D-Styles Geschrieben 22. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2003 Ich habe mehrere Wochen und einen hochmotivierten, erfahrenen Richter gebraucht, um das zu sauber eruieren. Ach ja, was die Polizei dazu erzählt, das ist meistens schlichtweg Unfug. und auf welche definition habt ihr euch geeinigt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beetFreeQ Geschrieben 23. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2003 Zum Thema Präzedenz-Fälle und US-Rechtssprechung gibt's jetzt auch den - nicht ganz ernst gemeinten - Stella-Liebeck-Preis, der an Leute verliehen wird, die es geschafft haben, völlig unverdient große Summen Schadensersatz o.ä. zu erklagen! Stella Liebeck ist nämlich die Frau, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist. Die Top 5 ist folgende: Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten: a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $ Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herum kriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefaßt aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der Klägerin war. Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 $ Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte. c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloß gefallen war. Mr. Dickson mußte 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000 $ Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl- Versicherung des Hauseigentümers. 4. Platz Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen. 3. Platz Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte. 2. Platz Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen. Platz 1 (einstimmig) Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes mußte ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 $ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert. -------------- PS - hoffe, das hat noch keiner gepostet - aber es passt so gut hier in den Thread Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 23. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2003 Da kann man nicht mal mehr lachen.... "Die spinnen, die Amis!" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 23. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2003 Original geschrieben von beetFreeQ Zum Thema Präzedenz-Fälle und US-Rechtssprechung gibt's jetzt auch den - nicht ganz ernst gemeinten - Stella-Liebeck-Preis, der an Leute verliehen wird, die es geschafft haben, völlig unverdient große Summen Schadensersatz o.ä. zu erklagen! .... da kann man mal sehen wer den teureren anwalt hat "die spinnen..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 23. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2003 Original geschrieben von bike-mike und auf welche definition habt ihr euch geeinigt ? Wir haben uns nicht "geeinigt" sondern das juristisch sauber eruiert. Du glaubst ja gar nicht, wie schwierig es war herauszufinden, wie (und wo!) der "Anlieger" juristisch definiert ist, den man in jedem Ort vielfach auf Verkehrsschildern antrifft. Versuche es doch erst mal selbst. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt! gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 24. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 24. Dezember 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Wir haben uns nicht "geeinigt" sondern das juristisch sauber eruiert. [...] Versuche es doch erst mal selbst. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt! Original geschrieben von timmi-bonn Ich habe mehrere Wochen und einen hochmotivierten, erfahrenen Richter gebraucht, um das zu sauber eruieren. 1: Ich denke das wollte er mit dem locker formulierten geeinigt auch sagen. 2: Nimm das nicht persönlich, aber es sieht für mich so aus, als wolltest du ihm vorhalten wie toll deine Leistung doch ist und das er das nicht hinbekommt. Und erst danach, dass auch das deutsche Recht verworren sein kann. Letzeres bezeifelt ja auch keiner (Erstes bestimmt auch keiner). Aber zwischen Dingen, die unzulänglisch in Gesetzen definiert sind und Dingen, die auf sehr naive Art in Gesetzen definiert sind ("In Mobile sind Stöckelschuhe verboten, weil eine Frau sich einmal in einem Gully verhakte und die Stadt verklagte.") besteht doch ein Unterschied. Und der Stella-Liebeck-Preis sagt ja auch nicht unbedingt viel gutes über die (angelsächsiche, oder deren Auswüchse) Rechtssprechung... (ok, es sind extrem Fälle. Aber an solchen Situationen sollte sich ein System messen lassen). Ich sage ja nicht wir sind soviel besser und die sind so blöd. Aber musst du nicht auch zugeben, dass solche Gesetze und Entscheidungen nicht unbedingt im Sinne des Erfinders waren? Das zum einen und zum anderen ist es immer so, das man den Splitter im Auge des Nachbarn sieht, nicht aber den Balken im eigenen. Letzer Satz war ja ganz passend heute... und allen ein frohes Fest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 25. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 25. Dezember 2003 Original geschrieben von JesterDay [...] es sieht für mich so aus, als wolltest du ihm vorhalten wie toll deine Leistung doch ist und das er das nicht hinbekommt. [...] Falls das so rübergekommen ist, dann tut es mir leid! Ich bin wirklich nur neugierig, ob ihr die selben Probleme mit dieser scheinbar(!) einfachen Frage habt, wie ich sie hatte. Außerdem möchte ich euch den "Spaß" nicht nehmen; denn ich fand dieses "Rätsel" doch recht spannend. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr. Freud Geschrieben 29. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2003 Moin Ich zietiere mal den BGH (9.7.1965 - 4 StR 191/65 (vgl. BGHSt 20, 242) Die Anliegereigenschaft wird durch rechtliche Beziehung zu dem an die gesperrte Straße anliegenden bebauten oder unbebauten Grundstück bestimmt. Diese können dinglicher Art (Eigentümer) oder schuldrechtlicher Natur sein (Mieter, Pächter u.ä.). Nur dann könne z.B., was ein dringendes Bedürfnis erfordere, die Freistellung vom Verbot auch auf die nach der Verkehrsanschauung den unmittelbar Grundstücksberechtigten gleichstehenden Nutzungs- und Aneignungsberechtigten (Jagdpächter, Fischereiberechtigter u. dgl.) bezogen werden, die anderenfalls ihr Recht möglicherweise nicht ausüben können Reicht Dir das als Erklärung? Oder soll ich es weiter ausführen? MfG Doc [edit]btw geht das nicht am ursprünglichem Thema vorbei?? aber im Im Topic zu bleiben: Viele "komische" US-Amerikanische Gesetze mögen zwar formal noch gültig sein sind aber von Rechtswegen her nicht mehr gültig. Das trifft übrigens nicht nur auf die US-Amerikanischen gesetze zu sondern auch auf Kanadische (5$ für jeden Indianerskalp) und Deutsche. Es ist von rechtswegen so das ein gesetz u.a. auch nur solange Rechtskräftig ist wie es treu und glauben sowie die allg. Akzeptanz es tragen. Aber diese Erklärung / Definition würde bei weitem das Topic sprengen. [/edit] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 29. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2003 Original geschrieben von Dr. Freud BGH (9.7.1965 - 4 StR 191/65 (vgl. BGHSt 20, 242) [/edit] Wenn ich Deine Definition so lese und interpretiere, dann stellt sich mir (= absoluter juristischer Laie) die Frage, warum ich dann aber in einer "Anlieger frei"-Strasse auch dann mein Auto wenden darf, wenn ich dort nicht wohne oder niemanden dort kenne oder besuchen will. Ich halt's da immer mit dem "Ich hab ein Anliegen, ich darf hier durch!", die Polizei sieht das aber leider immer anders! *g* Was die o.a. Gesetze betrifft, so sind sie sicher "lustig" zu lesen, allerdings ist es IMHO falsch, ein Land danach zu bewerten. Auch wir Deutschen besitzen/besassen Gesetze, über die andere Nationen wahrscheinlich nur den Kopf schütteln können. Ein nettes Beispiel dafür ist die aktuelle Auseinandersetzung Mercedes <-> Stadt München. ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr. Freud Geschrieben 30. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2003 Original geschrieben von *I C Q* Wenn ich Deine Definition so lese und interpretiere, dann stellt sich mir (= absoluter juristischer Laie) die Frage, warum ich dann aber in einer "Anlieger frei"-Strasse auch dann mein Auto wenden darf, wenn ich dort nicht wohne oder niemanden dort kenne oder besuchen will. ICQ Das ergibt sich konkludent aus dem zweitem Satz. Wenn es Dir nicht möglich ist anders zu wenden darfst Du das eben doch. Es kommt natürlich immer auf die Situation an. Deshalb dürfen zulieferer oder Handwerker ja auch in eine Fußgängerzone fahren wenn sie dort zum Kunden müssen. Wohnen oder besitzen tun sie dort nicht. Ach, lustig zu lesene Gesetze gibt es zuhauf. Wusstest Du das es im BGB noch eine Handvoll Paragraphen gibt die sich nur mit Bienenstöcken befassen? Man muss nur ganz genau hinschauen. Der Kürzeste Paragraph bzw. Artikel steht z.B. im Grundgesetz. Artikel (Nummer vergessen) Die Bundesflagge Die Bundesflagge ist schwarz rot gold. So, sonst wird immer alles strengstens reglementiert, aber da genügte den Gesetztesgebern diese waghalsige bestimmung von drei farben. keine Anordnung, nichts. Aber gut, dann mach ich mir jetzt ne schwarz, rot, gold getupfte Flagge :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 1. Januar 2004 Teilen Geschrieben 1. Januar 2004 Original geschrieben von Dr. Freud Das ergibt sich konkludent aus dem zweitem Satz. Wenn es Dir nicht möglich ist anders zu wenden darfst Du das eben doch. Es kommt natürlich immer auf die Situation an. Deshalb dürfen zulieferer oder Handwerker ja auch in eine Fußgängerzone fahren wenn sie dort zum Kunden müssen. Wohnen oder besitzen tun sie dort nicht. Ich kläre das mal auf, bevor es noch abenteuerlicher wird: Also: Die bindende Definition des Begriffes "Anlieger" gem. Straßenverkehrsordnung obliegt der Gemeinde. Sollte es zu einem Rechtsstreit deswegen kommen, so darf die Gemeinde diese Definition auch anschließend noch tätigen. Sie wird dann rückwirkend wirksam. ... Und das ist für mich der dickste Hammer dabei. Somit ist dieses Verkehrsschild eine Art Roulette im Straßenverkehr. gruß, timmi (... and a happy New Year) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 1. Januar 2004 Teilen Geschrieben 1. Januar 2004 Original geschrieben von *I C Q* Ein nettes Beispiel dafür ist die aktuelle Auseinandersetzung Mercedes <-> Stadt München. Um was geht es denn da? Kannst du uns (mich?) mal aufklären? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 2. Januar 2004 Teilen Geschrieben 2. Januar 2004 Original geschrieben von Dr. Freud Ach, lustig zu lesene Gesetze gibt es zuhauf. Wusstest Du das es im BGB noch eine Handvoll Paragraphen gibt die sich nur mit Bienenstöcken befassen? Man muss nur ganz genau hinschauen. was ist jetzt da lustig? ich kann dir mal einen schwarm vorbeischicken... hintergrund der paragraphen ist vermutlich, dass bienen in früheren tagen einen erheblichen wert darstellten, und daher geregelt werden musste wann und wie ein bienenvolk herrenlos wird. imker dürfen bei der verfolgung eines schwarms ungefragt jede grundstückstücksgrenze überschreiten. in diesem zusammenhang sei an die legendäre imkeranekdote der schwarmverfolgung auf dem truppenübungsplatz erinnert, die mit den worten endete: "ich befehle ihnen sofort diesen kasten zu öffnen....":D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 10. Februar 2004 Teilen Geschrieben 10. Februar 2004 Original geschrieben von beetFreeQ Zum Thema Präzedenz-Fälle und US-Rechtssprechung gibt's jetzt auch den - nicht ganz ernst gemeinten - Stella-Liebeck-Preis, der an Leute verliehen wird, die es geschafft haben, völlig unverdient große Summen Schadensersatz o.ä. zu erklagen!) Hier mal ein Bericht und die "True Stella Awards". Ausserdem die Internet Legenden: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,284841,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 10. Februar 2004 Teilen Geschrieben 10. Februar 2004 Original geschrieben von JesterDay Um was geht es denn da? Kannst du uns (mich?) mal aufklären? Ooops, Sorry, hatte den Thread total vergessen, daher jetzt (wenn auch etwas spät) die Antwort: Es ging in diesem Rechtsstreit darum, dass Mercedes auf ihr Gebäude einen grossen rotierenden Mercedesstern montieren wollte. Die Stadt München hat dagegen geklagt, da dieser Stern angeblich die Skyline von München "verschandeln" würde. Nähere Info's dazu auch hier. Mittlerweile ist der Stern übrigens drauf, und ich muss sagen, ich find' ihn schön. ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 11. Februar 2004 Teilen Geschrieben 11. Februar 2004 Original geschrieben von *I C Q* Auch wir Deutschen besitzen/besassen Gesetze, über die andere Nationen wahrscheinlich nur den Kopf schütteln können. Ein nettes Beispiel dafür ist die aktuelle Auseinandersetzung Mercedes <-> Stadt München. [...] Es ging in diesem Rechtsstreit darum, dass Mercedes auf ihr Gebäude einen grossen rotierenden Mercedesstern montieren wollte. Die Stadt München hat dagegen geklagt, da dieser Stern angeblich die Skyline von München "verschandeln" würde. Hm, mag ja sein das die Aktion der Stadt eher sinnfrei war bzw. für den ein oder anderen unverständlich. Ich sehe da aber keinen Zusammenhang zu irgendwelchen deutschen Gesetzen Gäbe es ein Gesetz gegen Sterne auf Mercedes-Gebäuden wär er ja nicht da Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 11. Februar 2004 Teilen Geschrieben 11. Februar 2004 Original geschrieben von JesterDay Ich sehe da aber keinen Zusammenhang zu irgendwelchen deutschen Gesetzen AFAIK hat die Stadt ihren Widerstand mit einer (bereits existierenden) Verordnung begründet, dass keine Werbung o.ä. die Skyline von München verschandeln darf. Wenn ich diese Verordnung mal mit einem Gesetz gleichsetze (und das darf ich als juristischer Laie ), dann finde ich diese Verordnung auch ziemlich daneben. Ist zwar nicht so lustig wie die oben zitierten Gesetze, aber dennoch für mich unverständlich. Und das war's, was ich damit sagen wollte. ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Februar 2004 Teilen Geschrieben 11. Februar 2004 Ohne Anspruch auf juristische Korrektheit. In USA gibts ja auch die Möglichkeit Gesetze aneinander zu koppeln (sprich sie nur gemeinsam rechtskräftig werden zu lassen). So kann man Gesetze von vorne rein kippen, indem man an ein Gesetz, was man verhindern möchte, ein zweites völlig unsinniges dran hängt. So hat zum Beispiel irgendein Senator (Name und Quelle sind mit leider nicht mehr bekannt, da es schon etwas länger zurück liegt) versucht ein Gesetz zu stoppen, indem er ein weiteres Gesetz daran band, das wenn sich zwei Züge an einer Weiche begegnen, der erste Zug nur vorbeifahren darf wenn der zweite Zug schon vorbei gefahren ist und der zweite Zug nur vorbeifahren darf wenn der erste Zug schon vorbei gefahren ist. Völlig unsinnig, gebe ich zu, aber der Senator hatte Pech gehabt, die beiden Gesetze, das eine was er verhindern wollte und das zweite unsinnige wurden angenommen. So finden auch obskure Gesetze ihren Weg in die Gesellschaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PCrella Geschrieben 12. Februar 2004 Teilen Geschrieben 12. Februar 2004 Original geschrieben von Schachcomputerfreak Ums mal mit Asterix Worten zu sagen: Die spinnen.... die Amis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 12. Februar 2004 Teilen Geschrieben 12. Februar 2004 Original geschrieben von *I C Q* AFAIK hat die Stadt ihren Widerstand mit einer (bereits existierenden) Verordnung begründet, dass keine Werbung o.ä. die Skyline von München verschandeln darf. Wenn ich diese Verordnung mal mit einem Gesetz gleichsetze (und das darf ich als juristischer Laie ), dann finde ich diese Verordnung auch ziemlich daneben. Ist zwar nicht so lustig wie die oben zitierten Gesetze, aber dennoch für mich unverständlich. Und das war's, was ich damit sagen wollte. ICQ Ich finde das nicht unverständlich. Das besagt doch nur, das ein Konzern (oder einfach jemand mit viel Geld) nicht alles machen darf was er will (also z.B. irgendeine Werbung aufbauen). Das dazu, wie auch bei jedem Hausbau, eine Genehmigung erforderlich ist. Es mag sein das es manche Fälle gibt, die man selbst nicht versteht. Aber im allgemeinen macht das schon Sinn, IMHO. Und da die Skyline nunmal das ist was man von eine Stadt von weitem sieht und quasi auch ihr Erkennungszeichen macht es ja Sinn das das nicht zu "privatem" Nutzen ausgenutzt werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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