bascar Geschrieben 11. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 Hallo, Ich habe heute einen Zeitplanerstellt um die Stunden zu erfassen die ich in der Arbeit bin. Jetzt steht zur frage ob ein 8 Stunden Arbeitstag mit Pause oder ohne Pause zähtl. Das heist ob ich von der effektiven Zeit her 9 Stunden im Betrieb mit Pause sein müsste oder eben nur 8 und evtl nur 7,30 Stunden reine Arbeitszeit habe;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 11. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 Tach bascar, Du musst IMHO von deiner Zeit Die Du im Betrieb bist, deine Pause abziehen. Angenommen Du bist 9 Std. bei der Arbeit und musst 30 min. Pause machen, dann musst du diese 30 Minuten abziehen und hast somit nur 8 1/2 Std. gearbeitet. Es mag sein das es noch andere Regeln gibt, diese sind mir aber nicht bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bascar Geschrieben 11. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 Ok danke für die schnelle antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 11. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 Kann die Meinung von Cr@sh nur bestätigen. Also Pausenzeit abziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
esders Geschrieben 11. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 Jo, ist korrekt. Arbeitspausen sind keine Arbeitszeit. Anders ist das bei jugendlichen Azubis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 11. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 Original geschrieben von esders Anders ist das bei jugendlichen Azubis... Nö! Auszug= JArbSchG § 4 Arbeitszeit: (1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne die Ruhepausen (§ 11). Auszug= JArbSchG § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume : (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
esders Geschrieben 11. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2003 ups, recht haste ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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