HephaistosSon Geschrieben 11. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2001 mmmhhhh, ich hoffe ich störe den Smalltalk nicht Kann mir jemand vielleicht sagen, wie die Rechtslage bei Hörproben von geschützten Musiktiteln ist. Würde gerne auf meiner PRIVATEN Homepage ein paar rm-Dateien (also Streaming in schlechtester Qualität) zum direkten anhören anbieten (z.B. fürn RealPlayer). Dabei handelt es sich überwiegen um recht alte Musikstücke. Ausserdem sollen die kurzen Anspielungen höchsten 20-30 Sekunden dauern und wie gesagt: Sie sind nicht zum Download bestimmt (auch wenn man dies natürlich mit Ahnung umgehen kann). Wenn ich die GEMA-Page richtig interpretire, muss man trotzdem ne Menge Kohle latzen oder wie ist das? Für Tipps oder Tricks zum Umgehen bin ich dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 11. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2001 Richtig gelesen!! Das kostet, egal wieviel Takte oder wieviel Sekunden. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind weder ein paar Sekunden kostenlos oder ein paar Takte kostenlos. Vom Prinzip könntest Du die Dinge so verfremden, daß sie nur noch halbwegs erkennbar sind als orginal, aber dafür müßtest Du die Genehmigung der entsprechenden Urheber haben. Und ist ja auch anscheinend nicht im Sinn deiner Sache Nach 50 Jahren erlischt das Urheberrecht automatisch. Aber danach sind es meistens irgendwelche Agenturen, die diese Rechte wieder Aufkaufen und wieter kassieren (wobei vorher der Urheber selbst kassiert hat). Dies gilt sowohl für zeitgenössische Musik als auch für Klassik, die nämlich (auch im Gegensatz zur landläufigen Meinung) auch nicht GEMAfrei ist. Also: Du mußt für die Gema eine Liste fertigen, welche Songs Du wie lange zum Streamen anbieten willst (ob`s orginal oder nachgespielt ist) und danach richtet sich dann die Gemagebühr. Und die GvL will natürlich auch noch mitkassieren, da mußt Du das ganze auch noch anmelden. Und wenn Du das ganze umgehen willst: Sowas ist schlicht illegal. Und das kann ich als Musiker nicht unterstützen <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 11. Oktober 2001 15:06: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von B.J.Honeycut ]</font> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cody Geschrieben 11. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2001 Hi, Ich hab mir die Seite auch mal angeschaut, aber ich habe nix über Hörproben gefunden. Was die mit privaten Pages meinen betrifft immer nur komplette Stücke. Vielleicht solltest du einfach mal n E-Mail an die Herrschaften richten. Fragen kostet ja schliesslich ( selbst bei der GEMA ) nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 11. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von B.J.Honeycut: <STRONG>Also: Du mußt für die Gema eine Liste fertigen, welche Songs Du wie lange zum Streamen anbieten willst (ob`s orginal oder nachgespielt ist) und danach richtet sich dann die Gemagebühr. </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 11. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2001 Ja, war ein bischen mißverständlich ausgedrückt Das meinte ich natürlich, die Dauer eines jeden Stückes.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HephaistosSon Geschrieben 11. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2001 Schade, habe es zwar befürchtet, trotzdem aber gehofft, dass es irgendwie ein Hintertürchen gibt. Wenn jemand noch ne bessere Idee hat, kann er sich ja noch melden. Sieht die Gema das denn sehr eng bei solchen Sachen oder kann ich evtl. erst mit einer Verwarnung rechnen (jaja ich weiss, sowas dürfte ich hier eigentlich garnicht schreiben, aber vielleicht ja ein jemand Erfahrung in sowas). Trotzdem Danke erstmal an Euch. @B.J.Honeycut Naja, ganz so alt sind die Songs dann doch nicht. Aber sind schon einige Ende der 50er, Anfang 60er dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 12. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2001 Die Gema wird Dir erstmal nicht auf`s Dach steigen. Denn die interessiert es herzlich wenig. Aber: Die Firma, der die Rechte an den Songs gehören wird dir ganz gewaltig auf`s Dach steigen, wenn die es spitz kriegen. Die haben extra Leute, die durch`s Web surfen und schauen, wer "deren" Musikstücke im Web verwendet. Ist das dann nicht angemeldet kannst Du Dich auf eine saftige Abmahnung von mehreren Tausend Mark (in der Regel so um die 2000-3000 Mark) gefaßt machen. Die machen selbst Jagd auf Leute, die nur die Songs als Midi-File dudeln lassen. Obwohl das eigentlich erlaubt ist. Aber Leute, die von dem ganzen keine Ahnung haben, bezahlen natürlich sofort. Das ist für die Agenturen leicht verdientes Geld. Zumindest für die Agenturen, die mit diesen dubiosen Praktiken Geld machen wollen. Ich will hier nichts pauschalisieren. Aber hier noch mal das, was die Gema dazu sagt: I. Anwendungsbereich 1. Die Vergütunssätze gelten ausschließlich für gewerbliche, private oder nicht-gewerbliche Websites im Internet oder ähnlichen Datennetzen, welche die Eigenpräsentation zum Gegenstand haben und in diesem Rahmen die Speicherung von Werken (Upload) und die Übermittlung von Werken (Streaming) an den Endnutzer vornehmen oder vornehmen lassen. 2. Unter Präsentation ist die Eigenpräsentation durch inhaltliche Unterrichtung über die Person, das Unternehmen oder die nicht-gewerbliche Institution zu verstehen. 3. Als Zugriff auf die Website gelten alle Kontakte der Nutzer mit Nutzung von Werken aus dem GEMA Repertoire auf der Website (sogenannte "Page Impressions" mit Musiknutzung). Zur Anzahl der Page Impressions mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen. III. Private Websites Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichen Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen. Vergütung Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 25 pro Jahr, wobei die Anzahl der Page Impressions mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2000 betragen darf. Ist die Anzahl der Page Impressions mit Musiknutzung höher als 2000, ist für jeweils weitere bis zu 2000 Page Impressions mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen. Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, sind für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die vorstehenden Vergütungsbeträge je Werk in voller Höhe zu bezahlen. Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl von bis zu 2000 Page Impressions mit Musiknutzung. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Page Impressions findet Abschnitt II. Anwendung. 6. Zeitliche Geltung Die Vergütungssätze treten mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft =============== Das heißt: Pro Stück was Du streamst oder als .au oder .mp3 im Hintergrund dudelt, solltest Du bis zum 31. Dezember 2001 25€ pro Jahr berappen. Danach wird`s betimmt teurer. <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 12. Oktober 2001 10:34: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von B.J.Honeycut ]</font> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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