Du Dir aussuchen, in welchem Du geprüft werden möchtest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TG Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Kann das sein, daß das irgendwie ne bescheuerte Regelung ist??? Warum kann man sich denn gar keine 5 leisten, daß ist ja wirklich total übel dann, wenn man mal einen schlechten Tag hat!!!! Also alles muß mindestens 4- sein, damit man durchkommt!!! Wie sieht das eigentlich mit der Praktischen Leistung und dem vortragen dieses Projektes aus???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Fuer alle, die es genau wissen wollen: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten." Uli [ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: EisenUli ] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cc-net Geschrieben 9. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Ja, die Regelung ist sicherlich bescheuert. Und keiner konnte eine vernünftige Begründung geben. Ich habe vorher auch immer gedacht, dass man ausgleichen kann. Aber jeder hat etwas anderes erzählt. Deshalb bin ich dieser Sache auf den Grund gegangen und habe mir die Infos direkt bei dem ZPA bestellt. Was solls, ab 01.07.2001 kann ich endlich arbeiten. Ich habe zwar eine 1 in der Theorie, aber das wird keinen mehr in der Arbeitswelt interessieren. AG wollen Leistung und KnowHow sehen und keine weltfremden Noten. cu cc-net P.S.: Ich mach heut Mittag mal ein Applet und stelle es auf meine Seite, dann ist die Berechnung für die Newbies leichter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cc-net Geschrieben 9. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Nachtrag zum prakt. Teil: Wer seine Präsentation gut rüberbringt, kommt meist gar nicht mehr zum Fachgespräch. Das FG ist dafür da, dass der Prüfling hier noch einmal eine Chance erhält, seine Punkte aufzubessern. Keine Panik, der Prüfungsausschuss ist hier meist sehr wohlwollend und nicht vergessen: Diese Prüfung war mit vielen Hürden verbunden (Prüfungsabbruch, Verschiebung). Das wissen auch die Prüfer und sind daher kulanter. cc-net Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Original erstellt von cc-net: <STRONG>Ja, die Regelung ist sicherlich bescheuert. Und keiner konnte eine vernünftige Begründung geben. Ich habe vorher auch immer gedacht, dass man ausgleichen kann. </STRONG> Was ist hier los? Man kann die Pruefung sogar mit zwei Fuenfen bestehen. Eben weil ein Ausgleich moeglich ist. @cc-net Ich schaetze es nicht besonders, wenn im Forum negative Stimmungen mit Falschinformationen geschuert werden. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AuM Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Ja gibt's denn sowas? Ich dachte öffentliche Falschmeldungen verbreiten nur BZ & Co. Natürlich hat man mit 50 % Gesamt Bestanden. Außnahme: Es darf keine sechs dabei sein. Wer's individuell genau wissen will, möge sich an Uli's Notenrechner wenden. Den gibt's doch noch Uli, oder? Manfred Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cc-net Geschrieben 9. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 "@cc-net Ich schaetze es nicht besonders, wenn im Forum negative Stimmungen mit Falschinformationen geschuert werden. " @EisenUli: [versuchs nochmal in einem anderen Ton, ohne Beleidigungen. bimei] [ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: bimei ] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jho Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Hallo! Meine Frage richtet sich besonders an Uli. Ich habe Dir vor kurzem eine Mail bezüglich des Prüfungsrechners auf Deiner Seite geschickt, habe aber bisher keine Antwort erhalten. Bezüglich der Prüfungswertung erzählt hier jeder was anderes und es macht mich total verrückt, da es für mich auch für das Bestehen verantwortlich sein kann. Deshalb konkret meine Frage: GH1 40 % GH2 60 % Wiso 75 % nur so eine Schätzung von mir. Hab ich in diesem Fall bestanden oder muss ich zur Nachprüfung???? Vielen Dank schon im Voraus für Deine Antwort! Gruß Jochen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 9. Juni 2001 Teilen Geschrieben 9. Juni 2001 Original erstellt von jho: <STRONG> Ich habe Dir vor kurzem eine Mail bezüglich des Prüfungsrechners auf Deiner Seite geschickt, habe aber bisher keine Antwort erhalten. Bezüglich der Prüfungswertung erzählt hier jeder was anderes und es macht mich total verrückt, da es für mich auch für das Bestehen verantwortlich sein kann. Deshalb konkret meine Frage: GH1 40 % GH2 60 % Wiso 75 % </STRONG> Hi Jochen, bisher hab ich alle mails, die zu dem Thema kamen, beantwortet. Zu dem Notenrechner kann ich nur sagen, dass ich ihn so programmiert habe, wie die Pruefungsordnung und das Rundungsprocedere bei unserer IHK vorschreiben. Vor einem Jahr etwa hatte noch jemand einen winzigen Fehler in der Notentabelle gefunden (gut bei 81 statt 82 Punkte); seitdem haben ihn so an die 10000 Leute ausprobiert und jedesmal hat er ihre Pruefungsergebnisse bestaetigt. Also ich moechte mal behaupten, wenn das Ding sagt, dass Du bestanden hast, dann hast Du auch bestanden! Uebrigens kannst Du Dir das auch sehr einfach ausrechnen. GA1 und GA2 sind bei Dir im Durchschnitt 50 und Wiso ist ueber 50. Also kein Problem. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
han-shan Geschrieben 10. Juni 2001 Teilen Geschrieben 10. Juni 2001 Original erstellt von EisenUli: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Uebrigens kannst Du Dir das auch sehr einfach ausrechnen. GA1 und GA2 sind bei Dir im Durchschnitt 50 und Wiso ist ueber 50. Also kein Problem. Uli @EisenUli: aber in dem beispiel war ein prüfungsteil unter 50%. und weiter oben zitierst du aus irgenwas offiziellem, das ein mündliche nachprüfung durchzuführen ist, wenn ein teil mit 5 bewertet wird ... ja was denn nun? automatischer ausgleich oder nachprüfung? meine IHK (Hamburg) hat mir gesagt: wenn alle 3 teile der schriftlichen über 30 punkte liegen, wird das gesamtergebnis der schriftlichen so errechnet: 1 x Wiso + 2 x GH1 + 2 x GH2 wenn dabei 250 oder mehr punkte rauskommen, ist bestanden ... oder ist das ganze so zu verstehen: 1. es wird gegeneinander aufgerechnet. 2. wenn dabei keine 250 punkte rauskommen, ist die mündliche nachprüfung durchzuführen. ??? [ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ] [ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. Juni 2001 Teilen Geschrieben 10. Juni 2001 Original erstellt von Han Shan: <STRONG> @EisenUli: aber in dem beispiel war ein prüfungsteil unter 50%. und weiter oben zitierst du aus irgenwas offiziellem, das ein mündliche nachprüfung durchzuführen ist, wenn ein teil mit 5 bewertet wird ... </STRONG> Hi han shan, in dem Text steht: Zit: "...wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann." jetzt klar? Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
han-shan Geschrieben 10. Juni 2001 Teilen Geschrieben 10. Juni 2001 hi Uli Original erstellt von EisenUli: Hi han shan, in dem Text steht: Zit: "...wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann." jetzt klar? Uli ich vermute ja (siehe mein obiges editiertes posting): 1. es wird grundsätzlich gegeneinander aufgerechnet, ausgleich ist also möglich. 2. wenn dabei keine 250 punkte rauskommen, ist die mündliche nachprüfung durchzuführen. korrekt? [ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr_Green Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 @EisenUli Du schreibst man kann sogar mit zwei Fünfen bestehen!? Das hört sich aber in der Prüfungsordnung ganz anders an. Woher weisst Du das? Und: Bist Du Dir ganz sicher? Für mich wäre das ziemlich entscheident. Da ich wohl in GH1 und GH2 unter 50% liege und in Wiso so bei 90%. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 Original erstellt von Han Shan: <STRONG> 2. wenn dabei keine 250 punkte rauskommen, ist die mündliche nachprüfung durchzuführen. korrekt? [ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ]</STRONG> Beinahe. Wegen der kaufmaennischen Rundung kann man auch mit weniger als 250 Gesamtpunkten bestehen. Ab 49.5 Punkten wird auf 50 gerundet, jedenfalls bei unserer IHK. Heisst also, man hat mit 248 Punkten bestanden und ist mit 247 durchgefallen, weil 49.5*5=247.5 ist. Aeh ja... Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 Original erstellt von Mr_Green: Du schreibst man kann sogar mit zwei Fünfen bestehen!? >> JA. Das hört sich aber in der Prüfungsordnung ganz anders an. >> NEIN. Woher weisst Du das? >> Oh Mann... Und: Bist Du Dir ganz sicher? >> JA. Wenn Du mir nicht glaubst, dann vertrau der Pruefungsordnung, die ich jetzt nicht nochmal pasten werde. Voraussetzung waere allerdings, Du liest sie auch. Insofern bin ich schon ziemlich bekloppt, diese Zeilen an jemanden zu schreiben, er anscheinend nicht liest, was man ihm schreibt. Sorry, aber ich kann das hier bald alles beinahe nicht mehr glauben. Für mich wäre das ziemlich entscheident. Da ich wohl in GH1 und GH2 unter 50% liege und in Wiso so bei 90%. >> Dann hast Du gute Chancen, ohne Nachpruefung zu bestehen. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trox Geschrieben 12. Juni 2001 Teilen Geschrieben 12. Juni 2001 @Uli: IHK-Arnsberg(z.B.) rundet ber der 50% - Grenze nicht kaufmännisch (Kollege von mir im Winter 2000 passiert). Da müssen die 50% echt und voll erreicht werden. Er musste in die Nachprüfung (glaube 49,7%, oder so).Waren da aber relativ gutmütig. Und stell doch noch mal klar, dass das Fachgespräch (meines Wissens nach) immer nach der Präsentation stattfindet, und nicht nur in "besonderen Fällen". gruss trox Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 12. Juni 2001 Teilen Geschrieben 12. Juni 2001 Original erstellt von fertig2000: <STRONG>@Uli: IHK-Arnsberg(z.B.) rundet ber der 50% - Grenze nicht kaufmännisch (Kollege von mir im Winter 2000 passiert). </STRONG> Oops, tja, danke fuer den Hinweis, es war zu vermuten, dass die einzelnen IHKs in diesem Fall nicht einheitlich verfahren. Die Notenrechnerseite weist deswegen extra darauf hin, dass sie kaufmaennisch rundet. Dein Satz mit der Reihenfolge der Pruefungen erstaunt mich etwas, denn darueber gibt es ja keine Vorschriften. Wir hatten mal einen Fall mit Ergaenzungspruefung, die dann direkt vor der Praesentation stattfand. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr_Green Geschrieben 13. Juni 2001 Teilen Geschrieben 13. Juni 2001 @EisenUli, sorry Uli, ich habe die Prüfungsordnung gelesen! Nur: Der entsprechenden Passus ist meines Erachtens -zumindest beim ersten Mal Lesen- ziemlich missverständlich formuliert. Bürokratendeutsch halt. Anscheinend beschäftigst Du Dich ja schon länger mit der Materie. Da erscheinen Dir solche Dinge nun mal selbstverständlich. Ich habe ihn mir gerade nochmal durchgelesen. Es wird wohl so sein, wie Du es sagst, aber eindeutig formuliert ist die Passage: "Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.", nicht. Denn es könnte so interpretiert werden: 2 Fünfen und z.B. eine vier. Erste Fünf: 31 Pkt., 2.Fünf: 31Pkt, die Vier: 52Pkt. = 35,2Pkt. Keine Chance mehr zu bestehen (ist falsche Annahme von mir gewesen) => keine mündliche Prüfung. 2.Fall: 1.Fünf 45Pkt, 2.Fünf 45Pkt, 3.Zwei 85Pkt. = 53Pkt. Eigentlich bestanden, aber, da zwei Fünfen => mündl. Nachprüfung. Das war halt meine Interpretation dieses Passus'. Gut, es ist wohl -zum Glück- anders, nur: ich sehe es nicht ein, mich als verblödet hinstellen zu lassen. gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Muecke Geschrieben 13. Juni 2001 Teilen Geschrieben 13. Juni 2001 :confused: Kann es ein das ich bestanden habe????? GH1 = 62 PUNKTE GH2 = 52 PUNKTE WISO = 55 PUNKTE ?????????? Mimchael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bussard Geschrieben 13. Juni 2001 Teilen Geschrieben 13. Juni 2001 Ich habe da ebenfalls mal eine Frage ! GA1 = 33% GA2 = 42% WiSo = 75% wurde mündlich hochgeprüft: Ergebniss Gut (also über 80 %) Prüfung durchgefallen mit 48 % laut Uli`s Prüfungsrechner aber bestanden ... entweder habe ich einen Denkfehler oder hier ist wirklich was schiefgelaufen .... Vielleicht hat ja hier jemand eine Erklärung ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 13. Juni 2001 Teilen Geschrieben 13. Juni 2001 Original erstellt von Mr_Green: <STRONG> Der entsprechenden Passus ist meines Erachtens -zumindest beim ersten Mal Lesen- ziemlich missverständlich formuliert. Bürokratendeutsch halt.</STRONG> Ich musste ihn mehr als zweimal lesen, (und Du hast nach einmaligem Lesen Behauptungen aufgestellt, wie der Text auszulegen sein muesste). Da musst Du jetzt doch nicht daherkommen und Dich beschweren, man haette Dich als dumm hingestellt. Gerade weil das ein Rechtsverordnungstext ist, beschreibt er glasklar, wie vorzugehen ist und laesst Null Interpretationsspielraum. Dafuer spricht ja auch, dass noch kein Fall bekannt wurde, im dem anders verfahren worden waere, mal abgesehen von der Rundungsarithmetik und das bei 82 IHKs. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 13. Juni 2001 Teilen Geschrieben 13. Juni 2001 Original erstellt von Bussard: <STRONG>Ich habe da ebenfalls mal eine Frage ! GA1 = 33% GA2 = 42% WiSo = 75% wurde mündlich hochgeprüft: Ergebniss Gut (also über 80 %) Prüfung durchgefallen mit 48 % </STRONG> Wo haben sie Dich denn nachgeprueft, GA1? Dann sieht das so aus: ((2*33+81)/3 + 42)*0.4 + 75*0.2 = 51.4 Wenn sie Dich in GA2 geprueft haben: ((2*42+81)/3 + 33)*0.4 + 75*0.2 = 50.2 Beide Male bestanden! Ich wuerde an Deiner Stelle dringend Akteneinsicht beantragen. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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