Milhouse2k Geschrieben 28. November 2003 Geschrieben 28. November 2003 Hi Leute, habe wieder mal eine Frage an euch auf Lager . Bin im Oktober 03 gemustert worden (T2) und soll nun zum 01.04.03 eingezogen werden. Habe bis 31.12.03 einen Zeitvertrag bei meiner Ausbildungsfirma erhalten und könnte ab 02.01.03 bei einer anderen Firma arbeiten. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich erst den Wehrdienst leisten soll, oder ob ich halt ab Januar bei der anderen Firma anfangen sollte. Welche Variante wäre auf Dauer gesehen die bessere ? THX Zitieren
kingofbrain Geschrieben 28. November 2003 Geschrieben 28. November 2003 Servus, wenn Du Deine Einberufung schon bekommen hast, ist das dem Bund ziemlich egal, ob Du arbeiten möchtest. Schliesslich ist es eine Wehrpflicht. Das heisst, Du kannst nur den Zeitpunkt verschieben, wenn Du unabkommbar bist. Und das ist nicht so einfach zu begründen. Mehrere meiner Kameraden haben versucht, als unabkömmlich zu gelten (ein selbständiger Metzger mit eigenem Geschäft, die anderen Angestellte). Keiner ist damit durchgekommen. Peter Zitieren
hmaas Geschrieben 28. November 2003 Geschrieben 28. November 2003 Original geschrieben von Milhouse2k ... und könnte ab 02.01.03 bei einer anderen Firma arbeiten. Zeitvertrag oder Festanstellung? Schon unterschrieben? Weiss die neue Firma, das du einen Einberufungsbescheid hast? Wenn du einen unbefristen Vertrag bekommst/hast, fang am 01/01 an zu arbeiten, geh ab 01/02 zum Bund, nach dem Bund kannst du auf die Stelle zurück. Wenn befristet, versuch die Einberufung vorziehen zulassen auf den 01/01 und mit der neuen Firma einen Vertrag zuvereinbaren, der einen Monat vor Entlassungsdatum liegt. Du kannst so versuchen bis zu 30 Tage Sonderurlaub durch zu kriegen, somit verkürzt sich deine Dienstzeit. (klappt aber nicht immer, und Firma muss dir ein Schreiben ausstellen, das man dich genau ab diesem Monat braucht, weil z.B. großes Prjekt ansteht etc.) Gruß Pönk. Zitieren
Milhouse2k Geschrieben 28. November 2003 Autor Geschrieben 28. November 2003 Also eine Festanstellung wäre das leider nicht (1 Jahres Vertrag). Trotzdem könnte ich mich ein Jahr (oder bis 01/05) zurückstellen lassen und erst dann zum Bund. Somit hätte ich wenigstens keine Monate drin, in denen ich Arbeitslos gemeldet bin. Ach und JA die Firma weis, dass ich mit T2 gemustert bin und zum Bund muss. Zitieren
Aquano Geschrieben 28. November 2003 Geschrieben 28. November 2003 Ab zum THW und kein Thema meehr die Geschichte Zitieren
Milhouse2k Geschrieben 28. November 2003 Autor Geschrieben 28. November 2003 Gibts bei mir in der Nähe leider nicht. Könnte nur der Freiwilligen Feuerwehr (7 Jahre *bäh*) beitreten. Leider null Bock auf FW. Zitieren
Danny De Vito Geschrieben 28. November 2003 Geschrieben 28. November 2003 Original geschrieben von kingofbrain .... Mehrere meiner Kameraden haben versucht, als unabkömmlich zu gelten (ein selbständiger Metzger mit eigenem Geschäft, die anderen Angestellte). Keiner ist damit durchgekommen.... Ciao, IMHO ist das wohl unterschiedlich! Mein bester Kumpel hat es geschafft. Und zwar mit Tränen-Drüsen-Prinzip: Wenn sie mich einziehen, komm ich nit mehr an mein Job (<- Kern-Aussage). Jetzt mit 25 hat er nen Brief vom Zivi-Amt das er nit mehr muß (weil zu alt). Deshalb würde ich sagen: Versuche es in jedem Fall. Ciao Vito PS: Ich habe meinen Zivi brav abgeleistet. Und bekomm nen Hals wenn ich sehe das jetzt andere drum rum kommen. Ich hatte deshalb 2 Jahre in den Wind geschossen (hatte nach Schule bis zum Zivi 10 Monate Pause, und nach dem Zivi noch 2 Monate Pause bis zur Ausbildung). Wäre dadurch wohl schon in 01 mit der Ausbildung fertig gewesen, und hätte jetzt vielleicht nen Job, da es 01 ja noch welche gab Also nochmal den Rat: Setzt auf Job (Beruferfahrung sammeln ....), als auf den Zivi. Ich will den Zivi Job nicht schlecht machen, nur finde ich die Sache ungerecht! Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.