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Geschrieben

Hallo,

ich hab mit meinem Partner zusammen eine GbR.

Also ich hatte in der Realschule 3 Jahre Rechnungswesen und kenne mich daher schon mit linearer und degressiver Abschreibung aus.

Aber irgendwie hat man uns damals nicht gelernt, wie das genau in einer Firma abläuft.

Also was ich wissen müsste ist:

"Wie kann ich etwas abschreiben bzw. was genau muss ich da machen?"

und

"Wie läuft das mit den Steuern?"

Wäre cool wenn mir jemand weiter helfen könnte.

MfG

MoBaB

Geschrieben

afa tabellen vom finanzamt besorgen; nutzungsdauern ablesen; abschreibung berechnen; abschreibung buchen; sabbat.

aufwendungen werden größer; gewinn wird kleiner + damit auch die steuerlast.

Geschrieben

ok soweit kann ich das noch.

nur wie geb ich das beim FA an?

in der umsatzsteuer-voranmeldung gibt es ein feld das heißt "vorsteuerbeträge aus dem erwerb innergemeinschaftlicher güter" oder so ähnlich.

muss ich dann die steuer der güter die abgeschrieben werden da rein schreiben?

wie sieht das mit pc`s und so was aus? muss ich die komplett abschreiben oder kann ich die komponenten einzeln abschreiben? weil ich denke da an die geringwertigen wirtschaftsgüter die man bis 410 euro (netto) sofort im gleichen jahr abschreiben kann.

und wie mach ich das wenn ich es nicht im gleichen jahr abschreiben kann, sprich wenn es keine geringwertigen wirtschaftsgüter sind?

weil ich muss ja dann z.b. bei 3 jahren und linearer afa jedes jahr 1/3 abschreiben. wann schreib ich das ab? zum jahres ende, genau in dem gleichen monat wie im vorjahr oder wann?

danke jetzt schon einmal.

Geschrieben

abschreibungen nicht relevant für vorsteuer/umsatzsteuer.

nur für einkommensteuer.

den errechneten betrag bucht man gewöhnlich am jahresende.

pc komplett abschreiben; drucker und scanner getrennt,

Geschrieben

aha.

und in welchem bogen muss ich das dann angeben?

in der umsatzsteuer-voranmeldung oder kommt da extra noch einmal etwas?

und die geringwertigen wirtschaftsgüter geb ich die dann auch nur am jahresende an oder gleich in dem monat in der umsatzsteuer-voranmeldung?

Geschrieben

gwg und abschreibungen bei der einkommensteuer 2003

wenn du was zurückkriegst gleich im januar 2004.

wenn du zahlen musst dann erst im herbst/winter 2004

nochmal: mit vst/ust haben gwg und afa nichts zu tun.

was du natürlich tust, die vorsteuer aus deinen käufen (pc + gwg) voll bei der umsatzsteuer angeben.

Geschrieben
Original geschrieben von apiphil

pc komplett abschreiben; drucker und scanner getrennt,

Wir haben die ganzen Abschreibungen mit einem Steuerberater gemacht und der sagt das der PC (bzw. alle Waren über 400 Euro) über ein paar Jahre abgeschrieben werden dürfen und alle Sachen darunter sofort!

Geschrieben
Original geschrieben von Slayer8

Wir haben die ganzen Abschreibungen mit einem Steuerberater gemacht und der sagt das der PC (bzw. alle Waren über 400 Euro) über ein paar Jahre abgeschrieben werden dürfen und alle Sachen darunter sofort!

Ist soweit auch richtig, dafür gibt es ja die Afa-Tabellen.

Was apiphil wohl eher meinte, dass ein PC ein kompletter Anlagenbestand ist, heisst, z. B. einzelne Teile sind allein nicht gebrauchsfähig/nutzbar.

Geschrieben
Original geschrieben von Slayer8

Wir haben die ganzen Abschreibungen mit einem Steuerberater gemacht und der sagt das der PC (bzw. alle Waren über 400 Euro) über ein paar Jahre abgeschrieben werden dürfen und alle Sachen darunter sofort!

Wenn er das wirklich so gesagt hat... Schlechter Steuerberater. Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen (um sofort abschreibbar zu sein) die Bedingung erfüllen, dass sie eigenständig nutzbar sind. Ein Faxgerät z.B. ist eigenständig nutzbar, ein Monitor nicht. Bei Druckern kommt es auf das Finanzamt an. Die meisten machen mit, einige stehen auf dem Standpunkt dass ein Drucker auch kein eigenständig nutzbares Gerät ist (womit sie eigentlich sogar recht haben) und damit nicht sofort abgeschrieben werden darf.

Geschrieben

Und da das kein "Normalo" alles kann, unsere Politeiker mal eingeschlossen, gibts die Berufsgruppe der Steuerberater und die sind bei sowas nur zu empfehlen.

Die monatliche Umsatzsteuerkiste kann man noch selber bewältigen aber der Rest..nö schade um die schöne Zeit :D

Geschrieben
Original geschrieben von Schachcomputerfreak

Wenn er das wirklich so gesagt hat... Schlechter Steuerberater. Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen (um sofort abschreibbar zu sein) die Bedingung erfüllen, dass sie eigenständig nutzbar sind. Ein Faxgerät z.B. ist eigenständig nutzbar, ein Monitor nicht. Bei Druckern kommt es auf das Finanzamt an. Die meisten machen mit, einige stehen auf dem Standpunkt dass ein Drucker auch kein eigenständig nutzbares Gerät ist (womit sie eigentlich sogar recht haben) und damit nicht sofort abgeschrieben werden darf.

Oh, danke für den Tip.

Wenn dem wirklich so ist sollte ich mal ein Wörtchen mit ihm reden denn wofür beauftrage ich einen Steuerberater. :-(

Geschrieben

ok das hab ich glaub ich auch so gelernt.

aber wie siehts denn dann z.b. mit dem beispiel aus:

wir haben einen firmenserver und dafür haben wir neue festplatte geschenkt bekommen (wirklich) und dafür haben wir uns halt neue kabel kaufen müssen.

kann ich sowas jetzt absetzen?

selbständig nutzbar ist es ja nicht aber ich "brauch" es ja.

ich mein wenn es halt so sachen sind die zum geschäftsumfeld gehören. wie in unserem it-sektor z.b. mit platten, prozessoren (wenn z.b. ein alter abraucht) oder sowas.

Geschrieben

Meine alte Firma hat sowas als Geringfügige Wirtschaftsgüter gebucht. Auch z.B. Netzwerkkarten die ersetzt werden mussten. Sind ja auch Materialien die für den Firmenbetrieb notwendig sind.

Geschrieben

Das fällt ja auch im weitesten oder direkten Sinne unter Reparatur, Verbrauchsmaterial, was notwendig ist um ein System lauffähig zu halten. Ist es eine grössere Anschaffung, ordnet man das eben der bestehenden Abschreibung/Anlagegut zu und die Abschreibung berechnet sich neu.

Geschrieben

@MoBab

Kabel würde ich wohl unter Verbrauchsmaterial buchen. Damit ist es sofort absetzbar.

@Slayer8

Ja es ist in vielen Betrieben so üblich, dass nahezu alles unter Geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht wird was unter dem entsprechenden Wert liegt. Meistens kommt es dann auf das Finanzamt an. Was das eine akzeptiert, akzeptiert das andere noch lange nicht. Oft fehlt den Prüfern auch das nötige Fachwissen um jetzt die eigenständige Nutzbarkeit zu erkennen. Trotzdem ist die Buchung in diesem Fall eben falsch. Manch einer hat da dann bei der Betriebsprüfung große Augen bekommen, was so alles beanstanded wurde...

Zu Deinem Fall:

Eine Nachrüstung mit einer Netzwerkkarte würde eine Wertsteigerung des Abschreibungsobjektes (in diesem Fall also des Rechners) bedeuten. Es wäre also auf Geschäftsausstattung zu buchen und die Abschreibungsgrundlage des Rechners anzupassen.

Handelt es sich um den Austausch einer defekten Netzwerkkarte, dann wird man es in der Regel als werterhaltende Reparatur ansehen und es auf das entsprechende Erfolgskonto buchen. So wäre es richtig.

Dein voriger Post: Das ist es ja. Wenn es um die Steuererklärung geht dann sind die Steuerberater recht gut (ist ja auch ihr Job), wenn es um die Buchhaltung geht... da mangelt es (naja, wozu gibt es auch Buchhalter...). Ich hatte mal einen Riesenärger mit der Bank nachdem mein Steuerberater Bockmist gebaut hatte. Kunde hat noch am 30.12. einen Rechner und diverses Zubehör abgeholt und läppische 10.000 Märker dagelassen. Was macht mein Steuerberater? Bucht das ganze am 31.12. als Privatentnahme aus (ich war damals eine Privatfirma) weil man ja "über die Feiertage soviel nicht in der Kasse hat". Als mein Bänker dann die Bilanz gesehen hat (hatte damals ein Jungunternehmerdarlehen), hat den fast der Schlag getroffen, dass ich mal eben so 10 Mille aus der Kasse nehme... Hat mich dann jede Menge gutes Zureden gekostet um ihm klarzumachen, dass das quasi am 2. Januar wieder als private Einlage gebucht wurde... Seitdem hab ich dann die Buchhaltung wieder selber gemacht...

Geschrieben

hallo,

find es cool das hier so konkrete antworten kommen. danke!

also ich könnte dann kabel und festplatten die ich für den server gebraucht habe z.b. mit auf dem rechner abschreiben.

aber ich schreib den server ja gar nicht ab weil das mehr oder weniger ein geschenk war. hat uns keinen cent gekostet. aber haben halt einiges gebraucht.

und kann ich dann so sachen die ich brauch um kunden-pcs zam zu basteln auch unter verbrauchsgüter abschreiben? also sozusagen gleich?

ich denk da an folgendes:

- netzwerkkabel (meterware)

- usb-kabel

- festplattenkabel

- schrauben

- netzwerkstecker

und lauter so sachen.

Geschrieben
Original geschrieben von MoBaB

hallo,

find es cool das hier so konkrete antworten kommen. danke!

also ich könnte dann kabel und festplatten die ich für den server gebraucht habe z.b. mit auf dem rechner abschreiben.

aber ich schreib den server ja gar nicht ab weil das mehr oder weniger ein geschenk war. hat uns keinen cent gekostet. aber haben halt einiges gebraucht.

und kann ich dann so sachen die ich brauch um kunden-pcs zam zu basteln auch unter verbrauchsgüter abschreiben? also sozusagen gleich?

ich denk da an folgendes:

- netzwerkkabel (meterware)

- usb-kabel

- festplattenkabel

- schrauben

- netzwerkstecker

und lauter so sachen.

Also Du oder die Firma hat den Server geschenkt bekommen... (Mist warum find ich nie nen Dödel, der mir nen Server schenkt....) und er wird nicht abgeschrieben. Trotzdem kannst Du ihn aber in der Buchhaltung führen (und wenn es der berühmte Erinnerungswert von 1 EUR ist). Bei einer Privatfirma kannst Du ihn auch evtl. als private Sacheinlage mit einem vernünftigen Schätzwert in die Buchhaltung einbringen, falls er da noch nicht drinsteht. Wie auch immer. Selbst wenn das Teil jetzt in der Buchhaltung mit 0 EUR drinsteht, wirkt sich der Zukauf von Komponenten wertsteigernd aus und damit unterliegt das Teil wieder der Abschreibung. Er hat Euch zwar damals keinen Cent gekostet, aber jetzt verursacht er ja Kosten (und wenn es nur durch den Zukauf von Komponenten ist)

Wenn Du Kunden-PCs zusammenbaust arbeitest Du vermutlich mit sowas ähnlichem wie einem Industriekontenrahmen (oder zumindest mit einem Kontenrahmen, der sich daran annähert) Diese Kleinteile sind ja nicht für die Nutzung in eurer Firma gedacht (dazu werden sie erst wenn ihr aus dem Lager was für den eigenen Gebrauch entnehmt) sondern sie sind einfach eben Bestandteil des Kleinteilelagers, gehören also zu den Artikelm, die für den Kundenverkauf oder für die Herstellung von Waren bestimmt sind. Damit haben sie mit der Abschreibung überhaupt nichts zu tun. Kabel, Stecker und Schrauben würde ich jetzt irgendwo im Bereich Rohstoffe oder Kleinteile ansiedeln.

Geschrieben

hey danke.

der erste absatz erfreut mich ja.

d.h. ich setze die sachen wie platten fürn server jetzt einfach über 3 jahre ab oder?

der zweite absatz nicht so.

also meinst du hilfsstoffe.

also wir haben keine doppelte buchführung, deswegen hab ich mir das mit dem kontenrahmen auch geschenkt. ich mein wir kaufen z.b. 100m netzwerkkabel und 20 stecker und die werden dann halt mal für nen kunden verbraucht und manchmal in unserer eigenen firma. muss ich das dann genau aufsplitten?

Geschrieben
Original geschrieben von MoBaB

hey danke.

der erste absatz erfreut mich ja.

d.h. ich setze die sachen wie platten fürn server jetzt einfach über 3 jahre ab oder?

der zweite absatz nicht so.

also meinst du hilfsstoffe.

also wir haben keine doppelte buchführung, deswegen hab ich mir das mit dem kontenrahmen auch geschenkt. ich mein wir kaufen z.b. 100m netzwerkkabel und 20 stecker und die werden dann halt mal für nen kunden verbraucht und manchmal in unserer eigenen firma. muss ich das dann genau aufsplitten?

zu 1: Ja, normalerweise über 3 Jahre...

zu 2: Nun ja, zumindest macht ihr eine Einnahmen/Überschuß-Rechnung. Zur doppelten Buchführung seid ihr ja nicht zwingend verpflichtet (kommt allerdings auf Eure Umsätze mit an. Kann durchaus sein, dass ihr irgendwann dazu verpflichtet seid. Erkundigt Euch da mal beim zuständigen Finanzamt. Ich kenne die genauen Grenzen nicht aber ich glaube ab 25 TSD EUR Gewinn bzw. 260 TSD EUR Umsatz müsst ihr...)

Generell: Bei Verbrauchsgütern (und da gehören Stecker und Kabel, wie Du sie beschrieben hast dazu) gibt es normalerweise keine Abschreibung. Wenn ihr jetzt also 100 Meter Kabel auf einen Schlag für Eure interne Verkabelung verbratet, würde ich das als Verbrauchsmaterial sehen. Zwingend aufsplitten musst Du es nicht. Schon gar nicht bei einer E/Ü-Rechnung. Bei doppelter Buchführung würde es wohl als Aufwand verbucht werden (Instandhaltungsaufwand oder sowas...)

Geschrieben

ok dann seh ich das ja vollkommen richtig. und es passt wie wir es immer gemacht haben.

die grenzen denke ich sind richtig.

25.000 euro gewinnt

oder 250.000/260.000 euro umsatz.

Geschrieben

nabend,

mir is da noch ne frage eingefallen.

ich hab hier zwei rechner stehen. leider wurden die schon letztes jahr (2002) gekauft.

und damals sind uns der käufer abgesprungen. jetzt stehen halt die kisten schon seit einem jahr rum. wir haben linux drauf und arbeit selbst dran. haben leider auch keinen käufer mehr gefunden bis jetzt.

kann man die im nachhinein noch irgendwie absetzen?

bzw. können wir die dieses jahr absetzen?

weil wie gesagt letztes jahr wollten wir sie eigentlich noch verkaufen.

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