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Empfohlene Antworten

Original erstellt von EisenUli:

<STRONG>

Gerade weil das ein Rechtsverordnungstext ist, beschreibt er glasklar, wie vorzugehen ist und laesst Null Interpretationsspielraum. Dafuer spricht ja auch, dass noch kein Fall bekannt wurde, im dem anders verfahren worden waere, mal abgesehen von der Rundungsarithmetik und das bei 82 IHKs.

Uli</STRONG>

Hallo,

ich dachte immer, es gelten fuer alle die gleichen Regeln der Mathematik in der Rundungsthematik?

Die sind doch da festdefiniert...

:eek:

Lieben Gruss Denise

  • Antworten 63
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Beliebteste Beiträge

Vielen Dank EisenUli für Deinen Hinweis !

Da bei über 80% egal ist in welchem Bereich geprüft wurde , hatte ich das nicht mit angegeben . Aber GA2 wurde mündlich hochgeprüft .

Werde auf jeden Fall Akteneinsicht nehmen !

Trotzdem nochmal Danke für den Tip ....

Frage, wenn ich in GH1+GH2 zusammen 10 % habe und in WiSo 20, und zur mündlichen nichtmal eingeladen werde, und außerdem jeder Notenrechner nur ein müdes "ha ha" ausgibt, hab ich's dann geschafft?

Könnte Uli da vielleicht nochmal für mich nachrechnen?

:D:D:D

Nur Spaß, hab noch kein Ergebnis.

Gruß, SpecialK

Original erstellt von Denise:

<STRONG>

ich dachte immer, es gelten fuer alle die gleichen Regeln der Mathematik in der Rundungsthematik?

Die sind doch da festdefiniert...

</STRONG>

Joo, haste Recht. Die kommen ja auch nicht auf andere Zahlen. Es geht halt um Faelle, wo einer im Gesamtergebnis zwischen 49.5 und 49.9 Punkte hat. Da sagen halt die meisten IHKs, dass auf 50 Punkte gerundet wird, also bestanden und andere, dass das eben noch keine 50 Punkte sind, sprich durchgefallen.

Ich finde das ja auch aeusserst befremdlich.

Uli

Es geht halt um Faelle, wo einer im Gesamtergebnis zwischen 49.5 und 49.9 Punkte hat. Da sagen halt die meisten IHKs, dass auf 50 Punkte gerundet wird, also bestanden und andere, dass das eben noch keine 50 Punkte sind, sprich durchgefallen.

Ich finde das ja auch aeusserst befremdlich.

Uli[/QB]

Hi Ulli!!!

Die sollen sich nur aeussern, ob die runden oder nicht.

Dann ist es egal, ob 49,5 oder 49,9, es kommt in den beiden Faellen 50 raus. Bei 49,4 sieht es schon etwas anders aus...

Also geht es mehr um ob die runden oder nicht.

Lieben Gruss Denise

P.S.: es leben die Erbsenzaehler! */me_steht_nicht_auf_erbsenzaehler*

Sorry, Denise, aber das versteh ich nicht.

Die eine IHK sagt bei 49.5 Punkte "rund 50" = ausreichend.

Die andere sagt bei 49.5 Punkte "keine 50" = mangelhaft.

Runden oder nicht Runden gibt also hier sehr schmerzlich den Ausschlag ueber Bestehen oder Durchfallen.

Oder?

Uli

  • 3 Wochen später...

In einem Merkblatt, dass meinen Ergebnissen beilag, steht da schon eine eindeutigere (oder zumindest verständlichere) Definition zum Bestehen der Prüfung:

II. Bestehen der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn

1. im Prüfungsteil A eine mindestens ausreichende Leistung erbracht wurde (Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch werden jeweils mit 50 von Hundert gewichtet) und

2. im Prüfungsteil B eine mindestens ausreichende Leistung erbracht wurde (die Ergebnisse in den Bereichen "Ganzheitliche Aufgabe I und II" haben gegenüber dem Bereich "Wirtschafts- und Sozialkunde" jeweils das doppelte Gewicht) und

3. die Prüfungsleistungen in keinem der 5 Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet wurden.

  • 6 Jahre später...

Hallo

ich habe folgende Prozentverteilung Ganzheitliche 1 50%

Ganzheitliche 2 62%

Wiso 47%

Hab ich den schriftlichenteil bestanden...???

Bitte um schnelle Antwort!! Danke!

  • 11 Monate später...

Hallo Leute,

wie sind es mit dem Ergebnis aus ?

Ganzheitliche Aufgabe I : 42,0 = 5

Ganzheitliche Aufgabe II: 50,0 = 4

Wirtschafts- und Sozialkunde: 67,0 = 3

Durchgefallen ?

MEP ?

Ich habe muffensausen!

Bearbeitet von j0ker

Ich muss dann noch ne MEP machen. F***

j0ker: Ähhh... Mir sagt der Prüfungsrechner aber, dass du über 50% hast und somit NICHT zur MEP musst...

Selbst gerechnet:

GH 1: 42 * 0,4 = 16,8

GH 2: 50 * 0,4 = 20,0

WiSo: 67 * 0,2 = 13,4

__________________

______________ 50,2

Bearbeitet von Ikaruga

In der Ausbildungsordnung steht aber leider:

Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in einem weitere Prüfungsbereich mit mindestens Ausreichend bewertet worden, so ist der ANtrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereich die Prüfung durc eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prügungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2: 1 zu gewichten.

Düstere Aussichten :old

Du verstehst das falsch.

Du musst im GESAMTEN Prüfungsteil B, also im schriftlichen Teil, mindestens eine vier haben. Mit 50% hast du eine vier, wenn auch gerade so. Du musst NICHT zur mündlichen Nachprüfung!

Zu dem Satz in der Verordnung:

...wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. ...

Ja, WENN es für das Bestehen ausschlaggebend ist. Du hast mit 50% bestanden und musst nicht in die MEP.

Und zu guter letzt die Auswertung von Ulis Prüfungspage bei deinen Ergebnissen:

Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Wie ist das zu erklären?

Also nochmal: Du hast bestanden, wenn du mindestens 50% GESAMTLEISTUNG erreicht hast, die sich aus allen drei Prüfungen (GH1, GH2 und WiSo) zusammen setzt, auch wenn du eine oder sogar zwei Fünfen hast! Du hast genau 50%, hast dadurch bestanden! Eine Nachprüfung darfst du nicht haben, die wäre sogar nicht rechtens, also quasi illegal!

Freu dich, du hast es geschafft!

Und nun geh feiern :D

41

78

48

mein punkte! hier auch nochmal die frage, hab ich es geschafft?

insgsamt komm ich auf 57 und beim prüfungsrechner steht auch bestanden, aber ich habe gehört das man eine mep machen muss, auf grund der zwei fünfen!

richtig?

Du verstehst das falsch.

Du musst im GESAMTEN Prüfungsteil B, also im schriftlichen Teil, mindestens eine vier haben. Mit 50% hast du eine vier, wenn auch gerade so. Du musst NICHT zur mündlichen Nachprüfung!

Zu dem Satz in der Verordnung:

Ja, WENN es für das Bestehen ausschlaggebend ist. Du hast mit 50% bestanden und musst nicht in die MEP.

Und zu guter letzt die Auswertung von Ulis Prüfungspage bei deinen Ergebnissen:

Also nochmal: Du hast bestanden, wenn du mindestens 50% GESAMTLEISTUNG erreicht hast, die sich aus allen drei Prüfungen (GH1, GH2 und WiSo) zusammen setzt, auch wenn du eine oder sogar zwei Fünfen hast! Du hast genau 50%, hast dadurch bestanden! Eine Nachprüfung darfst du nicht haben, die wäre sogar nicht rechtens, also quasi illegal!

Freu dich, du hast es geschafft!

Und nun geh feiern :D

Jaaaaaaaaaaaa :-) Du hast ja recht!

BORN2BeWildKESSEL:

Auch du hast bestanden. Lasst euch nicht von diesem Beamtendeutsch in die Irre führen.

Dieser oft falsch verstandene Satz in der Prüfungsverordnung ist wie folgt:

Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in einem weitere Prüfungsbereich mit mindestens Ausreichend bewertet worden, so ist der Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereich die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Ich nehme diese Aussage mal auseinander und erkläre die Problematik.

Man sollte wissen, dass dieser Satz nur DANN bestand hat, wenn man nicht auf 50% gekommen ist. Daraufhin folgt dann die MINDESTLEISTUNG, die man erbracht haben muss, um zur MEP zugelassen zu werden. Bei mindestens einer vier, wobei die anderen beiden Bereiche nicht schlechter als fünf sein dürfen, ist man zur MEP zugelassen, WENN man durch diese, Gewichtung 1:2, die Punkte so aufbessern kann, dass man bestehen könnte.

Hier nochmal stichpunktartig:

-Man hat bei 50% Gesamtleistung IMMER bestanden (Gewichtung: GH1 40%, GH2 40% und WiSo 20%)

-Die in der Verordnung genannten Fünfer beziehen sich darauf, wenn man insgesamt unter 50% liegt

-Der oben genannte Paragraph der PV tritt NICHT in Kraft, wenn man 50% erreicht hat, auch mit einer oder zwei fünf(en)

Und, das wichtigste:

-Wenn ihr zusammengerechnet aus GH1, GH2 und WiSo mindestens 50% habt, ist eine MEP unzulässig, d.h., die IHK DARF KEINE MEP veranlassen

Also, durchatmen für alle betroffenen Seelen :D

Bearbeitet von Ikaruga

ich würde mich natürlich freuen wenn ich bestanden habe, aber ich habe bei der ihk angerufen und die meinten ich müsse in eine mep, auf grund der zwei fünfen! mich verwirrt das alles irgendwie!:old

Ahja. Ruf nochmal an und frag nochmal. Wenn die sowas nochmal sagen, fragst du bitte, ob sie dir jemanden geben können, der Ahnung hat. Nach Belieben das Wort "Ahnung" gaaanz lang ziehen, damit die das auch verstehen.

Ahja. Ruf nochmal an und frag nochmal. Wenn die sowas nochmal sagen, fragst du bitte, ob sie dir jemanden geben können, der Ahnung hat. Nach Belieben das Wort "Ahnung" gaaanz lang ziehen, damit die das auch verstehen.

lol...aber die haben mir auch einen auszug vorgelesen! naja, ich bin gespannt was in dem brief drin steht der die woche angerollt kommt...:rolleyes:

Nochmal: Es ist unzulässig, wenn sie dir bei einem bestandenen Prüfungsteil (und 57% IST bestanden) eine MEP aufbrummen. Die dürfen das nicht. Dagegen kannst du Einspruch einlegen.

MEP's sind dazu da, um den Prüfling auf vier zu retten, nicht um dadurch auf fünf zu fallen. Die haben echt keine Ahnung.

Gib ma die Nummer von deiner IHK...

hast eine pn!

ich habe gerade mal bei der IHK angerufen.

Wie Ikaruga gesagt hat muss ich nicht zur MEP!

Ich habe es also echt geschafft, auch wenns nur knapp ist!

JA!

Bearbeitet von j0ker

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