Chriss21mx Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Hallo Leute, ich wollte mal fragen ob es wohl möglich ist auf Lohn (z.B: Monatsgehalts, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) teils zu verzichten, damit meine Mutter wieder Kindergeld bekommt? Bin Auszubildender als Fachinformatiker und verdiene ungefähr 500 Euro Netto, dazu kommen aber noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Der Antrag auf Kindergeld wurde abgelehnt, weil ich im Jahr ca 200 Euro zuviel verdiene. Lässt sich da was machen???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Natürlich ist das möglich, du must das nur alles mit deinem Chef, bzw Lohnbuchhaltung abklären. Es ist ja nicht verboten weniger zu verdienen. Es kann natürlich sein, dass deswegen der Ausbildungsvertrag geändert werden muss. Aber denk dran, Vermögenswirksamme Leistungen sind freiwillige Zulagen des Arbeitgebers, diese könnte man eigentlich ohne Probleme genauso wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wegfallen lassen, wenn dies mit beidseitigem einvernehmen geschieht. Aja und eh ich es vergesse, du kannst übrigens Werbungskosten abziehen. Oder wenn du nur geringe Werbungskosten hast, kommt der Werbungskostenpauschbetrag zu tragen. Dieser liegt bei 1044 €. Quelle Du must halt schauen dass du auf die 7.188 € kommst, dann gibt es auch wieder Kindergeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Hm, theoretisch sollte ein ändern das Vertrages grundsätzlich möglich sein. Schwierig wird wenn ihr nach Tarif bezahlt werdet, da können sich Betrieb, Betriebsrat oder was weiß ich quer stellen. Am besten wäre es gewesen vorher nachzuforschen. Kann mich noch gut daran erinnern, wie ein paar BS Kollegen mit ihren paar Euro Netto mehr gepralt haben. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chriss21mx Geschrieben 16. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Danke für die schnelle Antwort. Ich denke mal das Problem ist wirklich, das wir nach Tarif bezahlt werden. Arbeite im öffentlichen Dienst und jeder sagt hier etwas anderes. Mein Chef meint es wäre möglich aber andere sagen es wäre nicht möglich. Was sollte ich als nächstes tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Also dein Chef hat grundsätzlich Recht behaupte ich. Wenn man beispielsweise Regelmäßig Weihnachtsgeld verteilt hat, kann man dieses auch nicht so ohne weiteres kürzen. Aber wenn dies einvernehmlich, also mit beidseitigem einverständnis geschieht, geht es ja auch nicht vors Arbeitsgericht, also ist es kein Problem eigentlich. Ich selber würde mich mit den entsprechenden Personen in Kontakt setzten, die in diesem Gebiet verantwortlich sind (jemand von der Lohnbuchhaltung). Ansonsten bitte deinen Chef, sich für dich einzusetzen und dies in die Wege zu leiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Vorsicht! Es gab mal einen Paragraphen, der besagte, dass man keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn man auf einen Teil seines Gehalts verzichtet und dadurch unter die Obergrenze rutscht. (Merkblatt zum Kindergeld 2001 - unter Punkt 3.6 der letzte Satz) Es würde mich wundern, wenn der mittlerweile nicht mehr bestehen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Hi ich hätte dazu jetzt ne frage. wird zur berschnung das Netto ,Brutto oder Gesamt Brutto Gehalt genommen? Gesamtbrutto besteht aus dem Brutto einkommen und den Sonderleistungen wie z.b. VWL Urlaubsgeld Weinachtsgeld Welcher dieser werte ist Relevant und kann man den Pauschbetrag von ca 1000€ immer abziehen ? oder wie funktioniert das ? merci im Vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
datensurfer Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Ich frage mich warum du staatliche sozialhillfe schnorren willst wo du doch genug verdiehnst. So wie es scheint suchst du sogar nach Möglichkeiten den Staat zu betrügen, verstößt das nicht sogar gegen die Boardregeln???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Wenn meinst du ? Wenn du mich meinst dann muss ich das vernein ist nur reines Interesse weil ich mit dem oben genanten link nichts anfangen kann. und mein Problem besteht darin das ich ca 500 € drüber komme( im nächstem Jahr) und wenn ich dann zuhause das Geld abdrücken muss weniger habe als vorher. Da dies 500€ Brutto Mehr sind gehen davon dann auch alleemöglichen Sachen ab. Weil es kein Kindergeld mehr gibt müsste ich zuhause dann halt einen teil abgeben, davon ausgegangen das ich 50-80 € bezahlen muss sieht’s dann so aus das ich pro Monat ca 30€ weniger habe als im 2. Lehrjahr und das ist Sche***. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geli27 Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Original geschrieben von Chriss21mx Ich denke mal das Problem ist wirklich, das wir nach Tarif bezahlt werden. Arbeite im öffentlichen Dienst und jeder sagt hier etwas anderes. Evtl. ist das gar kein Problem. Der Tarifvertrag über Urlaubs- und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst ist im Sommer gekündigt worden. So kann es passieren, dass die demnächst ganz gestrichen werden und Du bist wieder drunter. geli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chriss21mx Geschrieben 16. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Ich frage mich warum du staatliche sozialhillfe schnorren willst wo du doch genug verdiehnst. Wenn du mich meintest kann ich nur sagen, das meine Mutter nicht sehr viel Geld verdient und auf das Kindergeld angewiesen ist und das hat ganz und gar nichts mit schnorren zu tun. Und ich glaube nicht, dass das gegen die Boardregeln hier verstößt wenn ich frage ob sowas möglich ist oder nicht. Werde mich weiter schlau machen. Danke für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Tach zusammen, Original geschrieben von IngH Es würde mich wundern, wenn der mittlerweile nicht mehr bestehen würde. Stimmt der ist noch da! Link Auszug der oben verlinkten Seite: Ein Verzicht auf Teile der dem Kind zustehenden Einkünfte und Bezüge wird kindergeldrechtlich nichtanerkannt, d.h. es wird von den Beträgen ohne Verzichtausgegangen. Antworten auf viele Fragen bezüglich des Kindergeldes, kannst Du auch hier nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Also, den Werbungskostenpauschbetrag kannst du immer geltend machen, dafür kannst du aber keine Sonstigen Kosten mehr geltend machen, wie z.b für Bücher, Computer oder die entfernungspauschale oder wie das heißt(bin mir nicht ganz sicher) etc. Ein Beispiel: Für den Fall das du ein Burttojahreslohn von 7400 € hast. VL kommen 200 € dazu, genauso wie 250€ Urlaubsgeld und 250 € Weihnachtsgeld 7400 +200 +250 +250 _______ Gesammter Bruttobetrag 8100 -1044 ______ zu versteuernder Bruttolohn 7056 Dieser Burttolohn ist unter 7188 also würden die Eltern(wenn alle anderen vorraussetzungen auch stimmen, max 27 Jahre etc...) Kindergeld bekommen. Hier noch ein paar links oder hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Original geschrieben von datensurfer Ich frage mich warum du staatliche sozialhillfe schnorren willst wo du doch genug verdiehnst. So wie es scheint suchst du sogar nach Möglichkeiten den Staat zu betrügen, verstößt das nicht sogar gegen die Boardregeln???? weiter so! zum thema. gehaltsverzicht ist bei tariflich gebundenen betrieben oft nicht möglich, da unter tarif nicht bezahlt werden darf. da helfen auch keine argumente. zusätzlich hat ingh recht. falls die kindergeldkasse kenntnis von deinem gehaltsverzicht erhält, kann es zu rückzahlungsforderungen kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Vergesst nicht die 1044 € WErbungskosten abzuziehen, Das wird bei dem ein oder anderen hier schon locker reichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chriss21mx Geschrieben 16. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Ich habe jetzt mal bei so einer Hotline angerufen um mich zu erkundigen und die haben mir gesagt, dass dies nur geht, wenn der Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu ausgehandelt wird.Das heißt ich müsste mich mal mit der Personalabteilung unterhalten.Das ist dann auch nicht gesetzeswidrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Informier dich aber jedes Jahr aufs neue über den Grenzbetrag. Denn dieser sollteb eigentlciht schon 2004 bei 7248 oder so ähnlich liegen, aber das wurde ja gesttrichen. Ich würde immer versuchen soviel rauszuholen wie möglich. Dieses Jahr könnte man ein gesammtbrutto von 8231 verdienen und noch Kindergeld bekommen. Also holt soviel für euch selber raus wie es geht, denn dies ist euer gutes Recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Prinizpiell würde ich nicht auf einen Teil des Gehalts verzichten!!! Eher sollte man es über die Werbungskosten versuchen, wie hier auch schon gesagt wurde. Bei den 1044 € bleibt es ja auch nicht zwingend! Du kannst alle Bücher absetzen, evtl. angeschaffte PCs, deine Fahrten zur Arbeit und zur Berufsschule, Kontogebühren (auch wenn sie gar nicht anfallen als Azubi ) usw... Da solltest du auf einen genügend hohen Betrag kommen, um dein volles Gehalt und das Kindergeld zu bekommen. Und darüber hinaus ist es dann auch so legal, dass du im Zweifel nichts zurückzahlen musst... Am besten, du machst einfach Anfang Januar mal deine Steuererklärung unter Zuhilfenahme des kleinen Buches, das man immer dabei bekommt, wenn man sich die Unterlagen dafür holt (oder sie geschickt bekommt) und dann reichst du das beim Finanzamt ein. Evtl. kennst du ja auch noch jemanden, der da arbeitet (BTW: Finanzbeamte helfen bei sowas auch in begrenztem Rahmen!!). Falls du gar keine Steuern gezahlt hast, dann schreibe in einem kurzen Brief, dass du den Steuerbescheid für die Kindergeldklasse brauchst. Sonst wundern die sich, warum du eine Steuererklärung machst Wenn du dann so im Februar oder März deinen Steuerbescheid bekommst, reichst du ihn bei der Kindergeldkasse ein mit dem Antrag auf rückwirkende Auszahlung und Fortzahlung im nächsten Jahr unter den gleichen Voraussetzungen. Das sollte klappen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Wegen dem Pauschbetrag gibt es da bestimmte bedingungen um diesen Geltent zu machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Nein dieser gilt für jeden, der nicht mehr als die besagten 1044 geltent machen will. Deswegen auch "Pauschbetrag". Wenn man aber nur 6 Monate arbeitet, kann man aber auch nur 522 € geltend machen (1044/12*6). Das ist eigentlich das Einzige, das zu beachten ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tinsel Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 wie viel werbungskosten kann man eigentlich insgesamt anrechnen lassen oder gibts da keinen höhst betrag ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Nein, da gibt es keine Grenzen bei der gesammten Summe, aber es gibt nur bestimmte Sachen die man absetzen kann. Du kannst diese Sachen nicht wahllos auswählen. Es müssen Arbeitsmittel wie Bücher sein, zu den Arbeitmitteln eines FI gehört glaube ich auch ein PC, den man aber nur über mehrere Jahre verteilt ansetzen kann. Abgesehen davon muss das Finanzamt den Arbeitsmitteln auch erst zustimmen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass du von Vater Staat kein Geld wiederbekommst. Also wenn du 10000 € verdient hast und die Werbungskosten betragen 15000 €(unrealistisch), dann kannst du auch nur 10000 € absetzen und bekommst keine Kohle vom Eichel. Also nicht falsch verstehen. Ich würde an deiner Stelle noch ein wenig googeln, denn ich kann mich auch irren, denn was Steuern und ähnliches angeht, so ändert sich alles so schnell wie man im Moment sieht und als ich das letzte mal Steuerlehre hatte, ist dann doch schon 1,5 Jahre her. Von daher. Die Links die ich vorher bereits gepostet habe geben im übrigen schon einiges her. Also wer sich dafür interessiert sollte sich das ganze nochmal dort durchlesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr.defender Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 ach, mach dir mal nicht so einen kopf darüber. Werde in diesem jahr in dem 3. ausbildungsjahr auch um die 9200 Euro als Gesamtbrutto verdient haben (kommt hauptsächlich durch mehrarbeit am Wochenende), aber meine Arbeit ist locker 26 km weit, hab ca. 600 für einen CCNA Schein aufgewendet und ein Notebook, welches ich von Zeit zur Zeit auch im Betrieb benutze, habe ich mir auch angeschafft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nachtwaechter Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Eine weitere Möglichkeit wäre es AFAIK, sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wegen Fahrtkosten eintragen zu lassen. -n. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 16. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2003 Ich denke ihr meint die Entfernungspauschale, aber die wird doch dank der Neuregelung ein wenig gekürzt gekürzt. Aber ich habe ehrlichgesagt nicht alles verfolgt was die Union noch mit ausgehandelt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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