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Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi @ all,

also aus Sicherheitsgründen muss eine Firma ihr Gelände Videoüberwachen.

Das Gelände ist öffentlich zugänglich (nicht umzäunt).

Die Frage ist jetzt nur.....in wie weit man da den Gesetzestext biegen kann?

Hat da vielleicht jemand Erfahrungen, Tipps oder Link´s zu?

Das Problem welches ich darin sehe ist nämlich, dass man ja niemanden ohne sein einverständnis Filmen darf.....

Das würde da ja aber zwangsläufig passieren! Denn der Kunde möchte die Videos zur späteren Auswertung speichern!

Die Datenschutz-Profies (oder Menschenrechtler :D ) können sich nun also richtig auslassen!

Danke im vorraus

HBegga

Geschrieben
Original geschrieben von HBegga

also aus Sicherheitsgründen muss eine Firma ihr Gelände Videoüberwachen.

Das Gelände ist öffentlich zugänglich (nicht umzäunt).

Ein frei zugängliches Gelände aber dann gross auf Sicherheit und Videoüberwachung pochen :confused: Was bitte ist gefährlich an jemand, der über das Firmengelände läuft?

IMHO hat da ein Chef schlecht geschlafen...

Ok, mal was zum Thema: Es ist verboten öffentliche Plätze zu überwachen, zumindest wenn man sich nicht Staat nennt. Inwiefern man aber ein Firmengelände, auch wenn es keinen Zaun hat, als öffentlich betrachtet weiss ich nicht. Ich würde sagen, ein Firmengelände ist Privatbesitz und nicht öffentlich. Ein Kaufhaus wird z.B. auch überwacht, und ist trotzdem öffentlich zugänglich. Es gab AFAIK sogar ein Urteil, dass es einem Kaufhaus (in Berlin war es IIRC) erlaubt, die Strasse vor dem Kaufhaus zu überwachen.

Öffentliche Plätze und öffentlich zugängliche PLätze sind ein Unterschied. Es sollte also keine Probleme geben nur weil kein Zaun um das Gelände ist.

Inwiefern diese Überwachung aber Sinn macht und nicht nur einen Platzebo-Effekt hat sei dahingestellt...

Geschrieben
Original geschrieben von HBegga

Denn der Kunde möchte die Videos zur späteren Auswertung speichern!

Das wird ein datenschutzrechtliches Problem werden, denn soweit ich informiert bin, darf eine Aufzeichnung nicht stattfinden.

In Leipzig (wo ich mal ein paar Jahre gelebt habe) werden einige neuralgische Plätze von der Polizei Videoüberwacht, die darf aber erst dann auf den Aufnahme-Knopf drücken, wenn ein Beamter am Bildschirm eine Straftat oder einen Verdächtigen entdeckt.

Edit: kurz mal googeln und hier beim Landeszentrum Datenschutz Schleswig-Holstein was gefunden:

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm

Geschrieben

Bei meiner alten Arbeitsstelle waren auch viele oeffentliche Bereiche, die videoueberwacht wurden. Wichtig daran ist jedoch, dass es datenschutzrechtliche Bedenken geben koennte, wenn nicht ausdruecklich auf diese Videoaufzeichnung hingewiesen wird. Mit betreten eines dementsprechend ausgewiesenen Bereiches gibt man dann die Zustimmung, gefilmt werden zu duerfen. Soweit ich mich erinnere, war das so.

Allerdings ist diese Aussage weder verbindlich, noch mit Quellen verifiziert. Google am besten mal nach Urteilen und/oder Gesetzestexten dieser Art.

Geschrieben
Original geschrieben von JesterDay

Ein frei zugängliches Gelände aber dann gross auf Sicherheit und Videoüberwachung pochen :confused: Was bitte ist gefährlich an jemand, der über das Firmengelände läuft?

IMHO hat da ein Chef schlecht geschlafen............

........Inwiefern diese Überwachung aber Sinn macht und nicht nur einen Platzebo-Effekt hat sei dahingestellt...

Danke für Deine Spekulationen.......bringt mir nur nix!

Mit "ich würde sagen", "Inwiefern" oder "sollte" hilfst Du mir nicht weiter, absolut nicht!!!

Und ob das so Sinn macht oder nicht lass doch bitte unsere Sorge sein, DANKE!!!

Oder leitest Du den Konzern in dem ich Arbeite???

Original geschrieben von Chief Wiggum

Das wird ein datenschutzrechtliches Problem werden, denn soweit ich informiert bin, darf eine Aufzeichnung nicht stattfinden.

In Leipzig (wo ich mal ein paar Jahre gelebt habe) werden einige neuralgische Plätze von der Polizei Videoüberwacht, die darf aber erst dann auf den Aufnahme-Knopf drücken, wenn ein Beamter am Bildschirm eine Straftat oder einen Verdächtigen entdeckt.

Thx Chief,

Genau das ist auch das Problem welches wir darin sehen! Dadurch das jeder, rein theoretisch, über den Platz laufen kann. Muss man da mit der Aufzeichnung äußerst vorsichtig sein!!!

Der Link hat mir auf jeden fall weitergeholfen (ist halt nur vom November 2000), Danke!

Hat aber trotzdem noch jemand etwas mehr INFO´S oder LINKS zu diesem Thema?

Edit: Danke Hawkeye, so was in der Art habe ich mir schon gedacht!!! Dann werd ich mal deutsches Gesetzeskauderwelsch durchkauen!!!

Deutsches Recht.........schwerstes Recht!

Kennt jemand nen guten Juristen *ROFL, Scherz*

mfg

HBegga

Geschrieben
Original geschrieben von JesterDay

Ein frei zugängliches Gelände aber dann gross auf Sicherheit und Videoüberwachung pochen :confused: Was bitte ist gefährlich an jemand, der über das Firmengelände läuft?

IMHO hat da ein Chef schlecht geschlafen...

Nur um das mal nebenbei anzumerken: Es gibt genug oeffentlich zugaengliche Bereiche in Firmen, die der Ueberwachung beduerfen. Kaufhaeuser, Flughaefen und Bahnhoefe seien da nur mal als Beispiel erwaehnt.

Geschrieben
Original geschrieben von Hawkeye

Nur um das mal nebenbei anzumerken: Es gibt genug oeffentlich zugaengliche Bereiche in Firmen, die der Ueberwachung beduerfen. Kaufhaeuser, Flughaefen und Bahnhoefe seien da nur mal als Beispiel erwaehnt.

Sicher, aber da sind doch dann auch am Eingang Schilder, die auf eine Videoüberwachung hinweisen, oder? Jedenfalls sind in Leipzig auf den überwachten Plätzen acuh solche Schilder angebracht.
Geschrieben
Original geschrieben von Hawkeye

Nur um das mal nebenbei anzumerken: Es gibt genug oeffentlich zugaengliche Bereiche in Firmen, die der Ueberwachung beduerfen. Kaufhaeuser, Flughaefen und Bahnhoefe seien da nur mal als Beispiel erwaehnt.

Diese werden aber schon länger Überwacht, wenn es sich also um solch eine Firma handeln würde, sollte da schon Wissen darüber vorhanden sein. Daher mein Schluss, das es sich um eine Firma handelt, die so etwas noch nicht nutzt, bzw. die in einem Bereich arbeitet, der bis jetzt die Videoüberwachung nicht nötig hatte.

aber egal...

Hier mal das bundesdatenschutzgesetz vom 14.1.2003:

http://www.brandenburg.de/land/lfdbbg/gesetze/bdsg.htm#6b

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,

2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder

3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

EDIT:

Ein Konzern könnte sich (sollte sich?) einen Rechtsbeistand leisten und sich nicht auf Äusserungen im FI-Forum verlassen... meine Meinung dazu, und das oben war auch meine Meinung... aber ich spekuliere nur wieder...

Geschrieben
Original geschrieben von Chief Wiggum

Sicher, aber da sind doch dann auch am Eingang Schilder, die auf eine Videoüberwachung hinweisen, oder? Jedenfalls sind in Leipzig auf den überwachten Plätzen acuh solche Schilder angebracht.

Natuerlich. Beispielsweise sowohl am Duesseldorfer Flughafen, wie auch am Hbf und in einigen U-bahnen wird vorher darauf hingewiesen. Deswegen mein Kommentar weiter oben.

Geschrieben
Original geschrieben von JesterDay

Ein Konzern könnte sich (sollte sich?) einen Rechtsbeistand leisten und sich nicht auf Äusserungen im FI-Forum verlassen... meine Meinung dazu, und das oben war auch meine Meinung... aber ich spekuliere nur wieder...

Nur weil ICH hier frage, heisst das noch lange nicht, dass sich da jemand in meiner Firma drauf verlässt! Und ehrlich gesagt wird mir das auch jetzt zu blöd / kindisch hier!!!

Ich wollte Hilfe und keine endloslangen Erklärungen der Gegebenheiten abgeben!!!

Aber die einfache Beantwortung scheint ja zu einfach zu sein als das sie genügt!

Trotzdem danke an alle!!!

mfg

HBegga

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Eine vollständige Überwachung der Passage hielt das Gericht auch dann für rechtswidrig, wenn die kontrollierten Bereiche im Eigentum eines Privatunternehmens stehen. Es sei auf jeden Fall eine unbeobachteter Tunnel für Passanten freizuhalten.

http://www.heise.de/newsticker/data/ad-21.12.03-000/

Hatte das oben schonmal angesprochen, war da aber der Meinung es wäre schon entschieden gewesen... jetzt ist es entschieden.

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