Mike Lorey Geschrieben 30. November 2003 Geschrieben 30. November 2003 Hallo, ich hab mir schon einen Wolf gesucht, aber nichts passendes gefunden. Folgender Sachverhalt: Kind (19) ist arbeitslos und erhält von der BFA Arbeitslosengeld (ca 300€) und Kindergeld (150€). Jetzt fordert die Mutter vom Vater 170€ Unterhalt für das Kind. Ist das i.O. ? Gruß PS: Falls falsches Forum bitte verschieben. Zitieren
Polli Geschrieben 30. November 2003 Geschrieben 30. November 2003 Ich kenne da die Preise nicht allerdings ist der was falsch: Die Mutter kann überhaupt gar nichts fordern...das "Kind" ist 19 ergo Volljährig und muss seinen Unterhalt selber einfordern. Wie hoch das ist keine Ahnung. Advokat ist Anwalts Liebling Zitieren
Mike Lorey Geschrieben 30. November 2003 Autor Geschrieben 30. November 2003 Moin Polli, lange nichts mehr gehört. Dass das volljährige Kind den UNterhalt selber fordern muss war schon klar. Aber ich glaube Advocat wäre die beste Lösung. Gruß Zitieren
daredevil Geschrieben 1. Dezember 2003 Geschrieben 1. Dezember 2003 Hi Mike, das kommt aufs Kind an! Hat es eine abgeschlossene Ausbildung? Ja? Glück für den Papa! Wenn nicht, dann muß er zahlen! Aber dann muß wie gesagt das Kind die Kohle fordern. Btw., wenn das Kind morgen anfängt zu studieren, sagen wir mal 10 Semester, dann zahlt der Papa noch 5 Jahre! Wenn das Kind eine Ausbildung anfängt (drei Jahre) und hinterher noch ein Studium derselben Richtung (10 Semester) dann zahlt der Papa 8 Jahre! Wenn Papa nicht zahlt, zahlt das Sozialamt und holt sich die Kohle von Papa zurück. Btw., Grüße an meinen Papa und meine Anwältin Zitieren
Mike Lorey Geschrieben 3. Dezember 2003 Autor Geschrieben 3. Dezember 2003 @daredevil Dankeschön. Das der Vater während der Ausbildungszeit unterhaltspflichtig ist, ist klar. Was mir nicht klar ist, ist die Sache mit dem Arbeitslosengeld und wie dieses auf den Unterhalt anzurechenen ist. Wenn z.B. einem Kind lt. Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 400 € zusteht, wird dann das Arbeitslosengeld angerechnet? Grüße Zitieren
Moeki Geschrieben 3. Dezember 2003 Geschrieben 3. Dezember 2003 Hab Abitur und Bund gemacht. Während meiner Ausbildung muss mein Vater nichts zahlen, weil ich zu viel verdiene. Da ich aber ab Oktober nächsten Jahres wieder studieren gehe, muss er von dort an wieder zahlen. Oder aber das Bafög Amt holt sich das Geld von ihm wieder. Zitieren
Schachcomputerfreak Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Original geschrieben von daredevil Hi Mike, das kommt aufs Kind an! Hat es eine abgeschlossene Ausbildung? Ja? Glück für den Papa! Wenn nicht, dann muß er zahlen! Aber dann muß wie gesagt das Kind die Kohle fordern. Btw., wenn das Kind morgen anfängt zu studieren, sagen wir mal 10 Semester, dann zahlt der Papa noch 5 Jahre! Wenn das Kind eine Ausbildung anfängt (drei Jahre) und hinterher noch ein Studium derselben Richtung (10 Semester) dann zahlt der Papa 8 Jahre! Wenn Papa nicht zahlt, zahlt das Sozialamt und holt sich die Kohle von Papa zurück. Btw., Grüße an meinen Papa und meine Anwältin Das Studium muss noch nicht mal in dieselbe Richtung gehen. Wichtig ist nur die Altersgrenze... Zitieren
Schachcomputerfreak Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Original geschrieben von Mike Lorey @daredevil Dankeschön. Das der Vater während der Ausbildungszeit unterhaltspflichtig ist, ist klar. Was mir nicht klar ist, ist die Sache mit dem Arbeitslosengeld und wie dieses auf den Unterhalt anzurechenen ist. Wenn z.B. einem Kind lt. Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 400 € zusteht, wird dann das Arbeitslosengeld angerechnet? Grüße Ebenso wie Ausbildungsentgelte etc. muss man sich natürlich auch Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Warum sollte Papa zahlen müssen wenn Kind selber was verdient (und wenn es nur das Arbeitslosengeld ist). Zitieren
Moeki Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Also ich kann ja zur Sicherheit nochmal meine Situation schildern. Hab Abitur gemacht und bis November hat mein Vater Unterhalt zahlen müssen. Um die 470 DM damals. Seit 2 Jahren befinde ich mich in der Ausbildung zum FiSi und kriege wegen zu hohem Gehalt keinen Unterhalt. Da ich im Januar mit meiner Ausbildung vorraussichtlich fertig bin, gehe ich bis Ende September arbeiten, wenn ich was finde, und danach studieren. Ab diesem Zeitpunkt muss er wieder für mich zahlen, und zwar für die gesamte Dauer meines Studiums (9 Semester + 2 Jahre Referendariat). Im Dezember werde ich 22. In Bezug auf meine Bafög Anfrage beim Bafögamt, wendet sich dieses insbesondere an meinen Vater, denke ich. Ich kennen meinen leiblichen Vater nicht und habe dem zu Folge auch keinen Kontakt zu ihm. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Zitieren
U-- °LoneWolf° Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Hi also ich kenne das so das die Unterhaltpflicht nicht nur von deinem Gehalt abhängig ist sondern auch da von ob du schon ne abgeschlossene Berufsausbildung hast d.h. wenn du deine Ausbildung fertig hast dann brauch meines Wissens nach niemand mehr für dich zu zahlen. Was mich bei dem Thema Interessiert wo kann man die Grenzwerte erfahren also wie viel darf ich verdienen bzw. wie viel muss meine Vater verdienen damit noch gezahlt wird Zitieren
Danny De Vito Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Original geschrieben von Mike Lorey Kind (19) ist arbeitslos und erhält von der BFA Arbeitslosengeld (ca 300€) und Kindergeld (150€). Jetzt fordert die Mutter vom Vater 170€ Unterhalt für das Kind. Ist das i.O. ? Ciao, ähhh, hab ich nen oder nen ?!? Geht es den überhaupt arbeitslos zu sein und Ki-Geld zu bekommen?!? Ciao Vito Zitieren
Schachcomputerfreak Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Original geschrieben von Moeki Also ich kann ja zur Sicherheit nochmal meine Situation schildern. Hab Abitur gemacht und bis November hat mein Vater Unterhalt zahlen müssen. Um die 470 DM damals. Seit 2 Jahren befinde ich mich in der Ausbildung zum FiSi und kriege wegen zu hohem Gehalt keinen Unterhalt. Da ich im Januar mit meiner Ausbildung vorraussichtlich fertig bin, gehe ich bis Ende September arbeiten, wenn ich was finde, und danach studieren. Ab diesem Zeitpunkt muss er wieder für mich zahlen, und zwar für die gesamte Dauer meines Studiums (9 Semester + 2 Jahre Referendariat). Im Dezember werde ich 22. In Bezug auf meine Bafög Anfrage beim Bafögamt, wendet sich dieses insbesondere an meinen Vater, denke ich. Ich kennen meinen leiblichen Vater nicht und habe dem zu Folge auch keinen Kontakt zu ihm. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Das sehe ich anders. Generell gibt es einen recht guten Link zu jedweder Unterhaltsverpflichtung, der schon mal einen groben Umriß gibt... http://www.olg-hamm.nrw.de/service/hll/intro.htm Weiterhin ist eine Richterin am LG Cottbus zumindest der Meinung, dass Dein Studium jetzt nicht mehr von Deinen Eltern zu finanzieren ist, da Du aufgrund der Berufsausbildung jetzt grundsätzlich selbst für Deinen Unterhalt sorgen kannst. http://www.abc-recht.de/topthemen/interview/unterhaltspflicht.php http://www.studentsatwork.org/UNIQ10695102510829510133/SES48556815/doc36168A.html Es gibt allerdings Sonderregeln in denen Deine Eltern trotzdem unterhaltspflichtig wären, nämlich dann, wenn der Ausbildungsweg (Schule-Berufsausbildung-Studium) zeitlich zusammenhängt (ist bei Dir der Fall) UND ZUSÄTZLICH derselben Berufssparte angehören (Du redest von einem Referendariat, willst also in die Lehre oder in den Schuldienst. Da sehe ich keinen Zusammenhang zum FISI) oder aber die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung aufs Studium ist (und da sehe ich auch keinen Zusammenhang zu dem von mir vermuteten Studium). Würdest Du jetzt allerdings ein Studium der Informatik oder Wirtschaftsinformatik anstreben dann würde ein Zusammenhang zwischen Deiner Ausbildung und dem Studium bestehen und Dein Vater müsste wohl zahlen... Quelle hierzu ist der ARD-Ratgeber Recht, bzw. ein Urteil des OLG Köln http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04424.html Ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass Deine Eltern zahlen müssen, bloß weil Du nach dem Abitur nicht gewusst hast, ob Du jetzt studieren willst oder nicht... Zitieren
Moeki Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Lehramt an Gymnasien Fachrichtung Informatik und Politikwissenschaften für Sekundarstuffe 2. Ich sehe da schon nen Zusammenhang. Zitieren
Moeki Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Ich habe mir das so sagen lassen: Normalerweise habe ich Anspruch auf Unterhaltszahlungen meines Vater. Kriege ich die nicht, kriege ich mehr Bafög und das Amt holt sich ggf. das Geld von meinem Vater wieder. Ich werde mich diesbezüglich als bald als möglich, der Urlaub naht, schlau machen. Zitieren
daredevil Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Original geschrieben von Moeki Ich habe mir das so sagen lassen: Normalerweise habe ich Anspruch auf Unterhaltszahlungen meines Vater. Kriege ich die nicht, kriege ich mehr Bafög und das Amt holt sich ggf. das Geld von meinem Vater wieder. Das war bei mir leider nicht so, das BafögAmt ist davon ausgegangen, das mir die Kohle zusteht, und hat sie bei ihren Berechnungen eingerechnet. Das ich dann später nichts mehr bekommen hab, war denen egal. Und das Sozialamt springt in dem Fall auch nicht ein, da dir ja die Kohle "rechtlich" zusteht. Das war dann auch der Grund, warum ich das Studium abbrechen mußte, die Wohnung verloren habe usw. Du mußt dann halt klagen, aber das dauert dann auch. Väter können sehr kreativ sein, wenn es darum geht, keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Zitieren
geli27 Geschrieben 4. Dezember 2003 Geschrieben 4. Dezember 2003 Original geschrieben von daredevil Das war bei mir leider nicht so, das BafögAmt ist davon ausgegangen, das mir die Kohle zusteht, und hat sie bei ihren Berechnungen eingerechnet. Das ich dann später nichts mehr bekommen hab, war denen egal. Du mußt dann halt klagen, aber das dauert dann auch. Väter können sehr kreativ sein, wenn es darum geht, keinen Unterhalt zahlen zu müssen. So ähnlich gings mir auch. Das Bafög-Amt interessiert das nicht die Bohne.Mein Vater hat sich zeitweise auch so gedrückt, dass er behauptete, er wäre gar nicht mein Vater. Letztlich wollte er dann doch keinen Vaterschaftstest (warum wohl). Hab dann auf Unterhalt verklagt. Als er dann noch immer nicht gezahlt hat, hab ich über das Unterhalturteil eine Pfändung angestrebt, wodurch mein Vater gemerkt hat, dass er nicht so mit mir umgehen kann und hat von alleine gezahlt. geli P.S. Sowas belastet natürlich die Beziehung zum Vater (auch wenn da noch andere Sachen waren). Ich schaffe es nach etwa drei Jahren jetzt langsam, wieder ein halbwegs normales Verhältnis zu haben. Zitieren
Schachcomputerfreak Geschrieben 9. Dezember 2003 Geschrieben 9. Dezember 2003 Original geschrieben von Moeki Lehramt an Gymnasien Fachrichtung Informatik und Politikwissenschaften für Sekundarstuffe 2. Ich sehe da schon nen Zusammenhang. Das kommt drauf an. Bei uns in Bayern und in einigen anderen Bundesländern gibt es das Lehramt Informatik nur als Erweiterungsstudium oder maximal als Nebenfach. In dem Fall wäre Politikwissenschaft Dein Hauptfach. Da frägt sich also schon ob Du Anspruch hast. Den genauen Zusammenhang sehe ich jedenfalls (noch) nicht. Allerdings kann die Kombination in anderen Bundesländern anders sein. Ist halt auch alles eine Sache, wie Du das verkaufen kannst, wenn Du jetzt irgendwelche Ansprüche stellen willst. Grundsätzlich sollte es jedoch möglich sein, jetzt erstmal Forderungen zu stellen. Was die Problematik des Unterhalts im Allgemeinen betrifft: Deine Eltern sind unterhaltspflichtig (unter den schon genannten Bedingungen). Wenn sie jetzt nicht zahlen würden gäbe es mehrere Möglichkeiten: 1. Anruf beim Jugendamt. Unter gewissen Umständen ist es möglich dort einen Unterhaltsvorschuß zu bekommen. 2. Sozialamt: Es gibt dort normalerweise eine Abteilung die sich "Hilfe in besonderen Lebenslagen" schimpft. Dort vielleicht mal versuchen einen Antrag zu stellen. Allgemein solltest Du Dich auf eine Härtefallregelung berufen. Auch kann bei einem Unterhaltsanspruch das Sozialamt generell erstmal zahlen. Das Problem ist nur, dass das Sozialamt nur zahlen wird, wenn feststeht, dass Deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Wird die Unterhaltspflicht von Deinen Eltern bestritten, dann hast Du schlechte Karten. In dem Fall müsstest Du erstmal klagen. Ist dann rechtskräftig festgestellt, dass Deine Eltern unterhaltspflichtig sind, dann zahlt auch das Sozialamt. 3. An der Uni erkundigen. Manche Unis unterhalten eine sog. Härtefonds (der meist von der ASTA verwaltet wird). Vielleicht besteht auch da die Möglichkeit irgendwelche Mittel zu beantragen 4. Einen Bildungskredit beantragen. Solltest Du mit dem Unterhalt klagen müssen und Recht bekommen, könntest Du den vom nachzuzuahlenden Unterhalt dann wieder abtragen. Eine gute Quelle um alle Möglichkeiten zu eroieren ist z.B. die folgende Seite der Uni Heidelberg http://sozhb.fsk.uni-heidelberg.de/kap5-7.html Da findest Du alle Möglichkeiten, Dein Studium vielleicht doch finanzieren zu können. Zitieren
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