Morphi Geschrieben 3. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2003 Hi wir haben da eine Frage: hat jemand eine Ahnung ob die Firma die Lernmittel(Bücher), die du im laufe einer Ausbildung brauchst, stellen muss? Z.B 5 Bücher kaufen und dann eine Art Bibliothek machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2003 Was das Gesetz hergibt: § 6 BBiG (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. dafür zu sorgen, daß der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. (2) ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 3. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2003 allerdings ist zu beachten, daß der gesetztestext es nicht hergibt, auf kosten des betriebes eine "bibliothek" anzulegen. die entscheidung, was notwendig ist, liegt zunächst mal beim betrieb und nicht auf dem wunschzettel des azubis. im übrigen glaube ich nicht, daß es sinnvoll ist die beschaffung eines bestimmten buches "einzuklagen". aber gegen ein vernünftiges gespräch mit dem ausbilder, ist sicher nichts einzuwenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 3. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2003 Würde ebenfalls mit dem Ausbilder reden, denn wir haben z.B. ein Tabellenbuch, dass zwar zur Prüfung zugelassen ist, aber nicht Pflicht ist. Ich würd sagen dies ist ein Grenzfall. Hier hat auf jedenfall ein klärendes Gespräch geholfen und der Preis wurde erstattet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 3. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2003 Wenn ein Azubi was (ein Buch) kauft, kann er idR nicht damit rechnen, dass er es auch erstattet bekommt... Von daher stimme ich der Idee, vorab zu fragen und das abzuklären voll zu. Auf der anderen Seite: Man kann vom Betrieb nicht erwarten, jede evtl. nette Schwarte für einen Ausbildungsabschnitt von 2-4 Wochen zu kaufen. Außerdem hängt es auch davon ab, ob man der erste Azubi, der einzige Azubi oder sonst ein Exote (der einzige FISI im Blumenladen) ist bzw. die Firma ggf. auch exotisch ist. Fazit: Nett mit Ausbilder/Cheffe absprechen, ggf. einen Etat rausholen (50-100 Euro pro Quartal oder Halbjahr) und dann selektiv einkaufen. Bücher, die man haben will, kann und sollte man sich übrigens sowieso selbst zu legen. Ein Tipp: Weihnachten steht vor der Tür... LiGrü Michael (Buchsammler) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
themaster Geschrieben 5. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2003 Also ich kaufe mir die Bücher selbst (abgesehen von den Berufsschul spezifischen), schon alleine deshalb, weil ich nicht meine Bücher/mein Wissen mit Ende der Ausbildung verlieren möchte. Wenn der Betrieb die Fachbücher bezahlt, dann bleiben die auch später in der Firma und dann hat man es nicht mehr als z.B: Nachschlagewerk. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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