Rapid80 Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Hi all! Was passiert eigentlich, falls man durchfallen sollte? Ist man automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, oder muß man sich neu anmelden? Gruß Rapid80 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oneside Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Ich denke, dass Dir die IHK eine neue Anmeldung zur nächsten Prüfung schicken wird, sobald wieder Anmeldungen sind. Du bist ja als Azubi bei der IHK gemeldet und dann wissen die ja eigentlich auch wann Du Prüfung hast. Sicher bin ich mir da aber leider auch nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Es ist so. Das ganze Prozedere beginnt von vorne.... als ob du noch nicht geschrieben hättest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Original geschrieben von Rapid80 Ist man automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, oder muß man sich neu anmelden?aus dem BBiG hier zu finden § 14 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Wenn du nicht bestehst, musst du nach §14(3) eine Verlängerung bei dem Ausbildenen beantragen, da sonst deine Ausbildungs nach §14(1) mit dem im Ausbildungsvertrag genanten Datum endet. Die Verlängerung wird an die IHK weitergereicht (Eintragung der Änderung des Vertrags) und die lädt dich dann zur nächst möglichen Prüfung ein. Du must aber nicht zwingend beide Teile (A/B) wiederhohlen. Wenn du z.B. im Teil A durchfällst wird auch nur Teil A wiederholt. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 du kannst aber auch auf die verläöngerung der ausbildung verzichten. dann musst du dich selber anmelden und erfährst auch was so eine prüfung kostet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn man den Prüfungsteil A (Projekt) bestanden hat. Ist dies nicht der Fall, benötigt man einen Betrieb, in dem man das Projekt durchführen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 korrekt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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